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Entwurf der „AfD“-Fraktion zum Landeswahlgesetz – zweite Lesung

“Bei noch kleineren Fraktionen ist es irgendwann nicht mehr leistbar”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich finde, wir müssen über das Thema „Wahlrechtsreform“ diskutieren. Ich hatte dazu Ende letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres ein Gutachten beim parlamentarischen Gutachterdienst in Auftrag gegeben und habe noch einmal nachrechnen lassen, was die damals aktuellen Prognosen für die Größe des Parlaments bedeuten würden.

Zumindest zum damaligen Zeitpunkt hätte es bedeutet, dass das Parlament hier massiv anwachsen würde. Im Frühjahr dieses Jahres hatten wir Prognosen, die wir umgerechnet haben auf die Mandatszahl hier im Landtag. Es gab Prognosen, wonach der Landtag vielleicht sogar auf 300 Abgeordnete anwachsen würde.

Herr Bovermann hat recht: Momentan sehen die Prognosen ein bisschen anders aus. Das ist alles, wie wir wissen, sehr volatil, wie man sagt – mal sehen, wie wir dann im Mai 2022 tatsächlich hier sitzen und wie viele Abgeordnete dem Landtag angehören werden. Aber es ist definitiv so, dass wir über das Thema „Wahlrechtsreform“ sprechen müssen. Diese Notwendigkeit sehe ich.

Ich finde aber den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion inhaltlich nicht richtig. Ich finde ihn nicht gut, weil Sie im Endeffekt sagen, dass Sie die Anzahl der gesetzlich vorgesehenen Abgeordneten drastisch reduzieren wollen und das Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listenmandaten halbe-halbe sein soll.

Ich glaube, dass wir bei der Anzahl von 181 Abgeordneten, die so im Gesetz vorgesehen sind, bleiben sollten. Ich sage das auch als Vertreterin einer kleinen Fraktion, weil wir ja auch die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen gewährleisten müssen.

Ich kann Ihnen sagen, es ist heute schon mit nur 14 Abgeordneten heftig, alle Ausschüsse bedienen zu müssen und alle Themen zu bearbeiten. Ich glaube, ich kann für uns sagen, dass wir das gut hinkriegen. Aber man muss auch an die Arbeitsfähigkeit der kleinen Fraktionen denken. Bei noch kleineren Fraktionen ist es irgendwann nicht mehr leistbar, diese Arbeit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb meine ich, dass der Weg ein anderer Weg sein muss. Ich denke, wir sollten nicht an der Soll-Zahl der Abgeordneten drehen, sondern wir sollten an dem Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listenmandaten arbeiten. – Herr Hovenjürgen nickt. Ich finde, das ist genau die Diskussion, die wir führen müssten. Ich habe die Zahlen gerade nicht ganz genau parat. Die Zahl von181 Abgeordneten steht im Gesetz. Ich glaube, wir haben 121 …

(Zuruf: 128 Wahlkreise!)

– Wir haben128 Wahlkreise. Man kann darüber reden, diese zu reduzieren, dass man das Verhältnis auf halbe-halbe festlegt, man könnte dann auch die Sollzahl ein wenig höher ansetzen. Das wäre die Diskussion. Auf jeden Fall geht es darum, dass man einen anderen Ausgleich zwischen den Überhang- und den Ausgleichsmandaten findet, damit sich das nachher im Parlament nicht so heftig niederschlägt. Das ist doch der Punkt, den wir erreichen müssen.

Meines Erachtens ist diese Diskussion notwendig. Ich hätte sie gerne schon mit den demokratischen Fraktionen in dieser Legislatur geführt, um das klar zu sagen. Wir Grüne haben die anderen Fraktionen angeschrieben, weil wir genau das in dieser Legislatur diskutieren wollen; denn allen muss klar sein: Wenn wir einmal einen Landtag haben, der sehr viel mehr Abgeordnete beherbergt, wird es umso schwieriger werden, über solche Reformen zu diskutieren, weil keiner gerne dafür sorgt, dass sein Wahlkreis und damit eventuell auch sein Mandat verschwindet. Dessen muss man sich bewusst sein. Das ist keine einfache Diskussion, aber wir müssen sie definitiv führen.

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion finde ich, wie gesagt, falsch. Er macht aus meiner Sicht die Wahlkreise zu groß, er macht das Parlament zu klein. Damit wäre das Parlament auch nicht mehr arbeitsfähig. Die kleinen Fraktionen wären nicht mehr arbeitsfähig. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Aber wir lehnen ihn nicht nur deshalb ab; Sie wissen es, ich würde keinem AfD-Gesetzentwurf zustimmen. Aber ich habe auch sehr triftige inhaltliche Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“

“Das sind wir den Opfern schuldig”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten hier gestern Morgen eine sehr würdige Gedenkstunde für die Opfer der Flutkatastrophe. 49 Menschen haben allein in Nordrhein-Westfalen in dieser Hochwasserkatastrophe ihr Leben verloren. Es gibt außerdem viele verletzte Menschen, traumatisierte Menschen, die alles verloren haben, darunter Erinnerungsstücke, die durch die Fluten weggerissen und vernichtet wurden.

Wir alle wissen, dass uns der Wiederaufbau noch viele, viele Jahre hier in Nordrhein-Westfalen beschäftigen wird. Ich denke, es ist auch klar – und so haben wir das hier immer gemeinsam diskutiert –, dass es jetzt um schnelle Hilfen für die Betroffenen gehen muss.

Aber auch die Aufarbeitung ist wichtig; ich finde, das sind wir den Opfern schuldig. Es ist auch wichtig, um offene Fragen aufzuarbeiten und aus den Antworten Konsequenzen ziehen zu können.

Unsere Aufgabe als Abgeordnete, als Parlament ist es, Gesetze zu verabschieden. Unsere Aufgabe ist es aber auch, die Landesregierung zu kontrollieren. Wann, wenn nicht jetzt – nach einer Katastrophe mit 49 Toten und mit der Fragestellung, wie die Landesbehörden konkret vor, während und nach dieser Katastrophe gehandelt haben – sollten wir als Parlament das Instrument eines Untersuchungssauschusses nutzen?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wann hat wer welche Unwetterwarnung erhalten, und warum hat die Landesregierung sie nicht entsprechend eingeordnet? Welche Unterstützung haben die Kreise und die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden vom Innenministerium und den Bezirksregierungen erhalten? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1:20 Uhr nachts angeordnet, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Warum gab es keine entsprechende Kommunikation? Warum wurden die anderen Kommunen nicht von der Landesregierung gewarnt, als in einigen Städten das Wasser bereits über die Ufer getreten ist? Welche Rolle hätte das Land hier einnehmen müssen?

Das ist nur ein Bruchteil der Fragen, die nach wie vor nicht aufgeklärt sind. Meine Fraktion und auch die SPD halten deshalb einen Untersuchungsausschuss für unverzichtbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Gestern hieß es in der Debatte, wir wollten im Untersuchungsausschuss jeden Landrat, jeden Bürgermeister sowie alle Einsatzkräfte vorladen und vernehmen. Das ist schlichtweg falsch, und das wissen Sie auch; das ist Stimmungsmache.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir wollen die Arbeit der Landesbehörden untersuchen; genauso steht es auch im Einsetzungsantrag. Dazu gehört selbstverständlich auch die Kommunikation der Landesbehörden in Richtung Kommunen. Klar ist aber: Wir werden nicht jeden Landrat und jeden Bürgermeister vernehmen wollen.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie das auch.

Dann kam der Vorwurf, wir würden uns verweigern, parallel Konsequenzen zu ziehen. Ich will klar dagegen sprechen: Sie wissen, dass wir im Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch gerade aufarbeiten und gleichzeitig schon Konsequenzen gezogen worden sind; beides schließt sich nicht aus. Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir stehen gerne zur Verfügung, um konstruktiv an Konsequenzen zu arbeiten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja!)

Es war übrigens der Minister, der uns gestern jegliche Antwort schuldig blieb, was denn aus seiner Sicht Konsequenzen sein könnten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich will noch etwas klarstellen, was mir wichtig ist: Der Minister hat gestern wider besseren Wissens die Behauptung aufgestellt, wir würden einen gemeinsamen Antrag mit der AfD stellen. Das stimmt nicht; Herr Reul, Sie wissen das. Das ist reiner Populismus.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das war ein populistischer Schlag, weil wir Sie gestern in der Debatte offenbar so sehr getroffen haben. Nein, wir werden heute einen Einsetzungsbeschluss mit den Stimmen von Grünen und SPD fassen. Das ist mir sehr wichtig, weil ich klar sagen will, dass wir nicht mit der AfD – einer rassistischen Partei – gemeinsame Sache machen.

Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Dass Querdenker und rechtsextreme Gruppierungen versucht haben, die Hochwasserkatastrophe für ihre Zwecke zu nutzen, ist schäbig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Klar ist doch: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine starke Zivilgesellschaft. Dazu gehören die Freiwilligen Feuerwehren und die anerkannten Hilfsorganisationen, das THW, aber auch die vielen spontanen Helferinnen und Helfer, die angepackt haben. All denen möchte ich mein herzliches Dankeschön für ihre Tatkraft und ihr Engagement während dieser Katastrophe aussprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

SPD und Grüne beantragen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Hochwasserkatastrophe aufarbeiten und aufklären“

Nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Aufarbeitung der behördlichen Abläufe ist angesichts des Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe und der zahlreichen offenen Fragen zum Krisenmanagement zwingend geboten.

Hierzu erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion: 

„Neben den Hilfen für die Betroffenen steht jetzt die Aufarbeitung des Krisenmanagements an. Noch immer sind viele Fragen zum Handeln der Landesbehörden vor, während und nach der Hochwasserkatastrophe offen, die allein in NRW 49 Todesopfer gefordert hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, zudem ist die Aufarbeitung notwendig, um die richtigen Schlüsse für Veränderungen der Strukturen des Katastrophenschutzes ziehen zu können. Der Untersuchungsausschuss wird untersuchen, warum die Landesbehörden die Unwetterwarnungen inhaltlich nicht bewertet und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden nicht zum Handeln aufgefordert haben. Warum kommunizierten Innen- und Umweltministerium nicht eher miteinander, warum wurde das Umweltministerium erst so spät in die Koordinierungsgruppe des Innenministeriums eingebunden? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1.20 Uhr nachts angewiesen, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Wirkliche Aufklärung kann umfassend nur durch einen Untersuchungsausschuss funktionieren, der unter anderem das Recht hat, Akten einzusehen und Zeugen zu vernehmen. Die Aufarbeitung verhindert nicht das parallele Erarbeiten von Konsequenzen. Dafür haben wir bereits Vorschläge unterbreitet und stehen gerne konstruktiv zur Verfügung. Denn wir müssen dafür sorgen, dass der Katastrophenschutz bestmöglich auf mögliche Katastrophen vorbereitet ist.“

Aufzeichnung Online-Veranstaltung Versammlungsgesetz

Online-Veranstaltung zum Versammlungsgesetz NRW

Am 8. Juni 2021 habe ich zusammen mit Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ein sehr interessantes und informatives Gespräch über das von der Landesregierung für NRW geplante Versammlungsgesetz geführt. Eine Aufzeichnung des Gesprächs findet ihr auf dieser Seite.

Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

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“Diesen guten Ruf setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien aufs Spiel”

Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985, der sogenannte Brokdorf-Beschluss, nennt die Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens. Dieser Beschluss ist bis heute prägend für das Versammlungsrecht. Doch Innenminister Reul wollte noch vor einem Jahr den Brokdorf-Beschluss grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

Ministerpräsident Armin Laschet lobte hier vor zwei Wochen, dass die Polizei sogar ermögliche, dass Menschen für absurde Dinge ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen könnten – als wäre das nicht ihr Grundrecht. Der Staat hat nicht zu bewerten, für welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger demonstrieren. Ja, manches ist für Demokratinnen und Demokraten schwer erträglich, aber unsere Demokratie hält das aus.

Die Äußerungen von Minister Reul und Ministerpräsident Armin Laschet zeigen vor allem eines: Diese Koalition hat keinerlei Wertschätzung für Versammlungen als einem unabdingbaren Element unserer Demokratie, sondern sie sieht in ihnen immer eine potenzielle Gefahr. Man schützt aber die Demokratie nicht, indem man Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, wie diese Landesregierung es aktuell plant.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom vergangenen Samstag ist nicht nur eine Aufklärung der Einzelfragen zum Einsatz. Machen wir uns da nichts vor! Wer es gerade im Innenausschuss erlebt hat, weiß, was ich meine. Es ist im Kern eine Auseinandersetzung über die Ausrichtung der Einsatztaktik unserer Polizei.

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

In den 80er-Jahren hat sich in Nordrhein-Westfalen viel verändert. Die Polizeistrategie wurde grundlegend weiterentwickelt. Sogar noch vor dem Brokdorf-Beschluss wurde die NRW-Linie für den Einsatz der bürgernahen Polizei entwickelt, die auch heute noch Gültigkeit hat. Seitdem gelten Deeskalation, Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel, Kommunikation, Kooperation, Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungsteilnehmern und -störern als wesentliche Teile der Einsatzstrategie. Für diese NRW-Linie genießt unsere Polizei zu Recht bundesweit einen sehr guten Ruf.

Diesen guten Ruf und vor allem diese erfolgreiche Einsatztaktik setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien von einer robusten, einer repressiv ausgerichteten Polizei aufs Spiel. Ich finde das unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Weil es hier um eine grundsätzliche Frage des Umgangs mit der Versammlung geht, muss auch die Rolle des Innenministeriums im Vorfeld der Demo am Samstag in den Blick genommen werden.

Ja, Herr Reul, Sie haben eben im Innenausschuss sehr heftig dementiert, dass es Vorgaben gegeben habe. So wie ich Ihre Polizeiabteilung in den letzten vier Jahren erlebt habe, bin ich mir aber sehr sicher, dass bereits im Vorfeld darauf hingewirkt wurde, dass bei dieser Versammlung hart durchgegriffen wird.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist doch eine Unterstellung! Unglaublich!)

Dass Sie gerade im Innenausschuss derart gereizt auf die Frage reagiert haben, ob es eine klare Erwartungshaltung des Innenministeriums an das PP Düsseldorf gab,

(Nadja Lüders [SPD]: Macht er ja immer!)

spricht aus meiner Sicht sehr dafür, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und es diese Einflussnahme gab.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Unglaublich!)

