Wir fragen nach: Spioniert die NSA den Landtag aus?

Seit inzwischen mehr als einem halben Jahr erschüttern uns immer wieder neue Enthüllungen über die Spähprogramme der US- amerikanischen und britischen Geheimdienste. Vergangene Woche berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über die Aktivitäten der geheimen Abteilung TAO (Tailored Access Operations) der US-Geheimdienstbehörde NSA (National Security Agency). Dem Bericht zufolge werden Computer gezielt durch Implantate so manipuliert, dass die NSA ohne äußere Anzeichen mitlesen und lauschen kann. Zu den betroffenen Unternehmen, für deren Produkte entsprechende Hardware-Einbauten entwickelt worden sind, gehört auch der Hersteller DELL, von dem der Landtag NRW mit Beginn der 15. Wahlperiode im Jahr 2010 Rechner und andere technische Geräte, wie etwa Faxgeräte, für die Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie der Verwaltung bezieht. Daneben stehen auch Softwareprodukte (z.B. die vom Landtag verwendeten Firewallprodukte der Firma Juniper) in Verdacht systematische Türöffner für das Ausspähen zu bieten. Mein Kollege Matthi Bolte und ich haben uns deshalb mit einem Brief an die Präsidentin des Landtags gewandt und um Information über die Gewährleistung der IT-Sicherheit im Landtag gebeten.

Denn sollte der SPIEGEL-Bericht zutreffend sein, würde es eine massive Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bedeuten. Damit werden nicht nur Grundrechte der Abgeordneten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter missachtet, sondern auch der vielen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen per Mail an die Abgeordneten schicken.

Wir sind in unserer parlamentarischen Arbeit nicht zuletzt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Deshalb bemühen wir uns bereits seit Längerem um vertrauliche und sichere Kommunikationskanäle für den Kontakt zwischen Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern. In unserem Antrag „Unsere Freiheit steht auf dem Spiel“ aus dem September 2013 haben wir zudem die Landesregierung zu einer umfassenden Überprüfung der landeseigenen IT- und Kommunikationsinfrastruktur aufgefordert.

Den Brief an die Landtagspräsidentin finden Sie / findet ihr hier.

Hier ist ein Bericht über unsere Anfrage bei wdr.de.

Pressemitteilung mit der SPD: „Zulage für Mehrarbeit bei der Feuerwehr wird erhöht“

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW haben heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zulage für freiwillige erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst (Opt-Out Zulage) in NRW erhöht werden soll. Dazu erklären die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Landtag NRW, Verena Schäffer, und der innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Thomas Stotko:

Verena Schäffer: „Mit dem heute von den Fraktionen beschlossenen Gesetzentwurf wird die Opt-Out-Zulage von bis zu 20 Euro auf bis zu 30 Euro erhöht. Da die Zulage seit ihrer Einführung 2007 nicht mehr erhöht wurde, ist eine Anpassung aus unserer Sicht dringend erforderlich. Die engagierte Arbeit unserer Feuerwehrfrauen und -männer wollen wir damit ausdrücklich anerkennen.“

Thomas Stotko: „Wir werden in der kommenden Plenarwoche die Möglichkeit der Zahlung einer Zulage für die freiwillige Mehrarbeit von Feuerwehrleuten (Opt-Out) verlängern. Diese Regelung ist notwendig, um den Kommunen weitere drei Jahre Zeit zu geben, die EU-Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit von 54 auf 48 Stunden umzusetzen. Die Übergangsfrist wird zum 31.12.2016 endgültig auslaufen. Bis dahin müssen die Kommunen genügend Personal bei den Feuerwehren ausbilden und einstellen.“

 

Meine Rede zur Vorratsdatenspeicherung

Meine Rede zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/4436).

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst wird und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“

Wer meint, dieses Zitat wäre im Zusammenhang mit der anlasslosen und massenhaften Überwachung unserer Daten durch die amerikanische NSA oder den britischen GCHQ gefallen, der irrt. Das Zitat stammt vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils vom 02. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung. Gegen das Gesetz hat es eine breite bürgerrechtliche Bewegung gegeben. Über 34.000 Menschen hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt und letztendlich Recht bekommen. Denn die anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung ist ein tiefer Eingriff in unsere Privatsphäre.

Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie zu dem Zeitpunkt der Datenerhebung und -speicherung keine Straftaten begangen haben. Unsere Daten sollen also präventiv erhoben und gespeichert werden, weil es denkbar wäre, dass wir alle zu Kriminellen oder Terroristinnen und Terroristen werden. Damit wird die Unschuldsvermutung praktisch ausgehebelt; das halten wir Grüne nicht für verhältnismäßig und haben uns deshalb immer gegen eine anlasslose Bevorratung von Daten ausgesprochen!

