Kommunalinfo: Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

die Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gehört zu unseren zentralen Vereinbarungen im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012. Ich freue mich, dass dieses wichtige Grüne Anliegen nun erfüllt ist und an diesem Mittwoch im Landtag vorgestellt und debattiert wurde.

Das nun vorliegende Handlungskonzept wurde in einem mehrjährigen Prozess unter breiter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in insgesamt zehn Regionalkonferenzen erarbeitet. Es soll die Arbeit der Landesregierung mit einer nachhaltigen Strategie hinterlegen und sowohl die bereits vorhandenen als auch neue Maßnahmen der verschiedenen Ressorts besser aufeinander abstimmen. Deshalb waren alle Ministerien in die Erstellung des Handlungskonzepts eingebunden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Das Konzept umfasst 166 Maßnahmen, 80 davon sind neu hinzugekommen, 86 sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus liefert das Handlungskonzept sehr gelungene Analysen und Erläuterungen zur aktuellen Situation, Entwicklungen und Begriffsbestimmungen in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Rassismus. In dem Konzept werden aus unserer Sicht die richtigen Schwerpunkte gesetzt, wobei wir insbesondere die Stärkung der Perspektive der Betroffenen und die Sensibilisierung für strukturelle Dimensionen des Rassismus als wichtige Elemente der Prävention und Intervention gegen Rechtsextremismus und Rassismus erachten.

Neben dem Handlungskonzept hat die zuständige Ministerin Christina Kampmann auch über das geplante Förderprogramm für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus in den Kommunen berichtet. Als rot-grüne Fraktionen haben wir in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 einen Änderungsantrag in Höhe von 2,1 Millionen Euro eingebracht. Die Mittel sind sowohl für die Stärkung der Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus als auch zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Aktivitäten gegen Rechtsextremismus vorgesehen. Mit dem zusätzlichen Geld wird nun ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem nachhaltige Konzepte für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus in den Kommunen initiiert oder weiterentwickelt werden sollen.

Dieses Programm befindet sich im Augenblick noch in den letzten Zügen der Vorbereitung und Ausgestaltung. Voraussichtlich wird es noch vor der Sommerpause vom Ministerium nähere Informationen dazu geben. In der zweiten Jahreshälfte soll dann das Bewerbungsverfahren laufen und über die Vergabe der Mittel entschieden werden. Sobald wir weitere Informationen zur konkreten Ausgestaltung und zum Vergabeverfahren haben, geben wir diese gerne an Sie und Euch weiter.

Unter diesem Link gibt es meine heutige Rede im Plenum des Landtages zum Nachsehen.

Bei Nachfragen zum Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus oder zum Förderprogramm für die kommunale Ebene stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus dem Landtag

Verena Schäffer

Kommunalinfo: Große Feuerwehrrechtsreform in NRW beschlossen

Liebe Freundinnen und Freunde,

über 81.000 Personen in den Freiwilligen Feuerwehren, 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und rund 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sorgen für unsere Sicherheit. Sie leisten einen besonderen Dienst, der mit großen Herausforderungen und Gefahren verbunden ist. Ihnen gebührt für diese Arbeit unser Dank.

Zugleich ist anzumerken, dass obgleich dieser elementaren Bedeutung des Feuerwehrwesens für unsere Sicherheit das Feuerwehrrecht seit knapp 20 Jahren nicht an die veränderten Einsatzbedingungen angepasst wurde. Der Reformstau war groß.

Angesichts dessen hat die Landesregierung im März 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Feuerwehrrechts in den Landtag eingebracht. Am Mittwoch, den 16. Dezember,  hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen.  Vorausgegangen waren eine umfassende Verbändeanhörung durch das Innenministerium und eine parlamentarische Anhörung im Landtag. Sowohl die Reform des Feuerwehrrechts als auch das umfangreiche Beteiligungsverfahren im Vorfeld haben zu Recht viel Lob erfahren. Viele Anregungen aus den Verbänden konnten mit dem Reformvorhaben aufgegriffen werden und finden sich nun im BHKG wieder. Zu loben ist auch der fraktionsübergreifende Wille,gemeinsam mit der CDU zu einer Verbesserung des Gesetzvorhabens durch gemeinsame Änderungsanträge beizutragen sowie unsere Wertschätzung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zum Ausdruck zu bringen und den Katastrophenschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln (Entschließungsantrag).

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen der Feuerwehrrechtsreform findet sich hier. In diesem Text folgt eine Kurzfassung.

I. Was wird mit dem BHKG anders?

Das BHKG wird mit Inkrafttreten das bisher gültige Feuerwehrgesetz FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) ablösen. Das FSHG wurde seit dem Jahr 1998 nahezu nicht geändert. Deshalb entspricht das FSHG auch nicht mehr dem heutigen Entwicklungsstand des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund war eine umfassende inhaltliche und strukturelle Reform des Feuerwehrrechts notwendig.

Das BHKG wird im Wesentlichen Änderungen in folgenden Bereichen bringen:

1. Verbesserung und Aufwertung des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz wird durch das Gesetz deutlich aufgewertet und neben dem Brandschutz und der Hilfeleistung als gleichrangiger Aufgabenbereich des Gesetzes verankert. Damit wird der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes Rechnung getragen. Wir begrüßen diese Aufwertung, da wir davon ausgehen, dass beispielsweise die Gefahr von Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels steigt.

