Einsetzung des „PUA Kindesmissbrauch“

Rede zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN zur Einsetzung des „PUA Kindesmissbrauch“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch nach den vielen Sitzungen im Innenausschuss, im Familienausschuss, den Diskussionen mit den Expertinnen und Experten und den Plenardebatten ist es noch immer völlig unbegreiflich, was über 40 Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg erleiden mussten.

Es ist unbegreiflich, welche Gewalt ihnen angetan wurde.

Dieser Fall macht auch deshalb so fassungslos, weil diesen Kindern und Jugendlichen nicht geholfen wurde, weil die Behörden Hinweisen offenbar nicht ausreichend nachgegangen sind.

Wir haben in den vergangenen Monaten über etliche Fragen und Ungereimtheiten gesprochen und diskutiert, doch viele Fragen sind nach wie vor offen.

Das sind zum Teil Fragen, die wir gar nicht klären konnten, weil sie jetzt eine Rolle im Prozess spielen werden und wir dafür auch die Akten benötigen.

Es sind aber auch Fragen, die aus meiner Sicht im Innenausschuss vom Innenministerium nicht ausreichend beantwortet wurden und die wir jetzt im Untersuchungsausschuss auch stellen werden.

Ich bin froh – da kann ich mich meinen Vorrednern anschließen –, dass wir jetzt einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von CDU, SPD, FDP und uns Grünen auf den Weg gebracht haben, denn ich glaube, dass dieser gemeinsame Antrag noch einmal deutlich macht, dass es auch ein gemeinsames parlamentarisches Aufklärungsinteresse gibt. Ich finde, es wird der Dimension dieses Themas nur gerecht, wenn wir gemeinsam an der Aufklärung arbeiten.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Zeit vor Oktober 2018, und es gibt eine Zeit danach. Zu der Zeit vor Oktober 2018 – das war der Zeitpunkt, als eine Mutter Strafanzeige gegen den Hauptangeklagten Andreas V. stellte – werden wir viele Fragen untersuchen.

Wir müssen den Fragen nachgehen, was mit den Hinweisen von 2016 und 2017 in Bezug auf Kindeswohlgefährdung und insbesondere auf die Hinweise in Bezug auf sexuellen Missbrauch geschah.

Welche Informationen wurden wann zwischen Polizei und Jugendämtern ausgetauscht? Wir sprechen hier immerhin von einem Offizialdelikt, bei dem es einen Strafverfolgungszwang gibt. Deshalb ist die Frage auch so entscheidend, was die Polizei mit diesen Hinweisen machte.

Wir werden aber auch der Frage nachgehen, wie es sein konnte, dass der Hauptangeklagte Andreas V. eine Pflegeerlaubnis bekam. Ich stelle mir immer noch die Frage – darauf haben wir auch noch keine Antworten –, ob tatsächlich niemand und in keiner Institution – damit meine ich zum Beispiel Schule, Ärztinnen und Ärzte – einen entsprechenden Verdacht bemerkt haben soll. Diese Frage werden wir uns stellen müssen.

Wir wollen aber auch die Zeit nach Oktober 2018 aufarbeiten. Wie kann es sein, dass 155 Datenträger bei der Polizei spurlos verschwinden? Wie wurden die Vernehmungen der Opfer durchgeführt? Mussten Vernehmungen aufgrund von Fehlern wiederholt werden? Herr Wolf hat gerade die Problematik angesprochen. Müssen Vernehmungen eventuell auch im Prozess noch erfolgen? Wurden tatsächlich Aktenmanipulationen beim Jugendamt vorgenommen?

Das sind alles Fragen, die wir klären müssen, denn ich glaube, dass diese Problematiken auch dazu führen können, dass wertvolles Vertrauen in die Ermittlungsbehörden verloren gehen kann. Deshalb müssen wir das aufklären.

Wir werden aber auch die Rolle der Landesregierung aufarbeiten. Da gibt es einmal Fragen zu der internen Kommunikation der betroffenen Ministerien und der Staatskanzlei. Doch ich halte nach wie vor auch die Frage für zentral, ob die Ermittlungen früher hätten von der kleineren Kreispolizeibehörde Lippe auf das größere Polizeipräsidium Bielefeld übertragen werden müssen.

Die Frage ist deshalb so zentral, weil sie mögliche strukturelle Probleme bei der Polizei Nordrhein-Westfalen mit ihren 47 Kreispolizeibehörden und – wie wir seit Kurzem wissen – mit gerade einmal 105 Stellen für den Bereich Kindesmissbrauch anspricht.

Wir müssen aber auch der Frage nachgehen, ob es strukturelle Probleme im Aufbau der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen gibt, denn es gibt auch eine Zeit nach dem 30. Januar.

Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Am 30. Januar gab es die Pressekonferenz der Polizei Lippe, bei der erstmals der langjährige und vielfache Kindesmissbrauch in Lügde öffentlich wurde.

Ich glaube, dass diese breite Berichterstattung und die politischen Diskussionen, die wir seitdem führen, auch die Chance geben, Konsequenzen aus diesem furchtbaren Fall zu ziehen und den Kinderschutz besser aufzustellen.

Ich sehe uns in der Verantwortung, diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“ als Instrument zu nutzen, um strukturelle Defizite aufzudecken und gemeinsam Konsequenzen daraus zu ziehen.

Das heißt übrigens nicht – auch darüber haben wir im Vorfeld schon diskutiert –, dass parallel zum Untersuchungsausschuss nicht gleichzeitig an Konsequenzen gearbeitet werden kann und gearbeitet werden muss. Ich glaube, es braucht beides.

Man braucht die Aufarbeitung nach hinten, und wir müssen schauen: Wann hat welche Behörde möglicherweise welchen Fehler gemacht? Wo gibt es strukturelle Defizite im Behördenaufbau in Nordrhein-Westfalen? Wir müssen andererseits die Konsequenzen nach vorne ziehen. Ich bin froh, dass wir diesen Weg der parlamentarischen Aufarbeitung jetzt gemeinsam gehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)