Es stimmt zwar, dass keine Daten über die Inhalte der Kommunikation gespeichert werden sollen, sondern „nur“ die Verkehrsdaten. Aber allein mit den Verkehrsdaten kann rekonstruiert werden, war wann wie lange mit wem und von wo aus kommuniziert hat. Damit lassen sich bereits Bewegungsprofile von jedem von uns erstellen, denn wir alle kommunizieren ständig und produzieren Mengen an Daten.

Der Satz „ich habe nichts zu verbergen“ ist fatal, denn schon mit der Speicherung der Verkehrsdaten kann die Ausübung unserer Freiheitsrechte beeinträchtigt werden oder um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts auszudrücken:

„Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ist geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigten kann.“

Dieser Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts ist nichts hinzuzufügen.

Nach den schrecklichen Anschlägen vom 11. September 2001 hat es eine Reihe von Verschärfungen in den Sicherheitsgesetzen gegeben. Die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung war eine konkrete Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid im März 2004. Allerdings kann eine Bevorratung von Daten keine Terroranschläge verhindern so wie eine Videobeobachtung im öffentlichen Raum ebenfalls keine Straftaten verhindern kann, sondern allenfalls Informationen für die Ermittlungen liefern. Man darf den Bürgerinnen und Bürger keine angebliche Sicherheit vorgaukeln, die man letztendlich nicht einlösen kann, und im gleichen Atemzug die Bürgerrechte mit einem nicht einzuhaltenden Versprechen einschränken.

Derzeit sind noch zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in denen die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten in der Europäischen Union überprüft werden. Wir warten gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofs. Diese Entscheidung des EuGH sollte abgewartet werden, bevor neue Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemacht werden.

Sowohl über die Videoüberwachung als auch über die Vorratsdatenspeicherung hat dieses Parlament in der Vergangenheit mehrfach diskutiert und wird es voraussichtlich auch zukünftig tun. Der Standpunkt der Grünen ist dabei klar: Wir lehnen eine anlasslose Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Freiheitsrechte ab. Dass wir damit einen Dissens mit unserem Koalitionspartner haben, ist allgemein bekannt. Bekannt ist aber auch, wie Koalitionen in solchen Fällen abstimmen und entsprechend werden wir uns verhalten.

In Richtung Piraten will ich aber auch noch einmal betonen, dass die Piraten mit diesem verkürzten Antrag offensichtlich keine qualifizierte inhaltliche Debatte führen wollten, die es aus meiner Sicht bedarf, sondern einzig allein die Koalition über eine Bundesfrage spalten.

Pressemitteilung: Vergewaltigung ist immer noch ein Kavaliersdelikt

Gemeinsame Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2013 von Irmingard Schwewe-Gerigk, Kreisvorsitzende der Grünen im Ennepe-Ruhr-Kreis und Verena Schäffer, Landtagsabgeordnete für Witten und Herdecke.

„Dass in Deutschland alle drei Minuten eine Frau vergewaltigt, aber nur jeder achte Täter verurteilt wird, ist ein Skandal, den ein Rechtsstaat nicht länger hinnehmen darf“, mahnt die Herdecker Kreisvorsitzende der GRÜNEN, Irmingard Schewe-Gerigk. Allein in Nordrhein-Westfalen weist die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2012 über 2000 Vergewaltigungen nach. Dabei sind auch im Ennepe-Ruhr-Kreis die Frauen häufig auf sich allein gestellt. Es besteht ein Dilemma: Während die Kreispolizeibehörde ihnen aus entsprechender Erfahrung im Falle eines Übergriffs rät, sich nicht massiv zu wehren, weil einige Täter dann besonders gewalttätig reagieren, wird ein verbales „Nein“ als Ablehnung einer sexuellen Handlung juristisch nicht anerkannt. „Hier brauchen wir dringend eine gesetzliche Änderung, um die Rechte der betroffenen Frauen zu stärken“, so Schewe-Gerigk, die zum heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen auf eine Petition der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES verweist, deren Vorsitzende sie ist.

„Die rechtskräftige Verurteilung von Vergewaltigern ist oft deshalb so schwierig, weil Spuren nicht rechtzeitig gesichert wurden. Der Grund ist, dass Vergewaltigungsopfer in dieser seelische Ausnahmesituation oft nicht in der Lage sind, fremden Menschen den detaillierten Tathergang zu beschreiben“, ergänzt Verena Schäffer, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN für den EN-Kreis, und verweist auf einen Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen, zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro für eine flächendeckende anonyme Spurensicherung bei Vergewaltigungen bereitzustellen. „Nachweise von Sperma oder Blut, Kratzern und inneren Verletzungen können dann gesichert und anonymisiert eingelagert werden, damit sie als Beweismittel gelten, wenn sich die Frau einige Wochen oder Monate später zur Anzeige entschließt“, erläutert Schäffer das Vorhaben.