Das wäre übrigens aus meiner Sicht in Bezug auf die Einsatzstrategie eine klare Missachtung der NRW-Linie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will eines ganz klar sagen: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung und darf es niemals sein.

(Gregor Golland [CDU]: Wie im Hambacher Forst!)

Wenn es zu Gewalt und Straftaten kommt, dann müssen diese selbstverständlich von der Polizei verfolgt werden.

Deeskalation und Kommunikation aber sind wesentliche taktische Einsatzmittel, damit angespannte Situationen gar nicht erst eskalieren – dies im Übrigen auch zum Schutz unser eingesetzten Polizeibeamtinnen und ‑beamten.

Ich halte es rechtlich für mehr als fragwürdig, dass über 300 Menschen, darunter viele Minderjährige – 38, wie wir gerade gehört haben –, über Stunden in einem sogenannten polizeilichen Kessel eingeschlossen waren. Es ist gerade im Innenausschuss nicht wirklich dargelegt worden, was die rechtliche Begründung dafür ist. Hier werden wir weiter nachhaken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist ungeheuerlich, dass ein Journalist, der sich als Journalist zu erkennen gibt, bei einer Demonstration von Polizisten verletzt wird. Wir Grüne haben bei der Beratung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass Art. 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit, bei Versammlungen gewährleistet werden muss. Nehmen Sie also die Versammlung zum Anlass, für den Schutz der Pressefreiheit bei Demonstrationen zu sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nach den Erfahrungen am Samstag ist bei vielen Menschen das Vertrauen in unsere Polizei erschüttert.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Sie fragen sich, ob das der Anfang einer neuen harten Linie ist, um es ganz klar zu sagen.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Herr Reul und Herr Löttgen wollen in Bezug auf das Versammlungsgesetz den Ball flach halten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Sie halten den Ball nicht mehr flach!)

Sie suggerieren, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung allein um eine Überarbeitung des alten Bundesgesetzes handelt. Sie suggerieren, es sei nur eine Überarbeitung mit einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Das ist schlichtweg falsch.

Es ist im Übrigen arrogant, Herr Reul, wenn Sie behaupten, dass diejenigen, die das Gesetz kritisieren, es nicht gelesen hätten. Ich habe es sehr intensiv gelesen. Der Gesetzentwurf geht weit über die Rechtsprechung hinaus. Er ist zum Teil sogar schärfer als das Bayerische Versammlungsgesetz. Es wird Versammlungen in Zukunft einschränken und damit ein wichtiges Grundrecht einschränken. Das halte ich schlichtweg für falsch.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist einfach – Entschuldigung – heuchlerisch, dass die FDP-Landtagsfraktion hier im Landtag erst auf Druck aus Berlin die Freiheits- und Bürgerrechte wiederentdeckt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Ministerinnen und Minister haben dem Gesetzentwurf im Kabinett zugestimmt. Sie haben der Verhinderung von Gegendemonstrationen, von vereinfachten Bild- und Tonaufnahmen, erschwerten Bedingungen zur Anmeldung einer Demonstration,

(Marc Lürbke [FDP]: Verhinderung von Gegendemonstrationen? Verhinderung?)

sogar dem Vergleich der heutigen Klimaschutzbewegung mit den Aufmärschen von SA und SS unter den Nationalsozialisten zugestimmt.

Ja, Herr Lürbke, § 7 des Gesetzentwurfs, Störung von Versammlungen, sieht genau das vor: die Verhinderung von Gegendemonstrationen. Bitte schauen Sie in das Gesetz. Das haben Sie offenbar noch immer nicht getan. Dort steht das genauso. Das ist auch mehrfach von Sachverständigen so vorgetragen worden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Lürbke, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Freiheitsrechte waren Ihnen im Polizeigesetz egal, sie waren Ihnen bis zum Tweet von Frau Strack-Zimmermann am Samstagabend egal, und deshalb nimmt Ihnen Ihre Haltung hier gerade niemand ab.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Henning Höne [FDP]: und Marc Lürbke [FDP])

– Da scheine ich ja einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben, Herr Höne und Herr Lürbke.

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfes …

(Marc Lürbke [FDP]: Nein, das ist alles Quatsch!)

– Nein, das ist kein Quatsch. Gucken Sie sich doch die Reden zum Polizeigesetz an, Ihre Äußerungen zum Versammlungsgesetz.

(Zurufe von Henning Höne [FDP] und Josefine Paul [GRÜNE])

Hier nimmt Ihnen schlichtweg niemand ab, dass Sie für Freiheitsrechte einstehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfs ist geprägt von Repression, von der Verhinderung von Versammlungen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Deshalb muss der Gesetzentwurf aus meiner Sicht zurückgezogen werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist ja maßlos, Frau Kollegin! Unglaublich!)

Ja, ich gebe Ihnen recht: Wir brauchen ein modernes Versammlungsrecht – das ist so –, aber eines, das Art. 8 des Grundgesetzes, die Versammlungsfreiheit, wirklich schützt und Versammlungen ermöglicht, anstatt sie zu behindern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Golland, ich werde in der Tat leidenschaftlich, wenn es um die Grundrechte geht, und im Gegensatz zu Ihnen bedeutet mir der Schutz unserer Grundrechte sehr viel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und Ralf Witzel [FDP])

Aber, Herr Golland, ich will hier auch noch einmal ganz deutlich sagen: Sie müssen sich schon mit meiner sachlichen Kritik auseinandersetzen,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wenn sie denn sachlich wäre!)

und es ist, glaube ich, gerade sehr erkennbar geworden, dass Sie das nicht tun wollen.

Herr Reul, Sie sagten, Sie würden nicht wollen, dass die Debatte auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werde. Diese Auffassung teile ich. Mir ist deshalb wichtig, Folgendes klarstellen – so hatte ich auch die Fragen in der Innenausschusssitzung angelegt, und ich meine, das wäre in meiner Rede deutlich geworden –: Es geht mir nicht darum, einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Fokus zu nehmen und zu sagen, welcher Polizeibeamte wann und wo bei der Demo steht. Darum geht es nicht.

Natürlich gibt es bei dieser Demonstration, bei der ich weiß nicht wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt waren – wahrscheinlich waren es mehrere Hundert, aber vielleicht auch 1.000 oder sogar mehr –, …

(Bodo Löttgen [CDU]: Wenn Sie mal zugehört hätten! Die Zahl hat er doch genannt!)

– Es tut mir leid, Herr Löttgen, dass ich an dieser Stelle vielleicht einmal nicht zugehört habe. Wenn Sie die Zahl aber gerade wissen, ist das in Ordnung. Darum geht es aber gar nicht. Es geht nicht um die Zahl, sondern es geht darum, dass es bei einer Vielzahl von eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu Fehlern kommen kann.

Mir geht es in der Debatte aber darum, und darauf waren auch meine Fragen im Innenausschuss ausgerichtet, welche Einsatzvorgaben gemacht wurden. Mit welcher rechtlichen Begründung wurden welche polizeilichen Maßnahmen eingeleitet? Außerdem geht es um die Bewertung, ob diese Einleitung von polizeilichen Maßnahmen verhältnismäßig war oder nicht. Dabei handelt es sich um juristische Fragen, und da geht es, wie gesagt, nicht um die einzelnen Beamtinnen und Beamten.

Im Übrigen ist es die Aufgabe des Parlaments, diese Fragen hier zu klären, Herr Reul. Sie müssen anerkennen – Entschuldigung –, dass das unsere Aufgabe als Abgeordnete ist und wir uns nicht darauf verlassen, dass der Minister als Teil der Exekutive aufklärt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es sind noch viele Fragen zu klären, und ich kann hier schon einmal ankündigen, dass wir das weiter anmelden werden.

Dann möchte ich gerne noch einmal zu Herrn Golland und zur NRW-Leitlinie kommen. Herr Golland, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zum Thema „Was ist die NRW-Linie?“ gestellt haben. Sie haben das nach vier Jahren Mitgliedschaft im Parlament und als Mitglied des Innenausschusses nicht gewusst. Ich finde, dass man das hätte wissen können, aber ich bin Ihnen dankbar, dass wir dafür nun diese Leitlinie vorliegen haben, die sich jeder aus dem Netz ziehen kann.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Ich möchte daraus gerne den letzten Absatz zitieren, weil Sie von einer „weichen Welle“ sprachen. Dieser Absatz lautet: Die nordrhein-westfälische Linie ist keine weiche Welle, keine bestimmte Linie, keine falsche Nachgiebigkeit, sondern angemessener, differenzierter Polizeieinsatz. Sie verwirklicht den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. – Das ist die NRW-Linie, und ich bin froh, dass diese Linie in Nordrhein-Westfalen nach wie vor Bestand hat.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Das hat man bei der Silvesternacht gesehen!)

Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, dass Sie hier sagten –Herr Katzidis hat das ebenfalls anklingen lassen –, dass nicht genügend gegen Straftaten vorgegangen werde, und den Grundgedanken der NRW-Leitlinie zitieren. Die NRW-Leitlinie spricht zu Beginn von den zwei Grundgedanken – Zitat – „entschiedener und problembewusster Einsatz von konfliktmindernden und gewaltdämpfenden Maßnahmen“ und „konsequentes Einschreiten gegen Gewalt durch angemessen starke Kräfte“. Auch das ist ein Teil der NRW-Linie, und ich würde wirklich empfehlen, dass Sie sich das noch einmal zur Lektüre vornehmen.

Diese NRW-Linie beschreibt aus meiner Sicht sehr gut, dass Deeskalation bzw. ein angemessener verhältnismäßiger Polizeieinsatz gerade dazu führen, bei Demonstrationen Gewalt zu vermeiden und eine Eskalation zu verhindern. Genau darum muss es uns auch zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten gehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Lürbke, ich komme zu Ihren Ausführungen. Jetzt so zu tun, als wäre es normal, dass Gesetze innerhalb einer Koalition grundlegend überarbeitet würden, wenn sie dem Parlament einmal vorlägen, ist schlichtweg weltfremd. Jeder, der schon einmal in einer Koalition war, weiß das auch. Selbst wenn es der Fall wäre, dass man ein Gesetz dann noch einmal grundsätzlich komplett umschreiben würde, würde ich mich fragen, warum ein Minister Stamp, ein Minister Pinkwart und eine Ministerin Gebauer diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja, der ist gut!)

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht weiß, was die FDP jetzt an diesem Gesetzentwurf konkret ändern will – Sie sind im Plenum maximal nebulös geblieben –, will ich auch noch einmal klar feststellen, dass eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs alleine überhaupt nicht reicht. Der Duktus des Gesetzes und die Gesetzesbegründung mit den unsäglichen Vergleichen, indem zum Beispiel die Klimaschutzbewegung mit der SS und der SA gleichgesetzt wird, gehen einfach nicht. Das kriegen Sie auch nicht über eine Überarbeitung weg, denn die Begründung bleibt doch stehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Deshalb will ich noch einmal sagen: Wir brauchen ein modernes Versammlungsgesetz, das die Rechtsprechung berücksichtigt, aber es muss ein Versammlungsfreiheitsgesetz sein, das Art. 8 Grundgesetz schützt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, Regina Kopp-Herr [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

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Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde „NRW gegen Antisemitismus“

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“Wir als Demokratinnen und Demokraten sind immer aufgefordert, uns gegen Antisemitismus zu stellen und uns mit den Betroffenen zu solidarisieren”

Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde „NRW gegen Antisemitismus“

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 11. De­zember im Jahr 321 erließ Kaiser Konstantin ein Edikt, dass Juden städtische Ämter in Köln bekleiden dürfen. In diesem Jahr feiern wir 1.700 Jahre jüdisches Leben und die Vielfalt des Judentums in Deutschland.

Allerdings überschatten die jüngsten antisemitischen Angriffe und Androhungen dieses Fest­jahr. Dass Jüdinnen und Juden unverhohlener Hass entgegenschlägt, dass Synagogen angegriffen werden, dass Israelflaggen – auch hier in Nordrhein-Westfalen – brennen, ist un­erträglich und auf das Schärfste zu verurteilen.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Es ist keine neue Erkenntnis, dass gewaltsame Konflikte in Nahost zu antisemitischen Hand­lungen in Deutschland führen. Wir haben das während des Gaza-Kriegs 2014 auch hier in NRW erlebt und müssen es heute wieder erleben.

Wichtig ist mir dabei eines: Der Antisemitismus wird dann nur sichtbar. Vorhanden war er auch vorher. Ich finde, das ist das eigentlich Erschreckende, über das wir reden müssen.

(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Israelbezogener Antisemitismus macht Jüdinnen und Juden pauschal für politische Entschei­dungen der israelischen Regierung verantwortlich. Es gibt keine Amerika-Kritik, noch gibt es solche Kritik zu einem anderen Land; es gibt einzig Israel-Kritik.

Dabei darf die Regierung Israels selbstverständlich kritisiert werden. Das tun ja auch Israelis – genauso, wie wir immer wieder die Landesregierung kritisieren; Herr Laschet kann ein Lied davon singen.

Aber was sich auf der Demonstration in Gelsenkirchen entladen hat, war keine sachliche Kritik am Handeln Israels. Das war offener Antisemitismus. Genau so muss das auch benannt wer­den. So muss auch das Verbrennen von Israelflaggen vor Synagogen gewertet und verurteilt werden.

Mir bereitet es große Sorge, dass wir es offenbar nicht geschafft haben, dass sich die gesamte Einwanderungsgesellschaft hinter einem Konsens des entschiedenen Kampfes gegen Anti­semitismus versammelt. Hier demonstrieren arabischstämmige Personen gemeinsam mit tür­kischen Nationalisten, die zum Teil seit Jahrzehnten hier leben, hier geboren sind, hier aufge­wachsen sind, hier sozialisiert sind und deutsche Staatsangehörige sind.

Israelbezogener Antisemitismus findet sich auch in linken Milieus. Er findet sich im Rechts­extremismus. Er findet sich in der gesamten Gesellschaft. Deshalb reicht es auch nicht, nur auf andere zu zeigen, um sich selbst zu entlasten. Wir müssen über Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft reden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP)

Ich will aber auch sagen: Wer wie die AfD versucht, aus den antisemitischen Vorfällen Kapital für die eigene rassistische Politik zu ziehen, handelt mehr als schäbig. Antisemitismus lässt sich nicht durch Rassismus bekämpfen. Wir müssen sowohl Antisemitismus als auch Rassis­mus entschieden entgegentreten.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Wenn wir über Antisemitismus sprechen, dann müssen wir über Kontinuitäten sprechen. In den vergangenen 1.700 Jahren haben Jüdinnen und Juden die Gesellschaft maßgeblich mit-geprägt und gestaltet. Es ist auch eine Geschichte der Ausgrenzung und der Verfolgung. Die Zeit der Kreuzzüge, der Mythos der Brunnenvergiftung, die Ritualmordlegende – all das führte immer wieder zu massiver Gewalt gegen Jüdinnen und Juden.