Nachfolgende Punkte werden durch das Gesetz neu geregelt:

  • Präzisierung der Mitwirkung von anerkannten Hilfsorganisationen
  • Gesetzliche Verankerung des Krisenmanagements bei Katastrophen
  • Neue Regelung der überörtlichen Hilfe
  • Zusätzliche Personenauskunftsstelle des Landes (PASS NRW)
  • Neue Regelung zur Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
  • Kenntnis über Kritische Infrastrukturen für Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden

Um den Katastrophenschutz fortlaufend an künftige Anforderungen anzupassen, haben wir die Landesregierung zudem in unserem Entschließungsantrag aufgefordert, einen entsprechenden Prozess mit den am Katastrophenschutz Beteiligten zu initiieren.

2. Verbesserung des Brandschutzes

Im Bereich des Brandschutzes werden einige Regelungen angepasst und ergänzt. Bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag konnten durch den breiten Beteiligungsprozess wichtige Kompromisse zwischen den Interessen von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten geschaffen werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Verbesserungen:

  • Einrichtung von Berufsfeuerwehren in großen kreisangehörigen Gemeinden
  • Einfluss der Kommunen bei der Bestellung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehr
  • Aufwandsentschädigung für hauptamtliche Kräfte
  • Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung
  • Einbindung der Sprecher*innen der Freiwilligen Feuerwehr in die Führungsorganisation von Berufsfeuerwehren
  • Einführung der Option zur Benennung von Kreisbrandmeister*innen in hauptamtlicher Funktion
  • Übertragung des Vorschlagsrecht auf Landrät*innen zur Ernennung des/der Kreisbrandmeister*in
  • Begrenzung der Amtszeit bei ehrenamtlichen Kreisbrandmeister*innen
  • Wiedereinführung der Betriebsfeuerwehren
  • Konkretisierung der Qualifikationsvoraussetzungen bei Tätigkeit in der Brandschutzdienststelle
  • Keine Brandverhütungsschau durch hauptamtliche Kräfte
  • Einführung einer Überarbeitungspflicht für Brandschutz- und Gefahrenabwehrpläne (neu: Katastrophenschutzplan)
  • Neue Regelung für den Einsatz von Löschbooten in kommunaler Trägerschaft auf dem Rhein

3. Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren

Der Brand- und Katastrophenschutz wird in Nordrhein-Westfalen überwiegend von Ehrenamtlichen geleistet. In 288 der insgesamt 396 Kommunen sind die Feuerwehren ausschließlich ehrenamtlich aufgestellt und auch die Kommunen mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr sind auf die ehrenamtlichen Feuerwehrleute angewiesen. Deshalb spielt die Stärkung des Ehrenamtes eine wesentliche Rolle in der Gesetzesnovelle. Unter anderem folgenden Punkte wurden beschlossen:

  • Gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehr und Änderung bei der Jugendfeuerwehr
  • Einführung von Vertrauenspersonen in der Freiwilligen Feuerwehr
  • Erweiterung der berücksichtigungsfähigen Ruhezeiten
  • Möglichkeit zur Kostenerstattung über den eigentlichen Verdienstausfall hinaus
  • Freiwillige Unterstützungsleistung durch Unfallkasse

4. Anpassung der Kostenregelungen

Im Bereich der Kostenregelungen hat es ebenfalls einige Anpassungen gegeben:

  • Kostenerstattung auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Ersatz der Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel
  • Kostenersatz bei Hinzuziehung Dritter zur Ölspurbeseitigung

II. Was ändert sich vor Ort?

Das BHKG hat Auswirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung. Es ergeben sich insbesondere folgende  Änderungen für die Kommunen:

Die Kommunen gewinnen an Einfluss bei der Bestellung und Ernennung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehren. Zudem können die Kommunen darüber entscheiden, ob diese im Falle einer hauptamtlichen Funktionswahrnehmung eine Aufwandsentschädigung bekommen sollen oder nicht. Künftig können die Kommunen ihre Kreisbrandmeister*innen auch hauptamtlich einstellen und erhalten auch hier mehr Einfluss im Einstellungsverfahren.

Kommunen müssen künftig ihre Brandschutzbedarfspläne und Gefahrenabwehrpläne spätestens alle fünf Jahre überarbeiten. So wird sichergestellt, dass mindestens einmal in einer Wahlperiode eine Befassung stattfindet.

Für die Kommunen von finanzieller Bedeutung ist die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Kostenerstattung. So können die Kommunen die Kosten für eine Ölspurbeseitigung bei Beauftragung eines Dritten ersetzt bekommen. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten für den Einsatz von Löschmitteln bei Industriebränden. Hier können die Kosten von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Betriebs eingetrieben werden. Wer eine Gefahr oder einen Schaden grob fahrlässig verursacht, ist ebenfalls kostenerstattungspflichtig.

