Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizeiorganisationsgesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Golland, das ist schlecht recherchiert. Es ist nicht an Rot-Grün gescheitert. Auch die FDP hat damals 2013 – gegen den Gesetzentwurf der CDU gestimmt. Das sollte man vielleicht der Vollständigkeit halber erwähnen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Herr Lürbke, so war es doch damals.

Das andere ist, wir reden auch nicht über unsere Sicherheitsbehörden, sondern immerhin über eine Bundesbehörde, den Zoll, der dem Bundesfinanzministerium untersteht. Das sollte man eigentlich wissen, wenn man Innenpolitik macht. Insofern muss ich Sie da leider ein Stück weit korrigieren, Herr Golland.

Ich muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass mich der Gesetzentwurf nach wie vor nicht komplett überzeugt. Ich habe mir noch mal meine Rede aus dem Jahr 2013 herausgesucht. Damals hatte ich mir die verschiedenen Kleinen Anfragen zu diesem Thema angeschaut.

Über einen Zeitraum von fast vier Jahren wurde abgefragt – von 2008, als in Bayern Eilbefugnisse eingeführt wurden, bis 2011 –, wie oft Zollbeamte auf diese Eilbefugnisse nach dem Landespolizeigesetz zugegriffen haben. – Das war kein einziges Mal der Fall.

Insofern überzeugt es mich, ehrlich gesagt, nach wie vor nicht wirklich. Aber ich sehe auch, dass wir gerade in der Innenpolitik über ein paar andere große Baustellen – ziemlich große Umwälzungsprozesse, große Linien – zu diskutieren haben.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Insofern muss ich ehrlicherweise sagen, auch wenn ich nicht komplett überzeugt bin, werden wir Grüne uns gleich mit voller Überzeugung enthalten.

(Zuruf von der CDU)

Insofern werden wir nicht viel tun, um das Gesetz aufzuhalten.

Ich bin gespannt – das werden wir in den nächsten Jahren sehen –, wie oft die Eilbefugnisse nach dem Landespolizeigesetz durch Zollbeamte angewandt werden. Vielleicht können wir in ein paar Jahren noch mal weiterdiskutieren. Ich freue mich dann auf jeden Fall auf die Diskussion. – Vielen Dank.

Zum Entwurf der Landesregierung zum Polizeigesetz – erste Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass das Gesetz und auch die Debatte hier noch einmal sehr deutlich zeigen, wie sehr CDU und FDP doch zu Getriebenen ihrer eigenen Wahlkampfversprechen und der von ihnen ge­schürten Ängste geworden sind.

Jetzt legen Sie hier ein Gesetz vor, das unter dem Strich gesehen gar nicht mehr für mehr Sicherheit sorgt. Denn es strotzt zwar vor Symbolpolitik – die man natürlich, Herr Reul, sehr gut verkaufen kann; das ist überhaupt keine Frage. Nur: Es bringt eben nicht mehr Sicherheit, aber dafür massive Einschränkungen unserer Bürgerrechte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, Entschuldigung, dass ich Sie di­rekt unterbreche. Herr Kollege Lürbke würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Verena Schäffer (GRÜNE): Klar, sehr gerne.

Marc Lürbke (FDP): Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie Zwischenfrage zulassen. – Ich bin beim Stichwort „Symbolpolitik“ hellhörig geworden, weil das für mich nicht recht zusammenpasst. Wenn es denn so wäre, müssten Sie vielleicht auch einmal ein ernstes Gespräch mit Ihrer von den Grünen geführten Landesregierung in Baden-Württemberg führen, die ja ähnliche Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel oder die Quellen-TKÜ längst eingeführt hat.

(Dietmar Bell [SPD]: Frage! Keine Intervention!)

In Baden-Württemberg geht man ja sogar noch weiter und ermöglicht dort eine Online-Durch­suchung.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie passt das denn zusammen? Ist das dann grüne Doppelmoral? Oder wie habe ich das zu verstehen?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Lübke, vielen Dank für diese Frage. Soweit ich weiß, disku­tieren wir heute über die Einbringung des Polizeigesetzes in erster Lesung in Nordrhein-West­falen. Ich kann Ihnen sehr gerne darstellen, weil Sie es ja offenbar nicht wissen, wo ich hier Symbolpolitik sehe. Das erspart mir noch ein bisschen Redezeit. Insofern bedanke ich mich für die Frage.

Symbolpolitik gibt es in diesem Gesetzentwurf an sehr vielen Stellen. Man kann zum Beispiel die Quellen-TKÜ anführen. Hier muss man sagen: Bereits nach § 100a Strafprozessordnung besteht nach der letzten Reform die Möglichkeit für die Polizei, präventiv TKÜ- und auch Quellen-TKÜ-Maßnahmen durchzuführen.

