(2. Lesung, Drucksache 16/1625)
Verena Schäffer(GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Bei diesem Gesetz muss man sagen: Was schon gut war, machen wir jetzt noch besser.
Wir haben eine lange Debatte hinter uns; das ist völlig unbestreitbar. Die Anhörung war bereits im Februar. Aber im Gegensatz zu FDP und CDU haben wir uns eben auch inhaltlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und die Anhörung gebührend ausgewertet. Wir haben auch Kritik zugelassen und die entsprechenden Punkte aufgenommen. Vor diesem Hintergrund gibt es jetzt einige Änderungsanträge, die eine positive Fortentwicklung des Gesetzentwurfs zulassen.
In Bezug auf CDU und FDP kann man nur sagen: Sie haben im Ausschuss endlose Debatten über Formalia geführt: Es ist zulässig, dass man über Formalia diskutiert, aber Sie haben damit auch versucht, davon abzulenken, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf inhaltlich eigentlich gar nicht beschäftigt haben. Das hat man eben gerade noch einmal gemerkt; denn auch Sie müssen zugeben, es gibt eine aktuelle Rechtsprechung. Dass wir diese umsetzen müssen, ist, denke ich, völlig unbestreitbar. Die Frage ist eben, in welcher Form das erfolgt. Dazu machen Sie leider keine Alternativvorschläge. Das finde ich sehr schade; denn über die hätten wir gerne diskutiert.
Ich glaube, ein Stück weit muss man bei dem Gesetzentwurf aber abschichten. Wir befinden uns in der ersten Stufe der Dienstrechtsreform, das heißt bei der Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Beispiele dafür sind die W-Besoldung, die Erfahrungsstufen, die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften oder auch die vereinheitlichte Rechtsprechung, etwa die Ausbringung der Ämter an den Sekundarschulen, die wir hier gemeinsam mit der CDU beschlossen haben.
Die zweite Stufe kommt noch. Insofern haben wir von Anfang an nie falsche Hoffnungen geweckt, sondern immer gesagt, es geht bei den Besoldungs- und Versorgungsgesetzen um die Überleitung von Bundesrecht in Landesrecht, und es geht um die Anpassung an rechtliche Veränderungen. Genau das haben wir im Gegensatz zu CDU und FDP getan.
Deshalb finde ich es lustig, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, wir brauchen eine Dienstrechtsreform, um den öffentlichen Dienst attraktiver, flexibler, motivierter und leistungsfähiger zu machen. Das ist alles schön und gut. Aber das alles hätten Sie seit 2007 – seit der Föderalismusreform – machen können. Ich finde, auch das gehört zur Wahrheit dazu. Das haben Sie nicht gemacht.
Sie wissen, ein wichtiger Punkt unseres Gesetzentwurfs ist die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Anlass dafür ist das EuGH-Urteil, wonach niemand aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf. Ich finde, es macht das Besoldungsrecht aber auch qualitativ besser, gerechter und fairer, und es macht es im Übrigen auch attraktiver für Quereinsteigerinnen und -einsteiger, die nicht mehr aufgrund der Dauer der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst eingestuft werden, sondern aufgrund von Qualifizierung und vorberuflicher Erfahrung.
Genau zu diesem Punkt gibt es jetzt von uns zwei Änderungsanträge. Die halte ich für wesentlich; deshalb werde ich sie noch einmal kurz vorstellen. Zum einen geht es um den Zeitraum der anrechenbaren Erfahrungszeiten. Diesen Zeitraum werden wir mit unserem Änderungsantrag dahin gehend ausweiten, dass alle Erfahrungszeiten unbegrenzt angerechnet werden können. Damit schaffen wir eine Regelung analog zum Bundesrecht. Ich halte sie für sehr vorbildlich. Dies ist längst nicht in allen Ländern gegeben. Auf die Vorteile für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger habe ich gerade schon hingewiesen.
Wir schaffen mit unserem Änderungsantrag aber auch eine Übergangsregelung für die Anwärterinnen und Anwärter, die derzeit schon eingestellt sind. Es war auch einer der Kritikpunkte der Gewerkschaften, dass die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen für bestimmte Berufsgruppen im Schnitt durchaus zu Verschlechterungen führen kann.
Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf angeschaut – ich bitte Sie darum, sich einmal die Besoldungstabellen anzusehen, also wirklich einmal in die Tiefe der Inhalte zu gehen –, wie die momentanen Durchschnittsalter bei der Einstufung in die Besoldungsstufen sind. Diese Durchschnittsalter sind dann bei der Umstellung auf die Erfahrungsstufen zugrunde gelegt worden.
Das heißt, im Durchschnitt wird niemand schlechter gestellt. Aber wie das bei Durchschnittswerten immer ist: Es gibt Personen, die unter den Durchschnittswerten liegen, und solche, die darüber liegen. Aber damit diejenigen, die jetzt schon Anwärterinnen und Anwärter sind, noch zu denselben Konditionen eingestellt werden, schaffen wir eine Übergangsregelung. Ich halte das für sehr fair und richtig.
Die zweite Stufe – darauf haben wir hingewiesen – kommt noch mit vielen guten Zielen: Flexibilität zwischen privatem und öffentlichem Sektor, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gleiche Karrierechancen für Frauen und flexiblere Arbeitszeitmodelle. All das kommt, und über all das muss auch diskutiert werden.
Was wir in dem vorliegenden Entschließungsantrag gemacht haben, war, genau diese Ziele als Arbeitsprogramm, das wir uns auferlegt haben, festzuhalten.
(Zuruf von der CDU: Noch schneller!)
– Ja, ich kann noch schneller reden, aber es wäre gut, wenn Sie einfach mal zuhören würden. Das würde die Debatte vielleicht ein Stück weit vereinfachen.
Wir halten in diesem Entschließungsantrag auch fest, dass wir bei der Ruhegehaltsfähigkeit Wort halten. Die Ruhegehaltsfähigkeit bei Polizei, Justiz und Feuerwehr wird kommen. Von Schwarz-Gelb ist sie damals abgeschafft worden.
Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Kollegin, Ihre Redezeit.
Verena Schäffer*) (GRÜNE): Ja, ich werde gleich aufhören. – Wir werden sie rückwirkend wieder einführen. Das halte ich auch für ein wichtiges Signal gerade an diese Berufsgruppen, die erhebliche Belastungen zu tragen haben. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)