Im Katastrophenschutz erfahren die Kommunen über die Einrichtung der neuen Personenauskunftstelle (PASS NRW) Unterstützung durch das Land. Liegt ein Fall der sogenannten landesweit koordinierten Hilfe vor, müssen Hilfeleistungen der Kommunen über die Bezirksregierung angefordert werden. Einsätze außerhalb des Landes (sogenannte auswärtige Hilfe) müssen unverzüglich der Bezirksregierung angezeigt werden. Einsätze im Ausland bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung.  Übernimmt das Land die zentrale Koordinierung der Einsätze außerhalb des Landes, dürfen Hilfeleistungen nur noch nach Anordnung oder mit Zustimmung des Landes erfolgen. In diesem Fall werden die Kosten durch das Land erstattet.

III. Welche offene Baustelle gibt es noch?

Die Beseitigung von Ölspuren ist über Jahrzehnte eine Frage, die die Feuerwehren in NRW umtreibt und die bisher nicht zur Zufriedenheit der Feuerwehren gelöst werden konnte. Nach bislang gültiger Rechtslage im FSHG sind die Feuerwehren für die Beseitigung von Ölspuren zuständig. Damit einher ging eine starke Belastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die sowohl tagsüber als auch nachts technische Hilfeleistung bei der Beseitigung der Ölspuren erbringen mussten. Dieses wiederum konterkariert die Akzeptanz und Toleranz der Familien und die Bereitschaft der Arbeitgeber*innen zur Freistellung, um „die Straße zu fegen oder zu sichern“.

Die Landesregierung hat die Frage der Zuständigkeit bei der Ölspurbeseitigung aufgegriffen und dahingehend gelöst, dass nunmehr vorrangig der in erster Linie zuständige Straßenbaulastträger Maßnahmen zur Ölspurbeseitigung vornehmen muss. Kann der Straßenbaulastträger jedoch nicht rechtzeitig vor Ort sein, um die Gefahr, die durch die Ölspur besteht, abzuwehren, bleibt es bei der Einsatzpflicht der Feuerwehr. Diese Rechtsänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der Feuerwehren.

Dieser Regelungsvorschlag der Landesregierung wurde auch im Rahmen der gesetzgeberischen Beratungen im Landtag unverändert beibehalten. Dem Wunsch der Verbände, die Ölspur vollständig aus den Anwendungsbereich des BHKG herauszunehmen wurde nicht entsprochen, da es sich bei der Ölspur faktisch um eine Gefahrenquelle handelt und diese aus diesem Grund nicht qua Gesetz künstlich verneint werden kann.

Klar ist aber auch, dass sich praktisch vor Ort allein mit dieser neuen Regelung im BHKG für die Feuerwehren nicht viel ändern wird, wenn und solange die Straßenbaulastträger keine  Ressourcen für die rechtzeitige Abwehr der Gefahr vorhalten. Denn auch in diesem Fall müssten die Einsatzkräfte der Feuerwehren ausrücken.

Aus diesem Grund haben sich der Verband der Feuerwehren, die kommunalen Spitzenverbände, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (verantwortlich für den Landesbetrieb Straßen NRW) und das Ministerium für Inneres und Kommunales darauf verständigt, Vorschläge für die nachhaltige Verbesserung der Situation zur Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung zu erarbeiten. Dazu wird eine Untersuchung durchgeführt, um praktikable und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Straßenbaulastträger in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und der kommunalen Ebene vorschlagen zu können, die dann in der Praxis erprobt werden sollen. Hierfür ist ein Zeitraum bis Ende 2016 anvisiert.

Bei Rückfragen zum BHKG, insbesondere zu einzelnen Regelungstatbeständen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und eine guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Herzliche Grüße aus dem Landtag

 

Monika Düker und Verena Schäffer

Newsletter Aktivitäten gegen Rechtsextremismus Juni 2015

 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

seit 2011 fragen wir halbjährlich die aktuellen Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität Rechts (PMK – Rechts) und zu antisemitischen Straftaten in Nordrhein-Westfalen ab. Nun liegen uns die aktuellen Zahlen für das Jahr 2014 vor, die einen Anstieg sowohl bei rechtsextrem motivierten als auch bei antisemitischen Straftaten aufzeigen, nachdem es mit Blick auf die Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2014 zunächst nach einem leichten Rückgang aussah. In diesem Newsletter finden Sie/findet ihr eine kurze Einschätzung zu denvorliegenden Zahlen.

Die Zahl der politisch rechts motivierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen ist deutlich angestiegen – von 3.085 Straftaten im Jahr 2013 auf 3.286 Straftaten im Jahr 2014. Davon entfielen 1.307 Straftaten auf das erste und 1.979 Straften auf das zweite Halbjahr 2014. Die Anzahl der verzeichneten Gewaltdelikte hat sich von 192 Delikten in 2013 auf 370 Delikte in 2014 erhöht, was einen Anstieg um 92,7 Prozent bedeutet. Laut Aussage des Innenministers bei Vorstellung des Verfassungsschutzberichts sind 175 Gewaltdelikte im Zusammenhang mit der HoGeSa-Demonstration im Oktober vergangenen Jahres verzeichnet worden. Die Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität lagen im Jahr 2014 bei 955 Straftaten, im Jahr 2013 waren es noch 1.074, sodass hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

