Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet. Der Stichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen festgehalten werden und der für die Abrechnung entscheidend ist, wird vom 1. Januar 2014 auf den 1. Januar 2015 verschoben.

„Witten erhält noch im Jahr 2015 nach vorläufigen Berechnungen rund 1 Million Euro durch die Abrechnung aufgrund des verschobenen Stichtags“, teilt die Wittener Landtagsabgeordnete Verena Schäffer von Bündnis 90/Die Grünen mit. „Damit kommt Rot-Grün der Forderung der Kommunen nach einer auf aktuelleren Zahlen beruhenden Anrechnung der Flüchtlingszahlen nach und federt so die finanziellen Belastungen ab.“

„Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden. Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten“, so Verena Schäffer weiter.

„Unersetzlich ist in jedem Fall das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in Witten und vielen anderen Städten für Menschen, die vor Krieg und Verfolgung hierin geflohen sind. Damit wird sowohl ein wichtiges Willkommenssignal an die Flüchtlinge gesendet als auch ein Zeichen gegen Rassismus gesetzt,“ ergänzt die Abgeordnete.