Der Judenhass gipfelte in den menschenverachtenden Verbrechen des NS-Regimes. Und nach 1945? Der Antisemitismus war nie weg. Die Bundesrepublik Deutschland erlebte anti­semitische Straftaten und Anschläge.

Am 9. Oktober 2019 rettete eine Holztür 51 Jüdinnen und Juden, die in der Synagoge in Halle Jom Kippur feierten. Zwei Menschen wurden bei diesem rechtsterroristischen Anschlag getö­tet.

Antisemitismus tritt heute auch als israelbezogener Antisemitismus auf Querdenker-De­monstrationen in Form von antisemitischen Narrativen auf.

Wir als Demokratinnen und Demokraten sind immer aufgefordert, uns gegen Antisemitismus zu stellen und uns mit den Betroffenen zu solidarisieren.

Doch was folgt daraus, wenn wir nicht bei wohlfeilen Sonntagsreden bleiben wollen? Ich ver­suche einmal, ein paar Vorschläge zu machen, die ja diskutiert werden können und auch diskutiert werden müssen.

Erstens. Wir müssen die Perspektive von Jüdinnen und Juden einbeziehen, und zwar die Perspektive von Jüdinnen und Juden auf das Thema „Antisemitismus“. Wir müssen diejeni­gen stärken, die Antisemitismuserfahrungen machen mussten – zum Beispiel durch Bera­tungsstellen wie SABRA in Düsseldorf. Wir müssen Lehrkräfte im Umgang mit Antisemitismus handlungssicher machen, damit Antisemitismus im Klassenzimmer und auf dem Schulhof nicht unwidersprochen bleibt und damit die Betroffenen nicht alleine bleiben.

Zweitens. Wir müssen Antisemitismus sichtbar machen. Die Meldestelle muss jetzt endlich kommen – ebenso wie eine Dunkelfeldstudie Antisemitismus. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Meldestelle immer noch nicht da ist, obwohl sie seit über einem Jahr angekündigt wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Drittens. Wir müssen bestehende Projekte gegen Antisemitismus langfristig absichern. Es gab und gibt qualitativ sehr gute Projekte. Das interreligiöse Projekt „Ibrahim trifft Abraham“ wurde zu Recht vielfach gelobt. Aber die Förderung dafür ist ausgelaufen. Die Stadt Köln finanziert die Fachstelle „[m2] miteinander mittendrin“. Von solchen kommunalen Stellen brau­chen wir mehr in Nordrhein-Westfalen. Aber das wird nicht ohne die Beteiligung des Landes funktionieren.

Viertens. Wir müssen die politische Bildung stärken, weil Mündigkeit eine Auseinanderset­zung ermöglicht und weil politische Bildung auch eine präventive Wirkung haben kann. Ebenso können Gedenkstättenfahrten präventiv wirken, wenn – das ist mir wichtig – sie in­tensiv pädagogisch begleitet werden. Wir müssen Wissensvermittlung der Gründe für die Gründung des Staates Israels und den Nahostkonflikt in unseren Bildungsinstitutionen veran­kern.

Fünftens: das Thema „Repression und Schutz“. Für Fälle von konkreten antisemitischen Übergriffen müssen Schutzkonzepte der Polizei greifen. Antisemitismus muss strafrechtlich konsequent verfolgt werden. Damit Antisemitismus auch von Polizei und Justiz erkannt wird, braucht es eine Verankerung der Thematik in der Aus- und Fortbildung. Diese Liste ist nicht abschließend. Sie kann auch nicht abschließend sein. Dafür brauchen wir ja die politische Diskussion. Aber wichtig ist mir eines: Ebenso, wie es eine Kontinuität von Antisemitismus in Deutschland gibt, brauchen wir eine Kontinuität der Auseinandersetzung und der Bekämpfung des Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen. Wir müssen alles dafür tun, dass Jüdinnen und Juden sicher in Deutschland leben können.

Aber vor allem ist jüdisches Leben ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Das werden wir in diesem Jahr – 1.700 Jahre jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen – feiern. – Herzli­chen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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Zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu Clankriminalität

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“Ein weiterer Beleg für die antidemokratischen und rassistischen Positionen der AfD”

Zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu Clankriminalität

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Debatte, die wir heute Morgen schon geführt haben, ist dieser Antrag aus meiner Sicht ein weiterer Beleg für die antidemokratischen und rassistischen Positionen der AfD.

(Lachen von Markus Wagner [AfD] – Sven Werner Tritschler [AfD]: Geht es noch ein bisschen größer?)

– Sie mögen darüber lachen,

(Markus Wagner [AfD]: Ja, darüber kann man nur lachen!)

aber ich finde, der Rassismus ist bei der Vorstellung dieses Antrags wieder offensichtlich geworden. Es ist inzwischen auch kein versteckter Rassismus mehr, sondern ein offen vorgetragener. Ich finde das wirklich erschütternd, aber auch nicht mehr überraschend, weil wir wissen, dass Sie genau diese Positionen vertreten.

(Christian Loose [AfD]: Ach, Gott!)

Mit diesem Antrag …

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Brauchen Sie ein Taschentuch, Frau Kollegin?)

– Nö, ich brauche kein Taschentuch, aber ich finde, dass man das hier ganz klar benennen muss.

(Christian Loose [AfD]: Bringen Sie doch mal ein Beispiel!)

Die AfD steht für Rassismus und für die Spaltung der Gesellschaft. Das beweisen Sie in jeder Plenarrunde.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dafür liefern Sie uns mit Plenaranträgen, Anfragen usw. zahlreiche Belege. Ich finde, es ist ein Stück weit unsere Pflicht, das so klar zu benennen, weil …

(Christian Loose [AfD]: Benennen Sie es doch mal klar mit einem Beispiel, Frau Schäffer!)

– Entschuldigen Sie bitte, ich brauche keine Beispiele zu nennen. Ich brauche es auch nicht …

(Lachen von der AfD)

Dafür reicht die Rede von Herrn Tritschler heute Morgen.

(Zuruf)

Ich habe das Wort und das möchte ich jetzt auch gerne ergreifen, und ich würde Sie bitten, meiner Rede zu folgen. Ich habe mich deshalb nicht zu rechtfertigen und zu erklären, weil es offensichtlich geworden ist, Herr Loose – dafür brauchen Sie auch nicht zum Fraktionsvorsitzenden zu gehen.

Ich würde gerne ein paar Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen, anhand derer man das ganz gut belegen kann. Im letzten Beschlusspunkt des Antrags ist die Rede davon, dass sich Menschen mit Migrationsgeschichte zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen sollten. – Was soll die kulturelle Identität Deutschlands sein? Das ist weder definiert, noch ist es definierbar, noch verlangt unser Rechtsstaat irgendwelche Bekenntnisse. Der Rechtsstaat verlangt die Einhaltung seiner Gesetze.

Entgegen Ihres Antrags möchte ich festhalten, dass es eine sogenannte Leitkultur als Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gibt. Was die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ausmacht, sind die im Grundgesetz verbürgten Menschenrechte – für die sich die AfD offenbar am allerwenigsten zu interessieren scheint.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Meinungsfreiheit gehört dazu, Frau Kollegin!)

Insofern ist es widersprüchlich, wenn sich die AfD genau darauf bezieht.

Die Vermengung von Migrationspolitik und Sicherheitspolitik, die Sie hier immer wieder vornehmen, dient dazu, rassistische Vorurteile zu bestärken.

(Zuruf von Thomas Röckemann [AfD])

– Ja, das ist so. – Hier, und das ist absolut unzulässig, wird das kriminelle Verhalten von einzelnen Personen quasi allen Menschen mit Migrationshintergrund pauschal vorgeworfen.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Pauschal allen, genau! Allen!)

Das ist unzulässig, und das ist falsch. Es ist völlig klar, was Sie damit betreiben.

Ich will auch noch ein paar kritische Sätze Richtung Landesregierung sagen, weil wir diese Debatte auch mit Ihnen führen. Ich finde, dass man sie auch führen muss.

Das ist zum einen das Thema „Lagebild Clankriminalität“: Wir haben im Ausschuss an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass wir als Grüne damit ein Problem haben, denn der Begriff „Clankriminalität“ suggeriert, dass alle Familienmitglieder, die einem sogenannten Clan zugerechnet werden, in kriminelle Aktivitäten verwickelt seien.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Wir wissen, dass das nicht stimmt. In einer Vorlage vom Juni 2020 steht: „… der Einstieg in den Clan ist in der Regel die Geburt.“ Das lässt aber völlig außer Acht – und ich finde, da entsteht auch ein falsches Bild –, dass die überwiegende Mehrheit der Angehörigen polizeilich überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Ich finde solche Begrifflichkeiten sehr schwierig, weil sie falsche Bilder erzeugen.

Dazu kommt, dass in der Statistik des Lagebildes alle bei der Polizei eingehenden Straftaten gezählt werden, die mutmaßlich von Personen mit einem bestimmten Familiennamen begangen werden. Der Familienname, der Nachname, ist da ausschlaggebend, und zwar unabhängig davon, ob die Tatverdächtigen wirklich einen Bezug zu kriminellen Strukturen haben. Aus meiner Sicht sind solche Statistiken auch einfach unsauber und insofern auch, finde ich, nicht geeignet, in einem Lagebild aufgeführt zu werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Reul, ich muss auch sagen: Auch die Kommunikation ist ja durchaus ein Problem. Sie sagen selber, man will keine Stigmatisierung ganzer Familien. Ich glaube Ihnen das auch, dass Sie das genauso sehen und auch so meinen. Bei der Pressekonferenz im August 2020 – übrigens ein halbes Jahr nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Hanau – haben Sie aber auch gesagt, dass die Zuordnung von Verdächtigen über Familiennamen die Gefahr berge, dass Vorurteile geschürt werden, aber dass die Vorteile, wenn man es eben doch macht, überwiegen.

Ich finde, das ist ein Widerspruch und auch ein Problem in der Kommunikation, weil dann nämlich genau das passiert, was wir jetzt hier auch ein Stück weit erleben, nämlich dass diese Debatte benutzt wird, um Menschen zu stigmatisieren und Vorurteile zu schüren. Ich finde das gefährlich.

Es tut mir leid; ich weiß, ich muss zum Ende kommen. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich habe mich zu lange mit der AfD aufgehalten und dabei meine Zeit verplempert. Das ist sehr bedauerlich.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Schade, schade!)

Ich will noch einmal klar und deutlich sagen: Wenn es Kriminalität gibt, muss Kriminalität bekämpft werden. Dann muss Strafverfolgung erfolgen, gerade in solchen Bereichen wie „Geldwäsche“, „Immobilienverkäufe“ usw. Da hat der Bund einiges gemacht, da muss aber auch noch nachgelegt werden.

Wir müssen – letzter Satz – aber auch für Perspektiven sorgen. Kettenduldung, Ermöglichung von Schule und Ausbildung – all diese Themen müssen angegangen werden. Da fehlt mir, ehrlich gesagt, das Engagement nach vorne. Es ist seitens der Landesregierung angekündigt, aber passiert ist aus meiner Sicht bislang nicht viel. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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Zum Antrag der „AfD“-Fraktion auf Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit

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“Es wird so getan, als würde es ein Tabu geben, über ein Thema zu sprechen”

Zum Antrag der „AfD“-Fraktion auf Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.0″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“]

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann diejenigen verstehen, die frustriert sind, weil sie inzwischen seit mehr als einem Jahr ihren Job nicht mehr ausüben können und wirklich Sorgen um ihre berufliche Zukunft haben. Menschen, die von Auftritten leben, haben nicht viel zum Leben, wenn keine Auftritte stattfinden können.

Viele Kunst- und Kulturschaffende – ich glaube, das hat uns die Krise noch einmal vor Augen geführt – sind finanziell eben nicht gut abgesichert. Jetzt fehlen die Einnahmen. Das ist tatsächlich eine existenzbedrohende Situation.

Das wissen wir. Deshalb haben wir hier oft im Parlament darüber gesprochen, wie eine Unterstützung in dieser Pandemie aussehen muss. Meines Erachtens geht es aber darüber hinaus auch darum, eine Unterstützung für die Kulturlandschaft nach der Pandemie zu sichern. Wir als Politik sind gefragt, genau für diese Unterstützung zu sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Meinungsfreiheit elementar. Das ist heute schon oft angesprochen worden. Selbstverständlich dürfen Aktionen, Demonstrationen und Versammlungen stattfinden, bei denen auf die Folgen und vielleicht auch auf die Ungerechtigkeiten der Coronaschutzmaßnahmen hingewiesen wird. Man muss dann aber auch aushalten können, wenn andere diese Positionen und Aktionen nicht gut finden, wenn sie widersprechen.

Ich habe Widerspruch zu der Aktion „#allesdichtmachen“. Ich habe diesen Widerspruch und will ihn auch deutlich formulieren, ohne dass ich damit den teilnehmenden Schauspielerinnen und Schauspielern auch nur ansatzweise eine Nähe zu Rechtsextremismus unterstellen würde. Aber zu Meinungsvielfalt und Demokratie gehören die Auseinandersetzung, der Diskurs und der Widerspruch dazu.

Ich habe mir fast alle Beiträge angesehen. In einigen dieser Beiträge wird so getan, als hätte es keine Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen gegeben, als hätte es keine politische Debatte gegeben, als hätte es kein Ringen um die richtigen Maßnahmen hier im Parlament gegeben. Das stimmt aber nicht. Wir diskutieren hier seit einem Jahr über den richtigen Weg. Wir führen teilweise sehr kontroverse Debatten darüber. Erst am Mittwoch haben wir hier sehr heftig gestritten.

Es wurde kritisiert, dass es keine kritische Berichterstattung über die Coronaschutzmaßnahmen in den Medien geben würde. Auch das stimmt nicht. Es gibt eine sehr differenzierte Berichterstattung durch die Medien, die sowohl über die Gefahren des Coronavirus und über die Situation in den Intensivstationen als auch über den Protest gegen die Schutzmaßnahmen berichten.