Erstmalig seitdem die GRÜNE Fraktion die politisch rechts motivierte Kriminalität nach Orten abfragt (seit 2012), sind in Köln mit 413 Straftaten (darunter 169 Körperverletzungsdelikte) die meisten Straftaten verübt worden. Diese sind jedoch auch in Zusammenhang mit der HoGeSa-Demonstration zu sehen. Bereits in den Vorjahren lag Köln mit 133 Straftaten im Jahr 2013 und 111 Straftaten in 2012 unter den zehn Städten in NRW mit den meisten rechten Straftaten. Dortmund steht jedoch mit 269 Straftaten an zweiter Stelle und ist damit weiterhin als eine der Hochburgen des gewaltbereiten Rechtsextremismus in NRW anzusehen. Hier ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg sichtbar. Im Jahr 2013 wurden in Dortmund noch 228 rechte Straftaten gezählt, worunter 22 Körperverletzungsdelikte fielen. Für das Jahr 2014 wurden in Dortmund 42 Fälle von Körperverletzung verzeichnet. Das zeigt, welches Gewaltpotential weiterhin in der rechtsextremen Szene vorhanden ist. Hohe Zahlen wurden auch für die Städte im Bereich der Städteregion Aachen (145 Straftaten), Duisburg (138 Straftaten), Düsseldorf (130), Essen (110) und Wuppertal (90) erfasst.

Insgesamt 1.020 Straftaten (2013: 1.018 Straftaten) wurden dem Themenfeld der Hasskriminalität zugeordnet. Dabei zeigt sich insbesondere ein Anstieg für die Phänomene „Religion“ (2014: 85, 2013: 56), „Rassismus“ (2014: 138, 2013: 129) und „Antisemitisch“ (2014: 226, 2013: 221). Das Phänomen „Fremdenfeindlich“ liegt trotz eines leichten Rückgangs mit 805 Fällen (2013: 815) auf einem sehr hohen Niveau. Auffällig ist ebenfalls der massive Anstieg von Straftaten im Themenfeld „Ausländer-/Asylproblematik“ (2014: 88, 2013: 17). Neben der NS-Verherrlichung ist der Bereich der Hasskriminalität, also der Hass gegen Menschen, die gesellschaftlichen Minderheiten angehören, die zentrale Triebfeder für rechtsextreme Straftaten.

Wie bereits im Spätsommer 2014 anzunehmen war, ist die Zahl der antisemitischen Straftaten aufgrund der Demonstrationen anlässlich des Nahost-Konflikts wieder gestiegen. 226 der insgesamt 351 antisemitischen Straftaten im Jahr 2014 sind dem Rechtsextremismus zuzuordnen. 98 Straftaten werden der Kategorie PMK Ausländer zugeordnet. Das zeigt, dass der Großteil der antisemitischen Straftaten weiterhin von rechten Täterinnen und Tätern begangen werden. Die Zahlen zeigen aber auch, dass der Nahost-Konflikt sich auf das Zusammenleben in NRW niederschlägt.

Diese Zahlen sind nur ein Indikator für die Entwicklung des Rechtsextremismus in NRW. Wir müssen von einer Dunkelziffer ausgehen, die in etwa um ein Drittel höher liegt. Die Dimensionen alltäglicher Diskriminierung und strukturellen Rassismus können diese Statistiken nicht abbilden. Wir sehen anhand der Zahlen insbesondere mit Blick auf die Straftaten in den Themenfeldern Hasskriminalität und „Ausländer-/Asylproblematik“ aber ganz klar den Effekt der rassistischen Demonstrationen von HoGeSa und Pegida. In der Gesellschaft verbreitete rassistische, antisemitische sowie andere menschenverachtende Einstellungen werden von Rechtsextremen immer wieder zur Legitimation ihres Handelns herangezogen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die demokratische Gesellschaft  deutlich macht, dass hier kein Platz für rassistische, menschenfeindliche und antidemokratische Kräfte ist. Die rot-grüne Landesregierung erarbeitet derzeit unter Beteiligung der Zivilgesellschaft ein Landesprogramm gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Das ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Bekämpfung rechtsextremer und rassistischer Einstellungen und Aktivitäten.

Die Antwort des Innenministeriums NRW auf meine Anfrage finden Sie/findet ihr hier.

Eine Übersicht der Entwicklung der Straftaten der PMK Rechts finden Sie/findet ihr hier.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Straftaten der PMK Rechts nach Orten in NRW finden Sie/findet ihr hier.

Herzliche Grüße aus dem Landtag!