Regionalkonferenzen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW wird in den nächsten Wochen fünf Regionalkonferenzen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus der Landesregierung durchführen. Das Land NRW arbeitet zurzeit an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Entwicklung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus. Mit den Regionalkonferenzen möchte die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW VertreterInnen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in den Regionen die Möglichkeit geben, spezifische Herausforderungen, Erwartungen und Bedarfe zu diskutieren. Die Ergebnisse der Regionalkonferenzen werden  in die Entwicklung des integrierten Handlungskonzepts eingebracht.

Die fünf Regionalkonferenzen finden statt (die Links führen zu den jeweiligen Flyern):

14.11. RB Düsseldorf (Alte Papierfabrik, Friedrich-Ebert- Str. 130, 42117 Wuppertal)

15.11. RB Arnsberg (Haus Villigst, Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte)

05.12. RB Köln (Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 Köln)

06.12. RB Münster (JugendGästehaus Aasee, Bismarckallee 31, 48151 Münster)

11.12. RB Detmold (Volkshochschule der Stadt Bielefeld, Historischer Saal, Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld)

Meine Rede zur Gesundheitsprävention bei der Polizei

Große Anfrage der Piraten, Drucksache 16/763, Zwischenbericht der Landesregierung Drucksache 16/1570, Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3389

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Monika Düker, meine Vorvorgängerin im Amt als innenpolitische Sprecherin, hat den Krankenstand bei der Polizei ja bereits im Jahr 2009 hier im Landtag bereits auf die Tagesordnung mit einer Kleinen Anfrage und einem Antrag gehoben. Die Kleine Anfrage wird ja auch in der Großen Anfrage zitiert.

Angesichts der hohen Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren, halte ich es nach wie vor auch für wichtig, dass wir uns hier als Parlament mit diesem Thema offen beschäftigen.

Man kann zwar einen gewissen Rückgang im Zeitraum von 2008 bis 2009 erkennen – und zwar ist die Anzahl der länger als sechs Wochen erkrankten Beschäftigten um 9 % gesunken –, aber es sind eben immer noch 6.900 Personen, die länger als sechs Wochen erkrankt waren.

Das finde ich nach wie vor eine erschreckende Zahl, die uns als Abgeordnete alarmieren sollte, weil wir eine Verantwortung gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten haben. Wir wissen, dass der Polizeiberuf ein sehr verantwortungsvoller Beruf ist und die Polizistinnen und Polizisten im Dienst hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind.

Wir haben es zwar geschafft, die Einstellungsermächtigung für den Polizeidienst zu erhöhen – im nächsten Jahr werden erstmals 1.400 Beamtinnen und Beamte ihre Ausbildung abgeschlossen haben, was auch im Haushaltsplan 2014 berücksichtigt ist ?, nichtsdestotrotz steigt das Durchschnittsalter in den Kreispolizeibehörden. Das werden wir durch die Neueinstellungen zwar abmildern, aber nicht komplett aufhalten können. Man kann sich ausrechnen, dass wir es tendenziell mit mehr kranken Beschäftigten bei der Polizei zu tun haben werden, wenn die Beschäftigten älter werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns des Themas annehmen.

Außerdem fällt gerade bei der Polizei die Arbeit nicht weg, wenn Beschäftigte krank sich, sondern die Aufgaben sind nach wie vor vorhanden. Das heißt, andere Polizeibeamtinnen und -beamte müssen diese Aufgaben auffangen. Aus diesem Grund und weil die Arbeitsbelastung sowieso schon hoch ist und weil wir die Steigerung des Durchschnittsalters haben, müssen wir uns die Aufgaben der Polizei ansehen und in die Aufgabenkritik einsteigen, aber wir müssen uns auch die bisherigen Organisationsstrukturen der Polizei anschauen. Ziel muss sein, dass die Polizei ihren Aufgaben weiterhin nachkommen kann und auf der Straße präsent ist.

Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD deutlich gemacht, dass wir ein umfassendes Gesundheitsmanagement für alle Bereiche der Landesbehörden haben und die Wiedereingliederung von kranken Beamtinnen und Beamten im Innendienst verbessern wollen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist für den Arbeitgeber, also auch für das Land, gesetzlich vorgegeben. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Auch jenseits der gesetzlichen Verpflichtung ist es jedoch sinnvoll, Beschäftigten nach einer längeren Krankheit den Weg zurück in den Dienst zu begleiten, ihnen zu helfen, um erneuten Erkrankungen vorzubeugen.

Nicht nur die Wiedereingliederung ist ein Thema, sondern auch die Gesundheitsprävention. Man muss sich die Frage stellen: Welche Strukturen, welche Aufgaben bei der Polizei machen eigentlich krank? Auch diesen Aspekt dürfen wir nicht völlig aus den Augen verlieren.

Der Antwort auf die Große Anfrage kann man entnehmen, dass derzeit an einer landeseinheitlichen Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei der Polizei gearbeitet wird. Dieses Thema sollten wir uns, wenn die Vereinbarung fertig ist, noch einmal in den Innenausschuss und in den Unterschuss „Personal“ holen, um es dort intensiv zu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)