Was mich wirklich stört und auch verstört, ist die Kommunikationsart, die bei diesen Videos angewandt wurde – einmal abgesehen davon, dass vielleicht Ironie und Satire in diesem Fall nicht funktionieren können, weil es so unterschiedliche Meinungen und eine so polarisierte Debatte gibt. Aber die Kommunikationsart, die hier angewandt wurde – das will ich schon einmal ansprechen –, ist eine Strategie, die auch von Rechtspopulisten angewandt wird.

Ich will hier noch einmal klar betonen: Ich unterstelle den Schauspielerinnen und Schauspielern in keinster Weise eine Nähe zu Rechtsextremismus oder Rechtspopulismus. Aber zu der Analyse, wie diese Videos wirken und weshalb sie diese Wirkung entfalten, gehört dazu, dass man sich die Kommunikation ansieht. Dann muss man sagen: Das ähnelt eben der Kommunikationsstrategie, wie wir sie von Rechtspopulisten kennen.

Es wird so getan, als würde es ein Tabu geben, über ein Thema zu sprechen – und das, obwohl das Thema sehr prominent auf allen möglichen Kanälen debattiert wird.

Ähnlich ist das auch hier. Die Initiatoren sagen, dass nicht genug über die Pandemie diskutiert würde, während die öffentliche Debatte seit über 14 Monaten von der Pandemie geprägt ist. Das ist letztlich ein Kommunikationsmuster, das darauf abzielt, zu behaupten, es gäbe keine Kritik, um die eigene Meinung zu überhöhen und jegliche Kritik an dieser Meinung für unzulässig zu erklären.

Da möchte ich ganz klar widersprechen. Wir haben Meinungsvielfalt. Wir haben Debatten, die stattfinden. Das ist auch gut so in einer Demokratie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass sich durch diese Videobeiträge sogenannte Querdenker bestätigt fühlen, kann doch – ganz ehrlich – niemanden ernsthaft verwundern. Es war auch absehbar, dass die AfD Beifall klatschen würde.

Dass ein Herr Tritschler heute diese Debatte instrumentalisiert, um die Bundesrepublik mit der DDR gleichzusetzen, finde ich allerdings auch ziemlich entlarvend.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Zu vergleichen! – Zuruf von Armin Laschet, Ministerpräsident)

– Doch, das hat er. Herr Laschet, hören Sie da noch einmal genau hin. Das hat er getan.

Wenn man sich die Medienrecherchen der letzten zwei Tage anschaut, muss man auch klar konstatieren, dass diese Aktion nahelegt, dass der Beifall durch die Querdenkerszene zumindest durch einen der Initiatoren durchaus bewusst angelegt war. Auch das möchte ich zu bedenken geben.

Die Infragestellung der Gefahr durch das Virus, die Schelte gegen die Politik insgesamt, die Behauptung, die Medien seien gleichgeschaltet: All das knüpft an Narrative an, die von Querdenkern bzw. von Rechtsextremen propagiert werden.

Die Beobachtung der Querdenker durch den Verfassungsschutz hat einen Grund. Warum reden wir über die Querdenker? Warum ist es so relevant, darüber zu diskutieren? Es ist relevant, weil eine Gefahr von Verschwörungsmythen und von dieser Querdenkerszene ausgeht. Verschwörungsmythen untergraben das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat. Verschwörungsmythen sind der Stoff, aus dem Hass und letztlich auch Gewalttaten gegen Minderheiten gemacht sind. Verschwörungsmythen spielten bei den letzten rechtsterroristischen Anschlägen – neben den menschenverachtenden Einstellungen – eine zentrale Rolle.

Deshalb muss man darüber sprechen, welche Gefahr davon ausgeht, ohne – das will ich noch einmal betonen – den Schauspielerinnen und Schauspielern eine Nähe zum Rechtsextremismus zu unterstellen. Das tue ich nicht.

Aber es ist bedenklich, wenn sich sehr bekannte und beliebte Schauspielerinnen und Schauspieler auf diese Art und Weise äußern und wenn bestimmte Szenen dazu Beifall klatschen, sich bestätigt fühlen und damit ihre Ansichten und vielleicht auch ihre Gewalttaten als legitimiert ansehen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass diese Schauspielerinnen und Schauspieler eine gewisse Reichweite aufweisen, weil sie jeden Sonntagabend quasi bei uns im Wohnzimmer zu Hause sind und damit auch eine gewisse Sympathie haben, weshalb das Gesagte als unproblematisch erscheint.

Deshalb – das will ich hier noch einmal klar betonen – ist der Widerspruch, ist die Auseinandersetzung, ist die Debatte darüber, welche Wirkung diese Videos erzielen und erreichen, so wichtig. Deshalb müssen wir auch darüber reden, was sie mit der Gesellschaft machen.

Ja – das wurde hier auch schon mehrfach gesagt –, manche Beiträge und manche Reaktionen sind deutlich über das Ziel hinausgeschossen; das stimmt. Gleichzeitig zeigen aber die Berichterstattung über die Aktion, die vielen Kommentare und die Diskussionen – auch die Diskussion heute –, dass die Meinungsvielfalt und die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt sind und dass wir kontrovers diskutieren können.

Auch wenn die AfD das wieder einmal nicht wahrhaben will – das bedient ja genau ihr Muster, das sie bedienen möchte –, ist klar, dass unser demokratischer Rechtsstaat funktioniert. Das beweisen wir heute wieder einmal. Der Rechtsstaat funktioniert, und die Meinungsfreiheit in diesem Land ist geschützt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Schäffer. –

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wichtig, dass in einer Debatte zum Thema „Demokratie und Meinungsfreiheit“ so ein Redebeitrag der AfD nicht als Letztes stehenbleibt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich habe ich mich jetzt noch kurz zu Wort gemeldet, weil ich noch auf ein paar Punkte eingehen möchte.

Ich glaube, dass dieses Gegeneinanderaufrechnen von linker oder rechter Gewalt nicht wirklich hilfreich und auch nicht wirklich zulässig ist. Denn eines ist klar, nämlich dass Gewalt niemals ein Mittel einer politischen Auseinandersetzung sein darf. Das ist völlig klar, und das will ich hier noch mal ganz deutlich betonen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Beifall von Christian Loose [AfD] und Sven Werner Tritschler [AfD])

Aber ich will auch ganz klar betonen, dass wir gesellschaftlich gerade in einer Situation sind, in der es sehr stark von Rechtspopulisten, von Rechtsextremisten, von anderen Personen Bedrohungen gegen Menschen gibt, die sich für Flüchtlinge, für unsere Demokratie insgesamt, für Minderheiten einsetzen. Gerade im Internet findet das momentan massiv statt. Das Thema „Hate Speech“ haben wir an dieser Stelle schon diskutiert. Diese Formen, die es annimmt, sind auch darauf ausgerichtet, Menschen einzuschüchtern sollen, zum Beispiel kein kommunalpolitisches Mandat einzunehmen, sich nicht politisch zu engagieren.

Diesen Einschüchterungsversuchen müssen wir ganz klar entgegentreten, weil es nicht sein kann und nicht sein darf, dass Menschen sich so sehr unter Druck gesetzt sehen und Drohungen bekommen, die sich gegen sie und ihre Familien richten, dass sie sich nicht mehr öffentlich für unser Gemeinwohl und unser Gemeinwesen einsetzen. Dagegen müssen wir als Demokratinnen und Demokraten ganz klar handeln.

(Beifall von den GRÜNEN, Dr. Günther Bergmann [CDU] und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Der letzte Wortbeitrag hat sehr deutlich gemacht, dass die AfD diese heutige Debatte instrumentalisiert und die immer gleichen antidemokratischen Narrative von sich gibt.

Ich will hier nicht wiederholen, was Sie im Einzelnen gesagt haben, Herr Tritschler, aber ich glaube, dass Ihre Rhetorik sehr deutlich gemacht hat, wessen Geistes Kind Sie sind.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Henning Höne [FDP])

Ich bin wirklich froh darüber, trotz aller Differenzen und Auseinandersetzungen, die wir im demokratischen Spektrum miteinander führen und auch führen sollten, denn das gehört zur Demokratie dazu, hier in einem Parlament zu stehen, wo es eine starke demokratische Mehrheit gibt, die sich heute ganz klar zur Meinungsfreiheit und zur Demokratie bekannt und die der AfD sehr deutlich widersprochen hat.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD, Bodo Löttgen [CDU] und Henning Höne [FDP])

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Zum Entwurf der Landesregierung für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz – erste Lesung

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“Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können”

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz – erste Lesung

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.0″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″]

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es richtig, dass wir heute – zu später Stunde, aber trotzdem – in erster Lesung über den Gesetzentwurf diskutieren. Denn ich finde, dass das Thema „Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung“ ein sehr wichtiges Thema ist und wir deshalb hier auch in öffentlicher Debatte darüber beraten sollten.

Vor wenigen Wochen haben wir über die sogenannten Maskendeals gesprochen, bei denen unter anderem Abgeordnete der Union für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zum Kauf von Schutzmasken erhebliche Summen verdient haben. Dieser Maskenskandal hat aus meiner Sicht viel Vertrauen in die Politik zerstört. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir uns hier als Abgeordnete, als Landtag mit solchen Themen wie „Lobbykontrolle“, „Transparenz“, aber eben auch „Korruptionsbekämpfung“ beschäftigen.

Wir haben als Innenausschuss vor einigen Jahren eine Fahrt nach Italien gemacht und dort erfahren, was Korruption in einem Land anrichten kann. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in den Rechtsstaat. Korruption führt zu hohen materiellen Schäden. Korruption kann – je nachdem, in welchen Bereichen sie erfolgt – auch mitunter Menschenleben gefährden. Ich meine, das sind sehr gewichtige Gründe, warum wir Korruption bekämpfen müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Korruptionsbekämpfungsgesetz jetzt geändert werden. Ich will noch einmal an das Ziel des Gesetzes erinnern. Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können, und sicherzustellen, dass die öffentliche Hand bei Vergaben über fragwürdige potenzielle Auftragnehmer informiert wird.

Die Gesetzesänderung – das ist in den Wortbeiträgen meiner Vorredner schon deutlich geworden – ist zweifelsohne erforderlich, weil ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes durch die bundesgesetzlichen Vorgaben jetzt wegfallen soll. Daher ist es auch nur logisch, dass wir das Landesgesetz entsprechend ändern, weil wir auf bundesgesetzlicher Ebene jetzt das Wettbewerbsregistergesetz haben. Insofern ist das eine aus meiner Sicht absolut logische Änderung.

Durch das Änderungsgesetz, über das wir heute in erster Lesung diskutieren, soll es noch einige weitere inhaltliche Änderungen geben. So soll die Einführung der Kategorie besonders korruptionsgefährdeter Bereiche in öffentlichen Stellen erfolgen. Auch das ist sicherlich eine Änderung, die nachvollziehbar ist.

Aber ich will auch daran erinnern – ich habe gerade noch einmal recherchiert –, dass wir das letzte Mal das Korruptionsbekämpfungsgesetz vor acht Jahren geändert haben, nämlich 2013. Ich habe mir auch noch einmal ein paar alte Reden durchgelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich auch schon so lange mit an Bord bin in der Innenpolitik. Ich meine, wir hätten damals eine Evaluation gehabt. Ich habe sie nicht mehr finden können. Dazu müsste ich noch einmal in meinem Büro in den Unterlagen suchen. Aber ich meine, es sei damals evaluiert worden. Das ist jetzt schon acht Jahre her.

Ich glaube, dass es gut wäre, wenn wir uns als Parlament bei so einem wichtigen Gesetz – das ist wirklich nicht als Kritik gemeint; bitte nicht falsch verstehen – in der Fachdebatte im Innenausschuss noch einmal Gedanken darüber machen würden, ob das so noch zeitgemäß ist oder ob es womöglich noch weitere Änderungen gibt.

Denn dieses Vergaberegister war ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Das fällt jetzt weg, weil es auf Bundesebene ersetzt wird. Das klingt alles logisch, ist alles logisch und ist auch so in Ordnung. Aber die Frage ist, ob es auf Landesebene nicht noch weitere Hebel gibt, noch weitere Instrumente gibt, mit denen wir Korruption im Land verhindern und vermeiden können, also auch Prävention betreiben können.

Ich fände es gut, wenn wir uns das gemeinsam – nicht entlang von Parteigrenzen, sondern wirklich gemeinsam – noch einmal anschauen würden und vielleicht auch ein kleines Fachgespräch dazu im Innenausschuss führen würden, weil ich der Überzeugung bin, dass wir an solche Themen wie „Korruptionsbekämpfung“ herangehen müssen, um das Vertrauen der Menschen in unseren funktionierenden Rechtsstaat erhalten zu können und zu stärken.

Deshalb will ich in dieser ersten Lesung mit der Bitte enden, dass wir uns gemeinsam im Ausschuss noch einmal auf den Weg machen, uns den Gesetzentwurf zusammen anschauen und vielleicht gemeinsam auch noch Verbesserungen finden. – Vielen Dank dafür.

(Beifall von den GRÜNEN)

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Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Corona-„Notbremse“

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“Ihre Brücke, die Sie da zeichnen, so marode, dass es unverantwortlich ist, sie zu betreten”

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Corona-„Notbremse“

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 192, 190, 186, 178 sind die Inzidenzwerte der letzten Tage für Nordrhein-Westfalen. Damit liegen wir deutlich über dem Bundestrend. Bei dem, was uns vor wenigen Monaten an Inzidenzwerten, an Zahlen noch alarmiert und was zum Dezember-Lockdown geführt hat, ist heute ein Gewöhnungseffekt eingetreten, und ich halte das für einen ziemlich gefährlichen Gewöhnungseffekt.

Herr Laschet, offenbar ist Ihr Brücken-Lockdown inzwischen zu einer absoluten Hängepartie geworden. Sie setzen einzig und allein darauf, dass uns die Impfungen durch die Krise bringen werden. Das wird so schnell aber nicht gelingen. Deshalb ist Ihre Brücke, die Sie da zeichnen, so marode, dass es unverantwortlich ist, sie zu betreten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will das gerne anhand von ein paar Zahlen verdeutlichen. Derzeit haben 25 % der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen eine Erstimpfung erhalten. Das Impftempo steigt deutlich an; das stimmt, und das ist auch gut. Allerdings wurden bislang nur 7 % der Bevölkerung ein zweites Mal geimpft. Das ist zu wenig, um die Brücke in den Sommer, in die Normalität zu schlagen.