Verena Schäffer

 

Newsletter: Kommunalinfo über Aktivitäten der Landtagsfraktion gegen gewaltbereiten Salafismus

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Euch in diesem Newsletter über die Aktivitäten der GRÜNEN Landtagsfraktion im Bereich des verfassungsfeindlichen gewaltbereiten Salafismus informieren. In der kommenden Woche bringen wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag zur Prävention in den Landtag ein. Zudem werden wir im nächsten Plenum einen Nachtragshaushalt der Landesregierung zur Einstellung von zusätzlichen Polizeikräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Verfassungsschutz als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage nach den Anschlägen von Paris und Kopenhagen beschließen.
Bereits seit einigen Jahren beobachten wir einen verstärkten Zulauf zu salafistischen Netzwerken. Der grausame Krieg der Terrormiliz IS in Syrien und im Irak ist ein Katalysator für diese Entwicklung. Die Behörden gehen bundesweit von etwa 7.000 Anhängerinnen und Anhängern des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus aus, davon etwa 1.900 Personen in Nordrhein-Westfalen. Dass von diesem Personenkreis eine ernstzunehmende Gefahr ausgeht, haben nicht zuletzt die menschenverachtenden Attentate von Paris und Kopenhagen gezeigt. Es ist unbegreiflich, wie junge Menschen, die in europäischen Gesellschaften aufgewachsen sind, sich fast unbemerkt von der Öffentlichkeit radikalisieren und zu solchen Taten fähig sein können. Aus NRW sind bereits über 150 junge Menschen freiwillig in Kriegsgebiete ausgereist, um sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen. Nicht zuletzt das stellt uns vor die Herausforderung, uns mit dem Problem der Radikalisierung auseinanderzusetzen.
Antrag: Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In dem gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion fordern wir die Landesregierung auf, ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus aufzulegen. Der Antrag wird in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht, der direkt darüber abstimmt. Ihr findet ihn hier.
Im Oktober letzten Jahres hatte die Landesregierung bereits mit einer Bestandsaufnahme über die schon angeschobenen präventiven Maßnahmen unterrichtet. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die einzelnen Maßnahmen nun zu einem koordinierten Vorgehen weiterentwickelt werden. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung der interreligiösen und interkulturellen Bildung in der Jugendarbeit und in der Schule, Aufklärungs- und Präventionsprojekte zum gewaltbereiten Salafismus in der Jugendarbeit sowie die Weiterentwicklung der Informationsangebote durch die Landeszentrale für politische Bildung. Daneben soll aber auch die Situation in den Justizvollzugsanstalten stärker als bisher in den Blick genommen werden – wir brauchen sowohl Maßnahmen zur Deradikalisierung als auch den Ausbau der muslimischen Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten. Letzteres ist nicht nur als Maßnahme gegen den gewaltbereiten Salafismus zu verstehen, sondern auch um muslimischen Inhaftierten ganz grundsätzlich eine religiöse Betreuung durch eine Person ihrer Glaubensgemeinschaft zu gewährleisten. Darüber hinaus wollen wir Forschungsarbeiten zum Themenbereich Salafismus anstoßen, denn bisher gibt es in Deutschland keine Forschung zu dem Phänomen und wir müssen uns auf die Aussagen der Sicherheitsbehörden verlassen. Bei allen Maßnahmen muss die Geschlechterperspektive Eingang finden, da der Anteil an Salafistinnen bei etwa zehn Prozent liegt. Bei den ausgereisten Personen ist der Frauenanteil sogar noch höher.
Das Handlungskonzept soll von der Landesregierung unter Einbezug von Expertinnen und Experten erarbeitet werden. Erste Ergebnisse erwarten wir für Ende des Jahres. Die bisherigen Maßnahmen sollen parallel weitergeführt und ausgebaut werden. Dazu gehören die Wegweiser-Beratungsstellen in Bonn, Bochum und Düsseldorf, wo Personen aus dem Umfeld sich radikalisierender junger Menschen oder Betroffene selbst Unterstützung bekommen. Weitere Wegweiser-Standorte werden in diesem Jahr in Köln, Dortmund, Duisburg, Dinslaken und im Bergischen Land eingerichtet. Zudem gibt es seit Oktober 2014 ein Aussteigerprogramm beim Verfassungsschutz für Personen, die die salafistische Szene verlassen wollen.
Nachtragshaushalt: Personelle Ausstattung von Sicherheitsbehörden stärken statt Bürgerrechte einzuschränken
Die Sicherheitslage hat sich in Deutschland und in NRW nach den Anschlägen von Paris verändert. Die Ereignisse in Paris belegen eine neue Qualität der Gewalt, der Anschlag in Kopenhagen hat die Gefahr durch potentielle Nachahmungstäter verdeutlicht. Anstatt die Sicherheitsgesetze zu verschärfen und unsere Bürgerrechte einzuschränken, wie es die Große Koalition mit den Ersatzausweispapieren und der neuen Debatte über die Vorratsdatenspeicherung plant, haben wir uns als GRÜNE Landtagsfraktion dafür eingesetzt, Polizei und Verfassungsschutz personell so auszustatten, dass bereits vorhandene Instrumente auch bei einer steigenden Anzahl gewaltbereiter Salafistinnen und Salafisten angewandt werden können. Innerhalb der Polizei werden die Bereiche Staatsschutz, Fahndung und Observation sowie Objekt- und Personenschutz durch Umschichtungen personell gestärkt. Um die Umschichtungen aufzufangen, werden wir in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich zusätzliche 120 Polizistinnen und Polizisten einstellen. Zudem bekommt der Verfassungsschutz einmalig in diesem Jahr zusätzliche 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit dem Nachtragshaushalt, der in der kommenden Woche im Plenum beraten wird, werden wir diese Stellenzuwächse ermöglichen.
Debatte vor Ort
Als GRÜNE Fraktion arbeiten wir selbstverständlich weiter an diesem Thema. Gerne kommen wir auch zu Euch in die Kreisverbände, um Euch nähere Informationen über dieses Themenfeld vorzustellen und mit Euch zu diskutieren. Für Rückfragen und Terminabsprachen für Veranstaltungen vor Ort stehen Euch Verena Schäffer und Ali Ba? gerne zur Verfügung.
Mit Grünen Grüßen
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Verena Schäffer MdL
 
