Wir Grüne im Landtag NRW haben gestern unseren grünen Gesetzentwurf für eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten veröffentlicht und in einer Presskonferenz über die wichtigsten Forderungen und Argumente informiert. Damit bringen wir eine langjährige grüne Forderung in den Landtag ein. Hier könnt ihr den Gesetzentwurf einsehen.

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten schaffen, die oder der sowohl ansprechbar für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen ist und einen niedrigschwelligen Zugang für Beschwerden, Lob und Anregungen ermöglicht. Die Person soll durch den Landtag für eine Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist dabei möglich. Die Stelle soll beim Landtag angesiedelt sein, um die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung sicherzustellen.

Momentan müssen sich Bürger*innen in NRW bei einem Problem mit der Polizei an die Polizei selbst wenden. Das stellt für viele Menschen eine Hürde dar – dabei würde vielen Bürger*innen ein klärendes Gespräch bereits helfen. Eine oder ein Polizeibeauftragte*r bietet deshalb eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung mit der Polizei. Aber auch bei Konflikten innerhalb der Polizei kann der oder die Polizeibeauftragte vermitteln, sei es bei Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte oder wegen mangelhafter Ausrüstung. Wir sind davon überzeugt, dass eine solche Stelle das Vertrauen in unsere Polizei stärkt. Der oder die unabhängige Polizeibeauftragte könnte den professionellen Umgang mit Fehlern in den Behörden verbessern sowie strukturelle Defizite erkennen und beheben.

Der oder die Polizeibeauftragte soll unter anderem das Recht zur Akteneinsicht, ein Betretungsrecht für Dienststellen und Fahrzeuge sowie ein Befragungsrecht bekommen. Sie oder er soll außerdem ein elektronisches Zugriffsrecht auf das bereits bestehende dezentrale Beschwerdemanagement der Polizei bekommen, um sich einen Überblick über möglicherweise strukturelle Mängel verschaffen zu können. Die oder der Polizeibeauftragte kann dem Innenministerium Empfehlungshinweise zur Verbesserung festgestellter Defizite geben. Damit sich das Ministerium mit diesen Vorschlägen befasst, muss es der oder dem Polizeibeauftragten über die Umsetzung ihrer bzw. seiner Verbesserungsvorschläge berichten.

Der von Innenminister Herbert Reul kürzlich eingesetzte Polizeibeauftragte ist aus unserer Sicht reiner Etikettenschwindel. Der Polizeibeauftragte ist nicht unabhängig, da er direkt im Innenministerium angesiedelt und damit sehr eng an den Minister gebunden ist. Die Unabhängigkeit im Konfliktfall mit den Behörden ist nicht gewährleistet. Der aktuelle Polizeibeauftragte ist außerdem ausschließlich für Polizeibeamt*innen ansprechbar und nicht für Bürger*innen. Zusätzlich fehlt eine Rechtsgrundlage mit seinen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Befugnissen. Konkret besteht eine große Rechtsunsicherheit, ob er beispielsweise von Dienststellen Personalakten erhalten darf. Außerdem ist es zweifelhaft, dass sich die Beschäftigten der Polizei nach der derzeit geltenden Rechtslage überhaupt an den Polizeibeauftragten wenden dürfen, ohne den Dienstweg einzuhalten.

Der Gesetzentwurf wird in der Plenarwoche vom 22.-24. Mai erstmalig im Parlament diskutiert. Danach wird eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss erfolgen, bevor der Landtag dann in einer zweiten Lesung abschließend über den Gesetzentwurf abstimmt. Wir freuen uns auf die Debatte mit den anderen Fraktionen über den Gesetzentwurf.

Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr euch an gerne an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Innenpolitik, Laurens Lange, unter laurens.lange@landtag.nrw.de, oder an mich wenden.