Denn wann haben die Zweitimpfungen – das ist der Marker, auf den wir schauen müssen – einen Effekt auf die Inzidenzwerte? – Da muss man sagen, dass wir diesen Effekt nur dann haben, wenn wir ungefähr 30 % der Bevölkerung ein zweites Mal geimpft haben. Das Tempo bei den Zweitimpfungen gleicht derzeit aber dem einer Schnecke. Darüber hinaus brauchen wir sogar 60 bis 70 % bei den Zweitimpfungen, um die angestrebte Herdenimmunität zu erreichen.

Wenn Sie, Herr Laschet, sich hier hinstellen und davon sprechen, dass wir uns gerade auf den letzten Metern befinden, will ich Ihnen deshalb auch klar widersprechen. Das ist nicht so. Wir sind weit davon entfernt, uns einzig und allein auf die Impfungen als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verlassen zu können. Auch solche schicken PR-Sätze wie „NRW-Impftempo wie in den USA“ helfen uns da nicht weiter.

7 % haben eine Zweitimpfung, aber wir brauchen bei den Zweitimpfungen 30 %, um die Inzidenzwerte zu drücken. Außerdem brauchen wir 60 bis 70 %, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Herr Laschet, Sie kennen alle diese Zahlen bzw. Sie müssten sie kennen. Wir haben noch ziemlich viele und lange Monate vor uns, bis alle Erwachsenen in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ein Impfangebot für die Zweitimpfung bekommen haben. Streuen Sie den Menschen deshalb bitte keinen Sand in die Augen!

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Übrigen – und das ist mir sehr wichtig – reden wir beim derzeitigen Impfangebot nur über die Erwachsenen. Für Kinder und Jugendliche haben wir derzeit kein Impfangebot. Ich meine, dass wir – die Bundesländer, der Bund und die Europäische Union – dringend mehr dafür tun müssen, dass die Entwicklung von Impfstoffen für Kinder vorangetrieben wird. Wir dürfen auch nicht, wenn wir über die Frage der Rückgabe von Grundrechten für Geimpfte sprechen, die Familien mit Kindern nicht aus dem Blick verlieren; denn es darf nicht sein, dass die Familien wieder die Leidtragenden in dieser Pandemie sind.

Wenn wir über Inzidenzwerte und über das Thema „Impfen“ sprechen, müssen wir auch über besonders betroffene Stadtteile und Quartiere sprechen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass es einen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und der Wahrscheinlichkeit, an Corona zu erkranken oder auch daran zu sterben, gibt.

Dass in Stadtteilen, in denen Menschen auf beengtem Raum zusammenleben, in denen Menschen leben, die in Jobs arbeiten, bei denen kein Homeoffice möglich ist, die Infektionszahlen höher ausfallen, das wissen wir.

Deshalb müssen wir da jetzt auch einmal konkret werden. Was heißt das denn, wenn wir in diese Stadtteile reingehen müssen und diese Stadtteile stärker berücksichtigen wollen? Ich meine, dass wir zum Beispiel aufsuchende Angebote in diesen Quartieren brauchen. Wir brauchen Angebote, die dabei unterstützen, Impftermine zu machen, wenn wir jetzt gerade über die priorisierten Gruppen sprechen. Aber spätestens wenn die Priorisierung aufgehoben ist, dann müssen wir mit mobilen Impfteams genau in diese Quartiere gehen. Das sind dann nicht die Impfzentren, Herr Laschet, das sind die mobilen Impfteams, die wir in diese Quartiere reinschicken müssen, die den Impfstoff proaktiv zu den Menschen bringen müssen.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

Nach über einem Jahr der Pandemie finde ich es, ehrlich gesagt, auch ein Armutszeugnis, dass wir bei der mehrsprachigen Aufklärung immer noch nicht weiter sind,

(Ministerpräsident Armin Laschet: Sind wir doch!)

dass wir keine mehrsprachigen Hotlines und Websites haben, um die Termine zu vereinbaren. Das muss sich dringend ändern. Hier müssen Missstände behoben werden, und zwar so schnell wie möglich. Und das geht über die Quartiersarbeit. Wir müssen jetzt die Strukturen dafür schaffen, damit wir dann den Impfstoff schnell in die Fläche bringen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Strukturen schaffen müssen wir auch für den Zeitpunkt, wenn wir bald wesentlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Vorausschauend agieren ist hier das Stichwort, nicht im Nebel stochern, sondern endlich mal vorausschauend agieren. Und das bedeutet, dass wir die Betriebsärzte einbinden müssen neben den Hausärzten, neben den Impfzentren, weil es nicht passieren darf, dass wir demnächst einen Impfstoff haben, aber niemanden, der ihn verimpft, weil die Strukturen nicht vorhanden sind.

Trotz aller Anstrengungen werden wir noch Monate brauchen, bis ein relevanter Anteil der Bevölkerung eine Zweitimpfung erhalten hat. Das habe ich gerade noch einmal an den Zahlen deutlich gemacht. Und weil die Zweitimpfung noch so weit weg ist, würde ich von Ihnen, Herr Laschet, schon gerne wissen, wie Ihre Strategie bis dahin aussieht. Denn wenn wir so weitermachen wie bisher, werden wir noch bis in den Sommer hinein sehr hohe Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen haben.

Es sind ja nicht nur Zahlen, die wir jeden Morgen aufs Smartphone gespielt bekommen, sondern es sind Menschen, die auf den Intensivstationen liegen, die um ihr Leben ringen. Es sind Menschen, die schwer erkranken, die Langzeitfolgen haben. Es sind auch die Menschen, die in den Kliniken arbeiten, das Personal, das inzwischen wirklich am Ende seiner Kräfte ist.

Ich halte es nicht für hinnehmbar und halte es auch nicht für verantwortbar, dass es immer noch keine Strategie gibt, sondern dass hier einzig und allein auf das Thema Impfung gesetzt wird. Ich finde, das geht so nicht weiter.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Laschet, ich habe Ihnen eben sehr genau zugehört in Ihrer Rede. Mich beschleicht immer mehr das Gefühl – es ist ein sehr ungutes Gefühl –, dass Sie noch nicht einmal mehr ein Ziel haben. Sie sagen nur noch: Impfen, impfen, impfen! Aber das reicht nicht aus. Sie haben noch nicht einmal ein Ziel, zu welchem Inzidenzwert wir denn kommen müssen, um die Krise beherrschen zu können und ein Volllaufen der Intensivstationen zu verhindern. Ihr einziges Ziel ist es doch, sich irgendwie bis zur Bundestagswahl durch diese Pandemie zu wursteln.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Mein Gott!)

Aber Sie haben kein Ziel in der Pandemiebekämpfung. – Ja, Herr Laschet, Sie sagen hier: Mein Gott! – Aber was ist denn dann das Ziel? Wir haben gerade eine Situation, dass wir uns bundesweit bei einer Inzidenz von 160 einpendeln. In Nordrhein-Westfalen liegen wir noch mal 20 Punkte darüber. Und es gibt in diesem Land derzeit keine Strategie,

(Henning Rehbaum [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

außer dem Thema Impfen, wie wir die Inzidenzwerte runterkriegen. Ich halte das für fahrlässig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann, Herr Laschet, Sie haben gesagt: Nicht so viel reden, sondern handeln! – Ja, dann handeln Sie! Sie sagen, Sie würden handeln. Aber das stimmt nicht. Herr Laschet redet, er handelt nicht. Ein Ministerpräsident Armin Laschet kann sich nicht durchsetzen gegen seinen Koalitionspartner und Maßnahmen für den Schutz der Menschen auf den Weg bringen. Das hätte schon längst passieren müssen und können – auch in der Zeit zwischen Ostern und der Verabschiedung des Bundesgesetzes; wir haben die Vorschläge doch gemacht.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Was denn?)

– Ich bitte Sie. Sie haben hier nichts gemacht. Sie sind hergegangen und haben gesagt: Wir brauchen einen Brücken-Lockdown,

(Ministerpräsident Armin Laschet: Das war vor der Ministerpräsidentenkonferenz!)

ohne diesen Brücken-Lockdown jemals mit Leben zu füllen.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Bundesweit!)

Sie haben gewartet, bis es ein Bundesgesetz gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt ist das Bundesgesetz da, und Sie haben trotzdem immer noch keine Strategie. Es ist doch keine Strategie zu sagen, dass wir auf der einen Seite eine Notbremse haben, die erst bei einer Inzidenz von 100 greift. Was ist das denn, bitte schön, für eine Notbremse? Und dass Sie sagen, die Schulen gehen erst bei 165 in den Distanzunterricht und Click & Meet geht bis 150 – Entschuldigung, das ist doch keine Strategie!

(Ministerpräsident Armin Laschet: Doch!)

Ein Land kann doch strengere Maßnahmen machen, als das Bundesgesetz es vorschreibt. Das alles fehlt hier in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Deshalb werden wir bei diesen hohen Inzidenzwerten noch lange bleiben. Das wird bedeuten, dass sich viele Menschen weiterhin anstecken werden, dass wir viele Menschen auf den Intensivstationen haben. Ich halte das tatsächlich für ein riesengroßes Problem.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Ja, die Frage „Was wollen Sie denn dann als Grüne?“ ist berechtigt. Das haben wir aber an vielen Stellen gesagt.

(Christof Rasche [FDP]: Nicht einmal!)

Ich greife mal den Aspekt der Arbeitswelt raus. Es ist gut, dass es jetzt einige Verbesserungen im Bereich der Arbeitswelt gibt. Aber es ist eben nicht genug. Wir muten unseren Kindern zu, dass sie in den Schulen zweimal die Woche getestet werden, wenn die Schulen geöffnet sind, zweimal die Woche. Es ist auch richtig, dass sie getestet werden. Aber es ist kein Testangebot, es ist eine Pflicht, die Kinder müssen getestet werden.

Wir Erwachsenen sagen jedoch: Wir gehen munter weiter arbeiten. Die Büros sind weiterhin voll, und es gibt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch keine Testpflicht. Das ist doch eine Schieflage, auch im Sinne der Generationengerechtigkeit, zu sagen: Die Kinder müssen getestet werden, aber wir Erwachsenen entziehen uns dieser Maßnahme. Ich finde, das kann nicht sein in einer Gesellschaft, die auf Solidarität setzt und die darauf setzt, dass Infektionszahlen gesenkt werden. Das ist, finde ich, einer der wichtigen Punkte, die wir hier in Nordrhein-Westfalen angehen müssen – Stichwort „Arbeitswelt“. Das könnte der Ministerpräsident regeln, wenn er denn wollte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann möchte ich noch einmal betonen, dass wir hier als Grüne immer wieder gesagt haben: Wir sind bereit, konstruktiv an Strategien, an Ideen, an Maßnahmen mitzuarbeiten. Wir haben in dieser Krise immer gesagt: Wir wollen kritisch sein, wir wollen aber auch konstruktiv sein, wir wollen Vorschläge vorlegen. Das haben wir übrigens gemacht. Sie haben heute einen Antrag von uns auf dem Tisch, in dem wir sehr konkrete Vorschläge machen, wie die Coronaschutzverordnung aus unserer Sicht geändert werden müsste. Das werden wir gleich noch diskutieren. Die Vorschläge liegen Ihnen alle vor.

Diese Unterrichtung enthält im Titel die Worte „gemeinsam“ und „zusammen“. Gemeinsam und zusammen, das klingt gut. Ich finde, das klingt sehr gut. Aber bislang ist daraus wenig gefolgt, denn bislang ist es so, dass die Landesregierung ihre Sachen macht, dass die regierungstragenden Fraktionen uns am Samstag einen Antrag vor die Füße kippen mit pandemischen Leitlinien,

die von einer Öffnungsrhetorik geprägt sind. Wir haben Ihnen unsere Änderungen gestern Abend geschickt. Ich bin gespannt auf die Beratung und werde auch noch einmal darum bitten, dass wir uns wirklich konstruktiv gemeinsam zusammensetzen, eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber führen, wie denn eine Strategie für Nordrhein-Westfalen aussehen kann, dass die Inzidenzwerte sinken, dass wir nicht auf diesem hohen Stand bleiben.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Klar ist aus meiner Sicht auch, dass wir es nur zusammen schaffen können. Ich meine zu Recht, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen genau das auch von uns erwarten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aktuelle Stunde zum „Masken-Deal“

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“Wir als Abgeordnete im Landtag NRW sind doch auch zuständig für die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten”

Zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aktuelle Stunde zum „Masken-Deal“

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.0″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″]

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Preuß, ich gebe Ihnen recht: In Bezug auf die Ausschreibung im Frühjahr letzten Jahres muss man definitiv die damalige Situation betrachten. Das sehe ich ganz genauso. Wir sind aber inzwischen zwölf Monate nach Beginn der Pandemie. Das muss man eben auch betrachten. Inzwischen haben wir andere Erkenntnisse – Stichworte: Tragen von FFP2-Masken und Stoffmasken usw. Dazu komme ich gleich noch.

Der Anlass für die Aktuelle Stunde war die aktuelle Berichterstattung zur Ausschreibung von Stoffmasken für die Polizei NRW. Da geht es um die zweite Ausschreibung, die im November 2020 getätigt wurde, also nicht mehr am Beginn der Pandemie, sondern acht Monate nach Beginn der Pandemie. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD – Sven Wolf [SPD]: Ganz genau!)

Ich möchte kurz den Verlauf der Auftragsvergabe an van Laack für Masken im Polizeibereich noch einmal skizzieren. Wie ich schon sagte, erfolgte Anfang November 2020 die zweite Auftragsvergabe. Es wurde damals mit einer angeblichen äußersten Dringlichkeit begründet. Mit dieser Begründung fand kein offenes Ausschreibungsverfahren statt.

Daraufhin wurde die Vergabekammer Rheinland angerufen, die ein Nachprüfverfahren eingeleitet hat, woraufhin aus rechtlichen Gründen der Vertrag mit van Laack – wie ich finde, richtigerweise – rückabgewickelt wurde.

Allerdings wurden die 1,25 Millionen Stoffmasken bereits in der 51. Kalenderwoche – das muss um den 14. Dezember 2020 herum gewesen sein – zum Preis von … (akustisch unverständlich) Millionen Euro ausgeliefert. Seitdem lagern sie, ich glaube, immer noch in Lünen im Polizei…

(Herbert Reul, Minister des Innern, schüttelt den Kopf.)