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
im Landtag NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Tel.:      0211 – 884 4305  
Mobil:   0177 – 2475977
Fax:      0211 – 884 3334
 
 
Ali Ba? MdL
 
Sprecher für berufliche Bildung 
und interreligiösen Dialog
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
im Landtag NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Tel.:      0211 – 884 2963  
Fax:      0211 – 884 3502
 
 

Kommunalinfo: Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses in NRW beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

die Aufdeckung des NSU im Herbst 2011 versetzte das Land in einen Schock. Was bis dahin für unmöglich gehalten wurde, war real: Über 13 Jahre konnte eine militant-rechtsextremistische Terrorgruppe unentdeckt durch die Republik ziehen und dabei Menschen ermorden, Sprengsätze zünden sowie Banküberfälle verüben. Ein eklatantes Versagen der Sicherheits- und Justizbehörden trat zu Tage.

Auch drei Jahre und mehrere Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in anderen Bundesländern später sind noch viele Fragen ungeklärt. Deshalb hat der nordrhein-westfälische Landtag gestern einstimmig einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Beschluss haben wir eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden rund zwei Jahre geschaffen. Ein Video mit Ausschnitten aus meiner Rede und Erläuterungen zu den Grünen Schwerpunkten finden Sie / findet ihr hier.

Aufklären wollen wir die Anschläge des NSU in der Probsteigasse, wo am 19. Januar 2001 in einem Lebensmittelladen einer iranischstämmigen Familie die damals 19-jährige Tochter durch die Explosion eines Sprengsatzes schwer verletzt wurde, und in der Kölner Keupstraße am 09. Juni 2004, wo viele Migrantinnen und Migranten wohnen und arbeiten, sowie den Mord an Mehmet Kuba??k am 04. April 2006 in Dortmund, welcher der 8. Mordfall in der ?eská-Mordserie darstellte. Daneben werden auch die Aktivitäten und der Tod des V-Mannes des Bundesamtes für Verfassungsschutz „Corelli“ im Mittelpunkt der Aufklärung stehen. Darüber hinaus wird sich der Untersuchungsausschuss mit dem bisher unaufgeklärten Anschlag an der Düsseldorfer S-Bahnhaltestelle Wehrhahn am 27. Juli 2000 und dem so genannten dreifachen Polizistenmord durch den Rechtsextremisten Michael Berger am 14. Juni 2000 in Dortmund und Waltrop beschäftigen.

Als GRÜNE Fraktion haben wir die für uns wichtigen Punkte in den Einsetzungsbeschlusses eingebracht. Eine zentrale Frage in diesem Untersuchungsausschuss ist, ob es ein mögliches Unterstützernetzwerk von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegeben hat. Um ein solches mögliches Unterstützernetzwerk aufzudecken, ist es aus unserer Sicht notwendig, dass sich der Untersuchungsausschuss mit den Akteuren und Netzwerken der rechtsextremistischen Szene im Zusammenhang mit dem NSU ab den 1990er Jahren beschäftigen. Dazu gehören insbesondere die Fragen, welche organisatorischen Netzwerke ins benachbarte Ausland und nach Ostdeutschland und welche Strategien und Vorbereitungen zur Durchsetzung ideologischer Ziele mittels Gewalt sich in Nordrhein-Westfalen herausgebildet haben sowie zu welchen Gewaltanwendungen es durch rechtsextremistische Gruppierungen und Einzelpersonen gekommen ist.

Neben der Aufklärung legen wir GRÜNE einen Schwerpunkt auf die Erarbeitung von Konsequenzen für die Sicherheitsbehörden, denn diese Mordserie hat ein eklatantes strukturelles Versagen unserer Sicherheitsbehörden offenbart. Mit der bereits abgeschlossenen Verfassungsschutzreform, die öffentliche PKG-Sitzungen, gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von V-Leuten sowie der Schwerpunktsetzung der Polizeiarbeit bei der Aus- und Fortbildung und Bekämpfung rechter Straftaten beinhaltet, haben wir wichtige neue Punkte gesetzt. Zudem wird in Nordrhein-Westfalen derzeit ein Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus erarbeitet.

Die Stärke des Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag lag darin, dass alle Fraktionen gemeinsam an der Aufklärung und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen gearbeitet haben. Darauf setzen wir auch im nordrhein-westfälischen Landtag und werden uns unabhängig für größtmögliche Aufklärung einsetzen.

Über die Sitzungen des Untersuchungsausschusses werden wir regelmäßig in unserem Newsletter und auf unserer Website informieren. Erste Informationen zu dem Einsetzungsbeschluss, unseren Fragenstellungen und unseren Schwerpunkten haben wir auf hier auf unserer Website eingestellt.

