Zur heutigen Beratung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Verena Schäffer:
Verena Schäffer: „Das Dienstrechtsanpassungsgesetz setzt aktuelle Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Dienstes um. Dazu gehört auch die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Zukünftig dürfen Beamtinnen und Beamte nicht mehr aufgrund des Alters in die entsprechende Besoldungsstufe eingestellt werden, sondern was zählt, ist die berufliche Vorerfahrung. Damit schaffen wir ein gerechteres System. Für die derzeitigen Anwärterinnen und Anwärter haben wir eine Übergangsregelung geschaffen. Dieses Gesetz ist ein guter Einstieg in die große Reform des Öffentlichen Dienstes.“
Hans-Willi Körfges: „Mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz haben wir in einer ersten Stufe die rechtlich zwingenden Veränderungen umgesetzt. Die große Dienstrechtsreform werden wir in einer zweiten Stufe angehen, um die Leistungsfähigkeit zu sichern und die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu steigern. Dazu gehören u.a. Veränderungen des Laufbahnrechts, mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichen und privatem Sektor, flexible Arbeitszeitmodelle, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleiche Karrierechancen für Frauen. In einem Entschließungsantrag haben SPD und Grüne zudem deutlich gemacht: Wir halten Wort und werden mit der Dienstrechtsreform die Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei-, Justiz- und Feuerwehrzulagen rückwirkend wieder einführen.“