– Sie sind nicht mehr dort. Aber sie sind an die Polizei ausgeliefert worden. Das können Sie ja sonst gleich noch einmal richtigstellen, Herr Reul.

Am 20. Januar 2021 gab es dann die Berichterstattung mehrerer Medien darüber, dass eine neue, diesmal offene, europaweite Ausschreibung stattfindet, wieder in der Höhe von 1,25 Millionen Stoffmasken für die Polizei.

Ich finde, das verwundert schon.

In den Tagen vor dem 20. Januar hatten wir eine öffentliche Debatte über das Einführen einer Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Am 19. Januar beschloss die MPK dann tatsächlich eine Konkretisierung in Bezug auf das Tragen von Masken. Die MPK hat am 19. Januar beschlossen, dass es auf Bundesebene eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften geben soll. Auf Bund-Länder-Ebene hat man sich darauf verständigt, einen Schritt weiterzugehen: nicht mehr Stoffmasken, sondern medizinische Masken. – Das war der Stand Mitte/Ende Januar. Parallel dazu gab es die Ausschreibung.

Insofern finde ich es schon legitim, die Frage zu stellen, warum man sich für eine Ausschreibung von Stoffmasken für die Polizei entschieden hat, anstatt zu diesem Zeitpunkt auf medizinische Masken zu setzen.

Deshalb drängt sich auch die Frage auf, ob man wieder 1,25 Millionen Stoffmasken – genau die Anzahl, die van Laack schon geliefert hatte – ausgeschrieben hat, um darauf zu hoffen, dass van Laack diese offene Ausschreibung gewinnen würde.

Van Laack hat dazu öffentlich gesagt, dass das Unternehmen dann, wenn es die Ausschreibung gewinnen würde, auf Schadenersatzansprüche verzichten würde. Deshalb stellt sich natürlich schon die Frage, ob man genau diese Anzahl an Stoffmasken ausgeschrieben hat, weil man darauf gehofft hat, so um Schadenersatzzahlungen an van Laack herumzukommen. Diese Frage drängt sich zumindest auf.

Ich will Ihnen, Herr Reul, zugutehalten, dass es offenbar eine Vereinbarung mit dem PHPR, dem Polizeihauptpersonalrat, und auch mit der Behindertenbeauftragten der Polizei gibt, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten ein Wahlrecht haben zwischen OP-Masken, FFP2-Masken und Stoffmasken. Die Beschäftigten der Polizei sollen situationsangemessen auswählen können.

Mich persönlich überzeugt das nicht komplett. Ich finde die Mitbestimmung wichtig. Ich finde es wichtig, sich mit den Beschäftigten auszutauschen und deren Wünsche auch zu berücksichtigen, aber mich persönlich überzeugt das nicht ganz. Vielleicht können Sie, Herr Reul, daran noch etwas ändern.

Es würde mich schon interessieren, welche Situationen es genau sein sollen, in denen Polizeibeamtinnen und -beamten sinnvollerweise nur Stoff- und eben nicht medizinische Masken tragen sollen. Das erklärt sich mir nicht so ganz.

Ich weiß nicht, wie Sie es handhaben. Meine Stoffmasken sind bei mir im Schrank verschwunden. Ich trage die eigentlich gar nicht mehr, maximal noch draußen auf dem Spielplatz. Ansonsten sind sie weg, ich trage sie nicht mehr. Ich trage nur noch medizinische Masken, und ich vermute, das geht Ihnen allen so. Dann stellt sich schon die Frage, warum man bei der Polizei sagt, dass sie auswählen können.

Gerade Polizeibeamtinnen und -beamte haben doch eine Vorbildfunktion. Wenn Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Raum unterwegs sind und auf Streife gehen, dann haben sie eine Vorbildfunktion. Wenn sie dann mit Stoffmasken herumlaufen, würde ich mich als Bürgerin schon fragen, warum sie eine Stoffmaske aufhaben und keine FFP2-Maske.

Aber natürlich geht es auch um den Infektionsschutz. Ich weiß, Herr Reul, Sie haben in den letzten Wochen immer betont, dass auch Ihnen der Infektionsschutz der Beschäftigten äußerst wichtig ist. Insofern sehe ich bei der Frage „Stoffmasken/FFP2-Masken/Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten?“ zumindest einen Widerspruch. Vielleicht kriegen wir den hier noch aufgeklärt.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es erst seit dem 22. Januar eine Maskentragepflicht im Bereich des Innenministeriums und der nachgeordneten Behörden gibt. Wir haben im Innenausschuss darüber diskutiert. Vielleicht mögen Sie das gleich erläutern. Ich glaube, das ist nicht von geringem Interesse auch für die Kolleginnen und Kollegen hier.

Einen Punkt finde ich wirklich fragwürdig – ich finde ihn nicht sinnvoll und verstehe es auch nicht –: Es geht um die Einsatzfahrzeuge. Ich hatte für die letzte Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt. Dieser trägt das Datum 10. März. Da haben wir auch über das Thema „Einsatzfahrzeuge“ diskutiert.

Aus dem schriftlichen Bericht an den Innenausschuss geht hervor, dass es „keine landesweite Vorgabe“ gibt, „die das Tragen von Masken in Einsatzfahrzeugen vorschreibt. Gleichwohl haben einige Polizeibehörden … entsprechende Regelungen getroffen.“ So steht es im Bericht an den Innenausschuss.

Das verstehe ich nicht. Auch die MPK hat am Montag in ihrem Beschluss noch einmal festgehalten, dass es eine Tragepflicht von medizinischen Masken für Mitfahrer im privaten Pkw gibt. Das finde ich auch sinnvoll für Personen, die nicht einem Hausstand angehören. So handhabe ich es privat schon seit Langem. Wenn ich mit anderen Menschen außer meiner eigenen Familie im Auto sitze, was ich selten tue, dann tragen wir immer Masken. Warum gilt das nicht für die Polizei?

Stichwort „Vorbildfunktion“: Es geht um die Vorbildfunktion, es geht um den Infektionsschutz. Wir als Abgeordnete im Landtag NRW sind doch auch zuständig für die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Das liegt uns allen sehr am Herzen, und das gilt umso mehr in einer Pandemie. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf Einrichtung eines „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“

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“Das Parlament muss der Ort der Debatten sein, auch in einer Pandemie”

Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf Einrichtung eines „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.0″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″]

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme dem Vorredner absolut zu. Das Parlament muss der Ort der Debatten sein, auch in einer Pandemie. Wir haben in den letzten Monaten bewiesen, dass wir als Parlament handlungsfähig sind. Wir hatten in diesen vielen Debatten, die wir hier geführt haben, gute Diskussionen. Es ist wichtig, die parlamentarische Beteiligung zu stärken. Insofern kann ich mich da meinem Vorredner nur anschließen. Es war für uns Grüne ein sehr wichtiges Thema, weswegen wir gerne in die Gespräche eingetreten sind.

Herr Höne, Sie wissen, wie das bei Anhörungen ist: Es gibt unterschiedliche Sachverständige mit unterschiedlichen Positionen, und nachher suchen wir uns diejenigen heraus, die am besten zu dem passen, was wir sagen wollen.

(Henning Höne [FDP]: Sie machen das so!)

Ich finde, es war eine wirklich gute Anhörung, die allerdings an vielen Stellen Änderungsbedarf deutlich gemacht hat.

Mir persönlich war ein Punkt wirklich sehr wichtig, und das war das Mitspracherecht des Parlaments bei den Coronaschutzverordnungen. Wir haben jetzt hier durch den Änderungsantrag eine Einspruchsmöglichkeit des Parlaments geschaffen. Damit stärken wir aus meiner Sicht das Parlament. Ich bin froh, dass wir nach vielen Gesprächen zu dieser guten Lösung gekommen sind.

Der FDP und der CDU waren die pandemischen Leitlinien als ein völlig neues Instrument sehr wichtig. Wir als Grüne waren hingegen eher skeptisch, ob das so wirklich funktioniert, ob wir es brauchen und ob wir nicht durch die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, das heute schon dem Ministerpräsidenten und seiner Regierung mit auf den Weg geben können. Durch den Änderungsantrag wollen wir eine stärkere Verpflichtung der Landesregierung bezüglich der geplanten pandemischen Leitlinien aufnehmen. Damit können wir dem auch zustimmen. Ich bin auf die ersten pandemischen Leitlinien sehr gespannt, die wir dann hoffentlich gemeinsam beschließen, denn nur dann wäre es aus meiner Sicht ein wirklicher Mehrwert, nämlich dann, wenn es keine Mehrheitsentscheidung wäre, sondern wir fraktionsübergreifend diese Leitlinien beschließen würden.

Zu dem Freiwilligenregister: Aus meiner Sicht ist das Freiwilligenregister ein Ausdruck der gelebten Solidarität in dieser Krise, eine Solidarität von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagieren wollen, die ihre Fachkenntnisse einbringen möchten und sich melden, weil sie zum Beispiel im Impfzentrum helfen möchten. Sie möchten impfen, weil sei entsprechende medizinische Fachkenntnisse haben. Ich finde wirklich, dass dieses Freiwilligenregister Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft ist. Es ist total wichtig. Daher möchte ich mich bei allen Menschen, die sich freiwillig melden, bedanken. Ich finde es aber genauso wichtig, dass wir jetzt eine Erweiterung des Registers vornehmen, nämlich nicht nur für Tätigkeiten, die eine medizinische Ausbildung voraussetzen, sondern auch für andere Tätigkeiten. Es gibt in dieser Pandemie genug zu tun, sodass dies ein sinnvoller Ansatz ist.

Ich will mich auch dafür bedanken, dass wir uns auf den Entschließungsantrag einigen konnten und dass wir übereingekommen sind, das Freiwilligenregister zu verstetigen. Wir wollen es nicht nur in der Pandemie, sondern auch darüber hinaus, weil wir wissen, dass es Menschen gibt, die sich projektbezogen in Katastrophenlagen einbringen möchten, die sich melden, um zu helfen, auch wenn sie nicht dauerhaft ehrenamtlich im Katastrophenschutz aktiv sein wollen. Aber in einer konkreten Situation stehen diese Freiwilligen zur Verfügung. Um für diese Menschen die Möglichkeit zu schaffen, sich in ein Freiwilligenregister einzutragen, finde ich sehr gut.

Aus meiner Sicht stärkt es auch das Ehrenamt im Katastrophenschutz insgesamt. Natürlich muss es immer eine sinnvolle Ergänzung zu dem Einsatz der Katastrophenschutzorganisationen der Feuerwehren im Einsatz sein, aber ich denke, in den Gesprächen, die die Landesregierung mit dem Verband der Feuerwehren und den Hilfsorganisationen über die Ausgestaltung des Freiwilligenregisters führen muss, werden wir dahin kommen. Ich bin sehr auf das Ergebnis gespannt und bin wirklich der Meinung, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist.

Letzter Punkt. Der Pandemierat war eigentlich immer eine wichtige Forderung der Grünen. Wir haben immer gesagt, dass wir eigentlich ein Gremium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern brauchen. Jetzt ist es kein externer Pandemierat geworden, aber ein Unterausschuss zur COVID-19-Pandemie. Das ist ein guter Weg. Es ist im Parlament angesiedelt. Das heißt, wir als Abgeordnete sind die Hauptakteure in diesem Ausschuss.

In Gesprächen mit den Sachverständigen, mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geht es genau darum, was gerade in der zweiten Runde dieser Unterrichtung diskutiert wurde. Da wurde von allen Rednerinnen und Rednern gesagt, dass wir den Austausch, die Debatte wollen, dass wir gemeinsam Wege in dieser Pandemie finden wollen. Dass wir das institutionalisieren und diesen Unterausschuss des AGS einrichten wollen, ist der richtige Weg, und ich freue mich, dass wir das beschließen. Ich freue mich auch auf die ersten Sachverständigenanhörungen, die wir dann in diesem Unterausschuss durchführen werden. Denn ich glaube, dass wir als Parlament daraus sehr viel mitnehmen können, um Wege in dieser Pandemie aufzuzeigen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für den Prozess, den wir gemeinsam durchlaufen haben,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

und freue mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und den verschiedenen Anträgen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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Zur Unterrichtung der Landesregierung zum Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am 22. März 2021

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“Wenn das eine Notbremsung sein soll, dann möchte ich nicht in dem Zug sitzen, wenn Herr Laschet der Lokführer ist”

Zur Unterrichtung der Landesregierung zum Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am 22. März 2021

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommunikation ist in einer Krise eines der stärksten Instrumente, um das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln zu gewinnen.

Wer allerdings in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Februar eine Fortsetzung des Lockdowns beschließt, um diesen in einer 180-Grad-Wende in der MPK am 3. März aufzuheben und Öffnungsschritte zu verkünden, um dann wiederum am 22. März einen noch härteren Lockdown über Ostern zu vereinbaren, der hat aus meiner Sicht zu Recht ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Dass es in einer Pandemie immer wieder zu einer Neubewertung der Situation kommen muss, dass man dazulernt, dass man Strategien verändert und anpasst, dass man manchmal auch einen Widerspruch aushalten muss, ich glaube, das ist uns allen völlig klar. Aber das, was wir in den letzten drei Wochen erlebt haben – auch hier in Nordrhein-Westfalen –, hat aus meiner Sicht mit einem ganz normalen Lernprozess nur noch sehr wenig und eigentlich gar nichts mehr zu tun.

Wir haben vor drei Wochen eine MPK erlebt, die allein auf Öffnungen gesetzt hat und die Gefahr durch mutierte Viren trotz Warnungen aus der Wissenschaft völlig außer Acht gelassen hat. In eine dritte Welle hinein zu öffnen, ohne dass die Voraussetzungen aus Schnelltestes, aus Tempo beim Impfen und einer besseren Kontaktnachverfolgung vorlagen, das war aus meiner Sicht ein schwerer Fehler.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Löttgen, nicht wir haben falsche Hoffnungen geweckt, sondern das waren diejenigen, die geöffnet haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. Genau das hat doch zu dem jetzigen Glaubwürdigkeitsproblem geführt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann hilft es noch weniger, wenn selbst die Schutzmaßnahmen, die in einem MPK-Beschluss gefasst werden, von Herrn Laschet und von der Landesregierung nicht umgesetzt werden.