Viele Grüße aus dem Landtag

Verena Schäffer

Newsletter gegen Rechtsextremismus Oktober 2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

im Mai dieses Jahres hat unsere erste Veranstaltung unserer Reihe „Grüne Strategien gegen Rechtsextremismus“ mit insgesamt neun Tagungen zum Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus stattgefunden. Über das große Interesse daran haben wir uns sehr gefreut. Die nächste Veranstaltung „Wer ist hier?! Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW“ wird am Freitag, den 13. Dezember 2013, von 14 bis 20 Uhr im Landtag NRW sein. Die Einladung mit dem genauen Programm werden wir in den nächsten ein bis zwei Wochen verschicken. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie/Ihr die Veranstaltung schon einmal in Ihren/Euren Terminkalendern vormerken und gerne auch weitere Interessierte darauf aufmerksam machen würden/würdet.

In diesem Newsletter möchten wir gerne über Aktuelles in der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Landtag NRW berichten.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus dem Landtag!

Verena Schäffer

 

Inhalt des Newsletters:

1.)   Save-The-Date: Veranstaltung „Wer ist hier anders?!“ am 13. Dezember 2013 im Landtag NRW

2.)   Aus- und Fortbildung der Polizei im Bereich Rechtsextremismus

3.)   Zahl der rechtsextremen Straftaten in NRW auf Höchststand

4.)   Haushaltsmittel und Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus

 

1.)    Save-The-Date: Veranstaltung „Wer ist hier anders?!“ am 13. Dezember 2013 im Landtag NRW

Rassismus und andere menschenfeindliche Einstellungen sind in der Mitte der Gesellschaft weit verbreitet, wie uns die verschiedenen Studien der vergangenen Jahre immer wieder deutlich gemacht haben. Auch in der Debatte um diskriminierende Elemente in Kinderbüchern zu Anfang des Jahres wurde deutlich, wie tief Rassismus und andere Vorstellungen von Ungleichwertigkeiten in unserer Gesellschaft verankert sind. Sie sind ursächlich für Diskriminierungen und Ausgrenzung im Alltag und innerhalb von Institutionen. Sie bilden neben autoritären und chauvinistischen Vorstellungen sowie einer Verherrlichung des Nationalsozialismus und dem Wunsch nach einer „Volksgemeinschaft“ den Kern rechtsextremen Denkens. Der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft legitimiert die rechtsextreme Ideologie und hat zu einer Verharmlosung der Gefahr durch den Rechtsextremismus beigetragen. Zur Zurückdrängung des Rechtsextremismus ist deshalb eine Auseinandersetzung mit den menschenfeindlichen Ideologien in der Gesellschaft unumgänglich.

Darüber wie sich Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, also Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus, Sexismus, Homophobie sowie die Abwertung von Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, in NRW darstellen und welche Wege der Auseinandersetzung und Bekämpfung möglich sind, wollen wir auf unserer öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Rechtsextremismus- und Antirassismusarbeit diskutieren:

„Wer ist hier anders?!“ Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW am Freitag, den 13. Dezember 2013, von 14:00 bis 20:00 Uhr im Landtag NRW in Düsseldorf

Nachfragen und Anmeldung bitte an Hasret Karacuban: hasret.karacuban@landtag.nrw.de; Tel. 0211 884 4321 

Das Programm und weitere Informationen werden wir sobald wie möglich versenden und auf unserer Website www.gruen-gegen-rechts.de einstellen. Dort finden Sie/findet ihr auch weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe.

 

2.)    Aus- und Fortbildung der Polizei im Bereich Rechtsextremismus

Aus der praktischen Arbeit gegen Rechtsextremismus und auch von vielen Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt wird kritisiert, dass es bei der Polizei oft an Sensibilität für das Thema fehlt und die Erfassung von Straftaten nicht immer der Einschätzung der Betroffenen entspricht. Auch im Rahmen unserer Veranstaltung „Rechte Gewalt: Aus Sicht der Betroffenen. Konsequenzen für Politik und Gesellschaft.“ am 24. Mai wurden diese Fragen intensiv diskutiert. Dabei wurde auch gefordert, den Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus stärker in der Polizeiausbildung zu verankern.

Um uns ein Bild davon zu machen, wie das Themenfeld in der Polizeiausbildung derzeit integriert ist, haben wir das Innenministerium um einen schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses gebeten. Der Bericht liegt vor und wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 10. Oktober diskutiert. In der Polizeiausbildung sind bereits heute Inhalte zum Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus enthalten, weitere Angebote dazu werden im Rahmen der Fortbildung gemacht. Dennoch gibt es aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf u.a. bezüglich der Definition von „interkultureller Kompetenz“, auf die mehrfach in dem Bericht hingewiesen wird. An dem Thema werden wir weiterhin dran bleiben und uns u.a. das auf Seite 3 des Berichts beschriebene „Rahmenkonzept Prävention im Phänomenbereich der PMK Rechts der Polizei NRW“ nach dessen Fertigstellung vorstellen lassen.  

Hier finden Sie/findet Ihr den Bericht des Innenministeriums.

 

3.)   Zahl der rechtsextremen Straftaten in NRW auf Höchststand

Erneut haben wir das Innenministerium um Auskunft über die Straftaten der politisch-rechts motivierte Kriminalität sowie antisemitische Straftaten in NRW für das Jahr 2012 und das erste Halbjahr 2013 gebeten. Das Ergebnis bietet weiter Anlass zur Sorge: Nachdem 2011 mit 3.015 Straftaten mit politisch rechter Motivation in der Polizeistatistik schon eine deutliche Steigerung zu 2010 erfasst wurde, liegt die Zahl der Straftaten 2012 mit 3.024 noch einmal darüber. Ein leichter Anstieg ist ebenfalls bei den Gewaltdelikten zu verzeichnen. Mit 192 politisch rechts motivierten Gewalttaten (darunter 167 Körperverletzungen) im Jahr 2012 ist erneut ein trauriger Höchststand rechtsextremer Gewalt in NRW zu verzeichnen.

Auch für 2013 ist keine Entspannung in Sicht. In der ersten Jahreshälfte kam es bereits zu 1.418 rechtsextremen Straftaten, darunter 82 Gewaltdelikte (74 Körperverletzungen). Als lokale Schwerpunkte sind Dortmund (293 Straftaten 2012; 89 1. Hälfte 2013), Düsseldorf (111; 78), Köln (111; 65) und Essen (103, 60) zu erkennen. Diese Tatbestände stehen oftmals in unmittelbarem Zusammenhang zu örtlichen Demonstrationen und anderen Aktionen und Veranstaltungen von Neonazis.

Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch um ein Drittel über diesen Werten. Zudem kann die alltägliche Dimension rassistischer Diskriminierung und Ausgrenzung nicht von der Statistik erfasst werden. Die hohe Gewaltbereitschaft der Neonazis wird durch diese Zahlen wieder bestätigt. Trotz der Einschüchterung der rechtsextremen Szene durch die Kameradschaftsverbote in 2012 tritt der harte Kern der Szene in der Öffentlichkeit weiterhin offensiv auf und führt ihre Aktionen nun im Rahmen der Partei „Die Rechte“ fort.

Die Antwort zu meiner Anfrage können Sie/könnt Ihr hier für 2012 und hier für die erste Hälfte 2013 herunterladen.

 

4.)   Haushaltsmittel und Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erstellung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus und Rassismus sind wir in diesem Jahr einen guten Schritt weiter gekommen. Nachdem im letzten Jahr das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus die Arbeit aufgenommen hat, wurde in 2013 im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport eine Projektgruppe eingerichtet, die die bisherige Arbeit des Landes im Bereich der Rechtsextremismusprävention evaluieren und darauf aufbauend ein Handlungskonzept entwickeln soll. In diesen Prozess sollen zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure mit ihrer Expertise einbezogen werden.

Im Haushaltsplan 2013 sind die Mittel auf insgesamt 1.050.000 Euro aufgestockt worden – davon sind 200.000 Euro für die Arbeit der Projektgruppe eingeplant und die weiteren 850.000 Euro für die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorgesehen. Die beiden Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt erhalten in diesem Jahr jeweils 209.000 Euro. Auch die fünf mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in NRW konnten mit jeweils 23.000 Euro zusätzlich zur Bundesförderung auch von Landesseite gestärkt werden. Außerdem konnte das Land die Aussteigerberatung „Neue Wege in Ausbildung und Arbeit – NinA NRW“ vor der Schließung bewahren, indem es sie bis zum Ende des Jahres 2013 fördert. Der Bund hatte die Förderung Mitte 2013 eingestellt. Wir hoffen, dass der Bund auf Druck der Länder die Förderung in 2014 wieder aufnimmt.

Die Haushaltsansätze aus dem Jahr 2013 sind in derselben Höhe in den Haushaltsplanentwurf 2014 überrollt worden. Allerdings soll sich die Verteilung der Mittel etwas ändern: Für 2014 ist geplant, die Opferberatungsstellen mit je 250.000 Euro (insgesamt 500.000 Euro) und die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus mit je 40.000 Euro (insgesamt 200.000 Euro) zu fördern. Die Beratungen zum Haushalt 2014 dauern derzeit noch an. Die Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2014 wird am 7. November 2013 stattfinden. Wir freuen uns, dass wir für den Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus Heiko Klare von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Münster als Sachverständigen in der Anhörung des Haushaltsausschusses gewinnen konnten.

Eine detailliertere Übersicht über den Stand zum Landesprogramm gegen Rechtsextremismus sowie über die Förderung des Landes im Bereich Rechtsextremismusprävention finden Sie/findet Ihr hier im Bericht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport auf den Seiten 7 und 8.

Außerdem möchten wir auf die fünf Regionalkonferenzen hinweisen, die zur Erstellung und Konzeptionierung des Landesprogramms / integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus dienen sollen:

  •         Am 14.11.2013 im Regierungsbezirk Düsseldorf
  •         Am 15.11.2013 im Regierungsbezirk Arnsberg
  •         Am 05.12.2013 im Regierungsbezirk Köln
  •         Am 06.12.2013 im Regierungsbezirk Münster
  •         Am 11.12.2013 im Regierungsbezirk Detmold

Infos und Einladungen dazu unter: http://www.mobile-beratung-nrw.de/home/aktuelles/106-regionalkonferenz