Was haben wir für ein Theater um die Notbremse in der letzten Woche erlebt, einer Notbremse, die bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 in den Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens überhaupt nicht zur Anwendung gebracht wurde. Ich finde es absolut fahrlässig, dass diese Landesregierung lieber so lange abgewartet hat, bis die Inzidenz im gesamten Land anstieg und landesweit die Marke 100 geknackt wurde. Es war vor Tagen absehbar, dass wir landesweit über 100 kommen würden.

Nach Herrn Laschets Aussage sollte die Notbremse dann ziehen, wenn der Landesdurchschnitt drei Tage lang über 100 liegt. Das ist jetzt der Fall. Aber wo bleibt die Notbremsung? – Die kommt dann erst am Montag. Wenn das eine Notbremsung sein soll, dann möchte ich nicht in dem Zug sitzen, wenn Herr Laschet der Lokführer ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bedeutend ist ja nicht nur, was in einem Beschluss steht, sondern auch das, was nicht darin steht.

Fangen wir bei der Arbeitswelt an: Wir erleben beim Testen in Betrieben genau das, was wir bereits vorher beim Thema „Homeoffice“ erlebt haben. Selbstverpflichtungen und Appelle sind nicht ausreichend. Wer seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichts ins Homeoffice schickt oder nicht schicken kann, der muss seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber mit regelmäßigen Tests nachkommen. Man liest in der Zeitung, dass Herr Laschet ein verpflichtendes Testangebot der Arbeitgeber abgelehnt hat. Ich halte das für einen schweren Fehler.

Zu Ostern soll es jetzt weitere Ruhetage geben. Einmal mehr hat die MPK nicht erläutert, was eine solche Regelung konkret heißen soll. Offenbar gibt es genau deshalb Gespräche und nicht wegen der atmosphärischen Verstimmungen, wie Herr Laschet uns gerade gesagt hat. Das ist wegen der Nachverhandlungen der Fall, weil man jetzt klären muss: Was heißt das denn konkret? – Ich finde, es gehört zu einer verlässlichen Kommunikation, dass man auch erläutert, wie solche Regelungen umgesetzt werden sollen.

Herr Löttgen, ich habe es so verstanden, dass diese Ruhetage, dass dieser Oster-Lockdown eigentlich der Kern des Beschlusses der MPK ist. Jetzt war ich schon ein bisschen erstaunt, dass sich die CDU-Landtagsfraktion davon offenbar komplett distanziert. Vielleicht klären Sie das noch mal mit Ihrem Ministerpräsidenten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Interessant ist auch immer, was in den Vorentwürfen steht, die dann kursieren, die von uns allen gelesen und bewertet werden. Man muss sich nur die Vorentwürfe und dann den tatsächlichen Beschluss ansehen.

Bei diesem MPK-Beschluss fällt auf, dass in dem Vorentwurf eine Regelung stand, nach der Schul- und Kita-Kinder zweimal pro Woche getestet werden müssen, also dass es zweimal pro Woche ein Angebot gibt, und dass, wenn das nicht gewährleistet ist, Schulen und Kitas ab einer lokalen Inzidenz von über 100 geschlossen werden müssen.

Wahrscheinlich werden viele Eltern in Nordrhein-Westfalen gesagt haben: Puh, noch mal Glück gehabt, dass das nicht in den tatsächlichen Beschluss hineingekommen ist. – Dann wären nämlich inzwischen die Kitas und Schulen in 30 Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen geschlossen, weil wir es nicht hinbekommen, weil wir die Tests nicht haben.

Das Grundanliegen ist ja eigentlich richtig. Wir müssen Kinder und Jugendliche testen, damit sie das Virus nicht in Schulen und Kitas weitertragen. Das ist ein wichtiger Schutzfaktor, um die für Kinder und Jugendliche so wichtigen Institutionen und Räume offenzuhalten und ihnen ein Stück Normalität zu ermöglichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen? Ich finde, dass Familienminister Stamp jetzt in der Pflicht ist, eine abgestimmte Teststrategie für Kitas – nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher, sondern auch für die Kita-Kinder – vorzulegen; denn es geht schlicht darum, Kinder vor einer Infektion zu schützen.

Derzeit weigert sich die Landesregierung, genau das zu tun. Ich finde das völlig unverständlich. Es gibt inzwischen Testmethoden, die durchaus auch für Kinder in Ordnung sind. Das sind die sogenannten Lolli-Tests. Solingen macht das. Solingen geht voran und führt diese Tests in der Kommune durch. Aber Solingen bekommt dafür kein Geld von der Landesregierung. Solingen wird dafür bestraft, dass sie diesen Weg gehen, und muss selbst zahlen. Ich finde, das geht nicht. So kann man nicht mit den Kommunen umgehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wer bestellt, muss zahlen!)

In den Schulen gibt es nicht zwei Tests pro Woche, sondern es gibt nur einen Test in zwei Wochen, vorausgesetzt – und da habe ich eigentlich hohes Vertrauen – die Polizei kommt mit der Auslieferung der Tests schnell genug hinterher.

Herr Reul, ich bin übrigens sehr gespannt und freue mich schon auf die Innenausschusssitzung, wie Ihre rechtliche Argumentation dafür ist, dass die Polizei jetzt als Logistikunternehmen eingespannt wurde.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Stimmt gar nicht!)

– Das ist Ihnen egal?

(Herbert Reul, Minister des Innern: Ende der Durchsage!)

Es ist gut, dass Sie helfen. Vielleicht wäre man mal auf den Katastrophenschutz zugegangen. Aber ich sage Ihnen eines: Ich glaube, es gibt sogar eine Begründung.

(Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie Tests oder nicht? – Zuruf von Herbert Reul, Minister des Innern)

– Jetzt hören Sie mir mal zu.

(Weitere Zurufe von Herbert Reul, Minister des Innern)

– Herr Reul, jetzt hören Sie mir zu! Ich habe das Wort, und ich sage Ihnen eines …

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Weitere Zurufe von Herbert Reul, Minister des Innern – Zurufe von SPD und Grünen – Unruhe)

Ich sage Ihnen eines, Herr Reul: Wahrscheinlich haben Sie sogar eine rechtliche Grundlage und eine rechtliche Argumentation. Die rechtliche Grundlage ist das Polizeigesetz, das ist doch die Gefahrenabwehr.

(Fortgesetzt Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

Wenn man der Schulministerin diese Aufgabe wegnimmt und die Polizei sie erledigt, ist das aus meiner Sicht Teil der Gefahrenabwehr.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Herbert Reul, Minister des Innern: Das stimmt doch gar nicht!)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Minister Reul, die Abgeordnete Schäffer hat das Wort.

Verena Schäffer (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Reul, vielleicht hören Sie auf die Frau Präsidentin. – Vielen Dank dafür.

(Zuruf von der SPD)

Gestern kam eine Dringlichkeitsvorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss, der übermorgen tagen wird, zur Finanzierung von Tests an Schulen. Zwei Coronatests pro Woche nach den Osterferien – das ist gut. Aber die Begründung in der HFA-Vorlage lautet, dass der MPK-Beschluss jetzt zwei Tests pro Schülerin nötig machen würde. Da muss ich Ihnen ganz klar widersprechen: Nicht der MPK-Beschluss macht diese zwei Tests pro Woche notwendig, sondern der Infektionsschutz. Sie hätten viel eher liefern müssen und nicht erst nach der MPK.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Reul, vielleicht können Sie die Diskussion mit der Frau Präsidentin danach fortführen, dafür würde ich Ihnen sehr danken.

Im MPK-Beschluss wird nochmals die Bedeutung des Impfens betont. Wörtlich heißt es dort: „Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren …“ Ich kann dieser Aussage nur zustimmen, aber von einer Durchimpfung der Bevölkerung sind wir meilenweit entfernt. Nordrhein-Westfalen ist Schlusslicht bei den Impfungen.

Anstatt beleidigt zu reagieren – Herr Laschet ist nicht mehr da, aber Herr Löttgen hat genauso reagiert –, könnten Sie uns erklären, was mit den Impfdosen ist. Ja, wir haben Ihnen gestern einen Brief dazu geschrieben. Wir haben Sie darum gebeten, hier im Parlament bei der Unterrichtung genau dafür eine Erklärung abzugeben und uns zu erläutern, wo das Problem ist. Ich weiß nicht, warum Sie darauf so genervt reagieren. Es ist doch kein Problem, dem Parlament genau das zu erklären, oder?

(Beifall von den GRÜNEN)

Eigentlich sollte es das nicht sein, zumal es inzwischen die klare Empfehlung gibt – und das ist mir wichtig –, keine Impfdosen für die Zweitimpfungen mehr zurückzuhalten, weil neuer Impfstoff nachkommt. Wir wissen, dass die erste Impfung bereits einen gewissen Schutz vor einem schweren Verlauf der Erkrankung bietet. Deshalb müssen die Impfdosen jetzt verimpft und die Impfkapazitäten jetzt ausgebaut werden, damit demnächst, wenn die Lieferungen kommen, alles verimpft werden kann. Wir brauchen mehr Tempo beim Impfen – da sind wir uns wohl einig.

Bei Koalitionsverhandlungen bzw. Tarifverhandlungen gibt es den Grundsatz, dass derjenige, der die stärksten Nerven und das meiste Sitzfleisch hat, der mit wenig Schlaf am längsten durchhält, erfolgreich verhandeln kann. Das ist das Bild, das man von Koalitions- und Tarifverhandlungen hat. Das Problem ist nur – und das scheint diese MPK noch nicht ganz verstanden zu haben –, dass man mit diesem Virus nicht verhandeln kann. Nach zwölf Monaten Pandemie braucht es einen Plan, es braucht endlich eine Strategie. Die Politik hat die Verantwortung, Perspektiven aufzuzeigen. Ich denke, nach einem Jahr der Pandemie wird es endlich Zeit. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Zur Unterrichtung der Landesregierung zum Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021

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“Es bereitet mir wirklich große Sorge, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein verantwortungsvolles Öffnen fehlen”

Zur Unterrichtung der Landesregierung zum Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen konnten wir ja einen wahren Überbietungswettbewerb der Forderungen nach Öffnungen beobachten, insbesondere durch die FDP. Damit beobachten wir auch eine Kehrtwende in der bisherigen Coronapolitik. War Ministerpräsident Laschet Anfang dieses Jahres, also vor ungefähr drei Wochen, noch der Mahner vor zu schnellen Lockerungen, um eine dritte Welle zu verhindern, so präsentiert er sich jetzt wieder einmal als Lockerer.

Ich glaube, dass dieses Hin und Her und diese Uneinigkeit in dieser Landesregierung nicht gut sind. Ich glaube, dass es die Menschen mürbe macht. Und das brauchen wir sicher nicht für die Pandemiebekämpfung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich frage mich – und eigentlich frage ich diese Landesregierung –: Was hat sich seit der letzten MPK vom 10. Februar dieses Jahres eigentlich verändert, dass wir jetzt angeblich alles öffnen können?

Halten wir doch einmal fest:

Erstens. Die Inzidenzwerte sind nicht heruntergegangen. Im Gegenteil! Sie stagnieren, und durch die Mutationen drohen sie auch weiter anzusteigen.

Zweitens. Es gibt keine Teststrategie. Es gibt ja noch nicht einmal ausreichend Schnelltests.

Drittens. Das Impfen geht zu langsam voran, und das Erreichen einer Herdenimmunität liegt in weiter Ferne.

Wie man da auf breite Öffnung setzen kann, ist mir völlig unbegreiflich.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Armin Laschet, Ministerpräsident)

Ich möchte am Anfang noch einmal ganz deutlich klarstellen, dass ich Angebote im Freien, insbesondere für Kinder und Jugendliche, also im Bereich des Sports und mit der Öffnung der Zoos, sinnvoll finde. Denn im Außenbereich sind die Infektionsrisiken deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. Das wissen wir.

Aber im Innenbereich – und darum geht es in dieser Debatte ja im Kern – müssen für Öffnungen doch zuerst die Voraussetzungen geschaffen werden. Doch die Voraussetzungen für Öffnungen wurden durch diesen MPK-Beschluss nicht geschaffen. Meines Erachtens grenzt das wirklich an Arbeitsverweigerung dieser Bund-Länder-Runde.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich verstehe absolut, dass Geschäftsleute ihre Läden wieder öffnen wollen. Da geht es ganz klar um Existenzen. Deshalb müssen die Wirtschaftshilfen auch endlich bei den Leuten ankommen.

Ich verstehe auch, dass die Schutzmaßnahmen anstrengend sind, dass sie nerven, dass sie kräftezehrend sind. Mir geht es ja genauso. Ich glaube, es geht uns allen so.

Ja, es stimmt; die Akzeptanz der Maßnahmen sinkt bundesweit. Aber das ist doch in allererster Linie Ausdruck einer Kritik am derzeitigen Krisenmanagement und auch an der teils inkohärenten Krisenkommunikation, an deren Chaos diese Landesregierung einen sehr großen Anteil hat. Wer in einer Krisensituation seine Meinungsverschiedenheiten in der Koalition auf offener Bühne austrägt, wie wir das immer wieder erlebt haben, trägt aus meiner Sicht auch eine Mitschuld daran, wenn Vertrauen in das Krisenmanagement des Staates verloren geht.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Aus meiner Sicht hat die Bund-Länder-Runde gestern den großen Fehler gemacht, dass sie mit diesem Beschluss den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Sie öffnet, ohne dass Voraussetzungen vorhanden wären.

Wir wissen alle, dass das Öffnen von Geschäften und vielen anderen Orten zwangsläufig bedeutet, dass es zu mehr Kontakten kommt und damit auch das Infektionsrisiko steigt.

Es bereitet mir wirklich große Sorge, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein verantwortungsvolles Öffnen, wie zum Beispiel eine konkrete Teststrategie, fehlen.

Was auch immer noch fehlt, ist die Erweiterung der Parameter. Herr Laschet, wir schauen immer noch rein auf die Inzidenzwerte. Aber wo ist denn zum Beispiel der R-Wert? Wo ist die Mortalitätsrate? Wo ist der Hospitalisierungsgrad? Das alles ist nicht berücksichtigt,

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Christof Rasche [FDP])

obwohl uns Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Monaten sagen, dass das mit aufgenommen werden muss. Es ist aber nicht drin. Das RKI hat vor ein oder zwei Wochen einen sehr guten Plan vorgelegt. Da ist das berücksichtigt. Aber es findet sich hier nicht wieder.

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

– Ja, Herr Rasche, ich weiß; wir reden hier gerade über einen Beschluss auf Bund-Länder-Ebene. Aber der Ministerpräsident ist auch noch CDU-Bundesvorsitzender. Man kann doch erwarten, dass solche Faktoren mit in die Bund-Länder-Beratungen eingebracht und auch durchgesetzt werden. Das ist nicht geschehen. Und das kritisiere ich hier ganz klar und deutlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es war auch Herr Laschet, der vor zwei Wochen noch gesagt hat, man könne nicht immer neue Grenzwerte erfinden. Dann frage ich mich doch, warum Sie jetzt in diesem Bund-Länder-Beschluss den Wert von 100 eingeführt haben. Warum gibt es jetzt wieder einen neuen Wert? Das widerspricht doch vollkommen dem, was Sie noch vor zwei Wochen öffentlich gesagt haben.

Das Chaos ist aus meiner Sicht komplett. Keiner weiß mehr, was eigentlich gerade gilt. Ich finde das wirklich fatal. Das ist schlechte Krisenkommunikation, die Sie betreiben, und das kreide ich auch Ihnen an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Das Prinzip verantwortungsvoller Krisenpolitik muss doch sein, dass erst die Voraussetzungen für flächendeckende Schnelltests, für eine bessere Kontaktnachverfolgung, für mehr Tempo beim Impfen geschaffen werden und dann kann oder muss man über Lockerungen sprechen.

Ich will an eines erinnern: Es geht doch immer noch darum, schwere Erkrankungen zu vermeiden und Menschenleben zu schützen. Das hat sich seit der letzten MPK nicht geändert.

Zur Teststrategie: Gestern ist während der laufenden MPK bekannt geworden, dass noch nicht einmal ausreichend Schnelltests für die komplette Umsetzung einer Strategie zur Verfügung stehen. Das hat im Übrigen auch der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Herr Laumann, hier gestern im Plenum gesagt: Es stehen nicht genügend Tests zur Verfügung. – Der Bund hätte längst für Abnahmegarantien sorgen müssen, damit mehr Schnell- und Selbsttests produziert werden.

Es fehlt auch die Verpflichtung für Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlose Schnelltests anbieten. Das Papier ist ja offenbar an dieser Stelle – für mich völlig unverständlich – sogar noch entschärft worden.

Auch die Dokumentation von Tests ist noch ungeklärt. Herr Löttgen, wo bleibt denn der digitale Nachweis? Was genau muss ich denn der Kosmetikerin oder dem Trainer unter die Nase halten, wenn ich in den Laden oder in die Turnhalle möchte? – Das ist ungeklärt. Das ist unklar. Es gibt diesen Nachweis noch nicht.

Im Übrigen – das ist mir heute Morgen noch einmal klar geworden – gibt es auch keine Angabe, ab welchem Alter ich testen muss. Also, muss, wenn ich demnächst mit meinen Kindern Schuhe kaufen will, der Zweijährige getestet werden oder erst die Fünfjährige? – Das ist nicht geklärt. Aber solche Fragen müssen doch im Rahmen einer Teststrategie geklärt werden. Hier sind viele Fragen offen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Deshalb meine ich: erst die Teststrategie, dann öffnen. Das wäre die richtige Schrittigkeit, und dies ist hier völlig anders gemacht worden. Wenn die Bundeskanzlerin sagt, wir bräuchten noch den Monat März, um eine umfassende Teststrategie aufzubauen – wir haben jetzt Anfang März; sie braucht noch den ganzen Monat –, dann ist das aus meiner Sicht wirklich ein Armutszeugnis dieser Bundesregierung.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Nein!)

– Doch, das ist es!

Ich finde, eine Bund-Länder-Runde kann nicht sagen: Teststrategie steht nicht, haben wir alles nicht, ist alles noch ungeklärt, aber ab Montag wird geöffnet. – Ich finde das fatal.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es geht ja durchaus anders. Das Land Baden-Württemberg zeigt, dass es anders geht.

(Lachen von Bodo Löttgen [CDU])

Baden-Württemberg hat eine Teststrategie gemacht. Baden-Württemberg hat ein Testzentrum errichtet,

(Christof Rasche [FDP]: Herr Palmer?)

in dem Personen, die bislang noch keinen Testanspruch hatten, getestet werden können:

(Bodo Löttgen [CDU]: Herr Palmer? Ist er noch Mitglied in Ihrer Partei?)

Zum Beispiel können sich Personen mit einem höheren Infektionsrisiko aufgrund ihres beruflichen Umfelds, Beschäftigte in der Jugendhilfe, pflegende Angehörige, die Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, testen lassen. Es ist übrigens auch Baden-Württemberg, wo jeder positive Test sequenziert wird. Nordrhein-Westfalen hat das immer noch nicht geschafft.

Deshalb lautet meine klare Forderung an das Land, an Herrn Laschet, an Herrn Laumann, endlich eine Teststrategie – wenn der Bund das nicht schafft, dann wenigstens für Nordrhein-Westfalen – und auch die Sequenzierung auf den Weg zu bringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt hinweisen, der aus meiner Sicht auch eine wichtige Voraussetzung für mehr Normalität ist. Das ist das Thema „Impfen“. Wenn ab Ende April deutlich mehr Impfstoff kommen wird, sofern die Lieferanten ihre Zusagen einhalten, dann wird Deutschland im zweiten Quartal, also zwischen April und Juni, über 70 Millionen Dosen Impfstoff bekommen. Das heißt für Nordrhein-Westfalen, dass wir von ungefähr 15 Millionen Impfdosen ausgehen können. Das bedeutet, dass wir schon heute einen massiven Ausbau der bestehenden Impfkapazitäten planen müssen. Wir müssen die Hausärzte, die Betriebsärzte einbinden.

Es gibt einen neuen Erlass vom Gesundheitsminister vom 1. März, in dem der Ausbau der Impfkapazitäten zwar angeordnet ist, aber wenn man einmal durchrechnet, was dort angeordnet wurde, wie die Impfkapazitäten in Nordrhein-Westfalen aufgebaut werden sollen, dann wird sehr schnell klar, dass das nicht ausreicht, wenn wir ab April mehr Impfdosen zur Verfügung haben. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, dass die Kapazitäten ausgebaut werden.

Wenn man die Versäumnisse beim Thema „Testen“ sieht, dann habe ich wirklich große Sorgen, ob die Vorkehrungen, die jetzt getroffen werden, ausreichen, dass dann wirklich in einigen Monaten jeder impfwillige Arm auch tatsächlich geimpft wird. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie jetzt Vorsorge betreibt, damit dann die Impfkapazitäten auch zur Verfügung stehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit Blick auf den MPK-Beschluss von gestern möchte ich noch einmal das Thema „Öffnungsschritte“ ansprechen. Der Beschluss der MPK zeigt einzig und allein Öffnungsschritte auf. Das ist aus meiner Sicht kein Fahrplan, Herr Löttgen, es ist auch kein Stufenplan. Das finde ich sehr bedauerlich.

Ein Stufenplan, der einen Rahmen vorgibt, was wann möglich ist und was bei steigenden Infektionen auch wieder eingeschränkt werden muss, fehlt nach wie vor.

(Bodo Löttgen [CDU]: Bitte?)

Ich gebe zu, es gibt diese Coronanotbremse, aber aus meiner Sicht ist diese Notbremse nicht mehr als ein institutionalisiertes Im-Nebel-Stochern.

(Lachen von Bodo Löttgen [CDU] und Christof Rasche [FDP])

Das ersetzt aus meiner Sicht keinen Stufenplan. Dabei hat sogar das RKI vor zwei Wochen einen sehr differenzierten Plan veröffentlicht, der Grundlage für so einen Stufenplan hätte werden können.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist die Umsetzung des RKI-Plans! Das haben Sie nur nicht verstanden!)

Ich finde es schade, dass sich diese Landesregierung – offenbar vor allen Dingen die CDU-Fraktion – so vehement gegen einen Stufenplan gestellt hat. Von einem Ministerpräsidenten und CDU-Parteivorsitzenden hätte ich eigentlich mehr erwartet, nämlich dass Sie eigene Pläne auf den Tisch legen. Nichts dergleichen ist erfolgt.

Ich will hier noch einmal ganz deutlich sagen: Wir als Grüne haben bislang immer alle MPK-Beschlüsse mitgetragen und sehr stark dafür geworben. Wir haben das aus guten Gründen gemacht, nämlich weil wir davon überzeugt waren, dass wir diese Maßnahmen brauchen, um in der Pandemiebekämpfung voranzukommen, um Menschen zu schützen, um das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Das haben wir immer gemacht.

Aber dieser Beschluss ist aus unserer Sicht ein großer Fehler. Ich hoffe wirklich, dass unsere Befürchtungen nicht wahr werden, dass wir nicht auf deutlich steigende Infektionszahlen hinauslaufen, dass wir nicht mehr schwere Krankheitsverläufe erleben werden, weil die Voraussetzungen nicht stimmen, weil die Teststrategie nicht vorliegt.

Deshalb fordere ich Sie, Herr Laschet, auf, dass Sie jetzt zumindest dafür sorgen, dass dieser Rahmen aus Testen, Impfen und Kontaktnachvollziehen schnellstmöglich geschaffen wird, denn in dieser Pandemie muss es darum gehen – dabei bleiben wir, und da haben wir, glaube ich, nach wie vor einen Konsens –, dass jedes Menschenleben geschützt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“

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Zum Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie

Rede zum Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich diese Debatte bisher nicht wirklich hilfreich gefunden habe. Jetzt müssen alle wieder von ihrem Pavianhügel herunterkommen. Dann können wir noch einmal darüber sprechen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn das Anliegen teilen wir aus meiner Sicht.

Das Anliegen ist doch, dass wir das Parlament in dieser Krise stärken. Denn das Parlament ist der Ort, an dem die zentralen Debatten über diese Herausforderungen geführt werden müssen. Das gilt insbesondere in einer Krisenzeit.

Es geht hier nicht nur um die Debatte. Die Debatte haben wir ja schon gestärkt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir die Unterrichtung durch die Landesregierung brauchen und die Diskussionen darüber brauchen. Das haben wir inzwischen auch erreicht.

Ich finde aber, dass man Selbstverständlichkeiten eigentlich nicht ins Gesetz zu schreiben braucht. Das ist der erste Punkt. Man kann es hineinschreiben. Es ändert nur nicht viel. Wir werden die Debatte hier auch weiterhin immer wieder einfordern.

Aber der Landtag ist nicht nur der Ort der Debatte. Der Landtag ist auch der Ort der Legislative, der Ort der Gesetzgebung und der Ort der Kontrolle der Landesregierung. Dazu gehören selbstverständlich auch die Entscheidungen über die Coronaschutzmaßnahmen.

Wenn man einmal Revue passieren lässt, welche Maßnahmen in der Vergangenheit getroffen wurden – Quarantänemaßnahmen für die Arbeiter bei Tönnies oder die Einführung des Bewegungsradius –, wird auch noch einmal sehr deutlich, dass wir über Grundrechtseingriffe sprechen, die derzeit allein von der Exekutive beschlossen werden. Ich finde, dass die Entscheidungen hierüber in das Parlament gehören. Diese Entscheidungen müssen eigentlich hier getroffen werden – und nicht allein von der Landesregierung.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE])

Deshalb noch einmal: Ich begrüße es, wenn CDU und FDP hier sagen, dass wir mehr Parlamentsbeteiligung brauchen. Wir stehen als Grüne bereit. Wir haben zum Telefonhörer gegriffen, als uns aufgefallen ist, dass mit dem Entwurf etwas nicht stimmt. Das ist inzwischen auch behoben worden.

Allerdings – das will ich auch sagen – finde ich das Verfahren hier extrem unglücklich. Die Debatte hat es gerade auch noch einmal gezeigt. Es wäre besser gewesen, wenn Sie vor dem Gesetzentwurf auf uns zugekommen wären und wir die Diskussion darüber vorher geführt hätten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Inhalt: Die wesentliche Änderung – das wurde ja gerade schon vorgestellt –, die Sie hier vornehmen wollen, sind die pandemischen Leitlinien. Sie wollen, dass der Landtag Leitlinien beschließt, die dann von der Landesregierung berücksichtigt werden müssen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das ist mir als Abgeordneter zu wenig. Denn ich erwarte doch als Abgeordnete, dass die Landesregierung das Parlament und die hier im Parlament geführten Debatten so ernst nimmt, dass sie auch heute schon die Diskussionen, die wir hier im Plenum, aber auch in den Ausschüssen führen, in ihre Entscheidungsfindungsprozesse einbezieht und berücksichtigt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Insofern sehe ich den Mehrwert Ihrer Leitlinien nicht. Meines Erachtens ist das auch überhaupt kein Grund für eine derartige Selbstbeweihräucherung, wie wir sie hier gehört haben.

Eine echte parlamentarische Beteiligung würde bedeuten, dass es einen Zustimmungsvorbehalt zu den Coronaschutzverordnungen und zu den Rechtsverordnungen gibt, sodass wir eine Entscheidungshoheit darüber haben. Dann müsste nämlich zum Beispiel auch die Entscheidung, ob wir einen Bewegungsradius einführen wollen oder nicht, hier im Parlament getroffen werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Hier ist der richtige Ort, um diese Entscheidung zu treffen, finde ich. Es geht nicht darum, dass wir die Rechtsverordnung im Detail ausarbeiten. Nein, „Zustimmungsvorbehalt“ bedeutet, dass die Regierung eine Verordnung vorlegt und das Parlament darüber entscheidet, ob diese Verordnung so in Kraft tritt oder nicht.

Wie Sie sehen, haben wir hier noch einiges zu diskutieren. Lassen Sie uns in die Diskussion eintreten. Wir Grüne stehen sehr konstruktiv zur Verfügung.

Denn es geht nicht nur um das Selbstverständnis des Parlaments. Natürlich wollen wir als Parlament, dass die Diskussionen hier geführt werden und die Entscheidungen hier getroffen werden. Aber es geht auch noch um einen zweiten Aspekt. Es geht darum, dass die öffentliche und transparente Debatte darüber, welche Verordnungen erlassen werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden, hier ins Parlament gehört, weil das auch das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und die Akzeptanz für solche einschneidenden Maßnahmen in der Bevölkerung fördert und erhöht.

Mein Appell an die Fraktionen lautet: Wir sollten uns zusammenreißen. Lassen Sie uns gemeinsam an sinnvollen und wirksamen Maßnahmen zur Parlamentsbeteiligung arbeiten. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam etwas Gutes auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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