Zu nennen ist auch das Thema „Videobeobachtung“. Sie wollen, dass der Ausschluss von Verdrängungseffekten jetzt Gesetz wird. Sie haben gerade argumentiert – das fand ich sehr interessant –, Sie wollten den Terroristen auf den Füßen stehen. Dann frage ich mich doch allen Ernstes: Wo laufen denn auf dem Ebertplatz oder auf dem Neumarkt oder am Wiener Platz in Köln permanent Terroristen herum, die man jetzt per Videobeobachtung beobachten sollte? Auch das ist für mich Symbolpolitik.

Auch die von Ihnen ebenfalls angesprochene Fußfessel ist Symbolpolitik. Offenbar meinen Sie, dass Sie mit der Fußfessel Anschläge verhindern können. Sie werden mit der Fußfessel aber keinen einzigen Anschlag verhindern. Im Gegenteil: Der furchtbare Anschlag auf die Kirche in Nordfrankreich vor zwei Jahren – wir erinnern uns alle daran – hat das doch gezeigt.

Er hat sehr deutlich gemacht – dort hat ja ein Terrorist eine Fußfessel getragen –: Man wird mit der Fußfessel keinen Anschlag verhindern.

Deshalb sage ich, dass Sie hier Symbolpolitik betreiben. Sie verkaufen das groß mit viel Tam­tam. Aber es ist letztendlich Symbolpolitik. Sie versprechen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit, die Sie aber im Endeffekt nicht liefern können. Das ist genau meine Kritik, die ich an diesem Gesetzentwurf habe, Herr Lürbke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, darf ich Sie noch einmal unterbre­chen? – Herr Kollege Katzidis, Sie hatten sich eben für eine weitere Zwischenfrage eingeloggt und haben sich jetzt wieder ausgeloggt. Soll ich Frau Schäffer fragen, ob sie eine zweite Zwi­schenfrage beantworten möchte?

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, sehr gerne.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Dann schalte ich Ihnen jetzt das Mikrofon frei.

Dr. Christos Georg Katzidis (CDU): Sie haben gerade dargestellt, dass auf der Grundlage von § 100a Strafprozessordnung Telekommunikationsüberwachung möglich sei – präventiv, haben Sie gesagt. Nach Ihrer Rechtsauffassung ist TKÜ dann also ohne Vorliegen einer Straftat möglich. Ist das so korrekt?

Verena Schäffer (GRÜNE): Es ist so. Dazu gibt es Rechtsprechung vom Bundesverfas­sungsgericht. Die letzte war, glaube ich, 2005 zu dem Niedersächsischen Polizeigesetz. Dort hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Anwen­dungsbereiche für den Landesgesetzgeber – also für uns – im Polizeigesetz sehr, sehr gering sind, weil es diese Möglichkeit im § 100a Strafprozessordnung schon gibt und dieser Paragraf in der Regel auch zuerst anzuwenden ist.

Insofern wird es in Nordrhein-Westfalen aufgrund dieser Rechtsprechung und aufgrund der Strafprozessordnung kaum Anwendungsfälle geben, die nach dem Landespolizeigesetz möglich sind.

Auch deshalb sage ich: Das ist Symbolpolitik. Wir brauchen diese Regelung in diesem Gesetz nicht, weil wir hier den § 100a Strafprozessordnung haben. Ja, das ist unsere Rechtsauffas­sung, die auch durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt wurde. Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Katzidis.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube, das waren alle Zwischenfragen, die möglich waren. Das ist ein bisschen schade. Ich hätte gern noch mehr entgegengenommen. Aber dann komme ich zurück zu meiner Rede.

Ich hatte mit dem Punkt „Symbolpolitik“ aufgehört. Ich finde, das ist genau das Gefährliche an diesem Gesetzentwurf, Herr Reul: Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, nehmen Sie damit auch in Kauf, dass Sie gegen die Verfassung verstoßen. Ich finde, Sie setzen dem Ganzen noch eine Krone auf, indem Sie gegenüber dem WDR erklärt haben, dass es Ihnen egal sei, ob Unschuldige in Gewahrsam sitzen.

(Gregor Golland [CDU]: Was für ein Quatsch! – Zuruf von der CDU: So ein Quatsch!)

Herr Reul, wissen Sie was? Genau weil Sie diese Gefahren auf sich nehmen und wegen dieser Äußerung sind Sie ein Risiko für unsere Freiheit und ein Risiko für unsere verbrieften Rechte.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Das Schlimme ist, Herr Lürbke, dass die FDP all das mitmacht. Die FDP ist keine Bürger­rechtspartei. Was Sie hier vorgelegt haben, ist ein Armutszeugnis für Sie.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen, weil ich nur noch drei Minuten Zeit habe, und komme auf die Quellen-TKÜ zurück. – Die technischen Voraussetzungen für die Quellen-TKÜ sind derzeit noch gar nicht gegeben. Es stellen sich Fragen wie: Kann der Trojaner tatsächlich nur auf laufende Kommunikation zugreifen, oder liest er gleich das ganze Handy aus? – Wenn das so wäre, wäre das ein massiver Eingriff in das IT-Grundrecht.

(Minister Herbert Reul: Das machen wir nicht!)

– Sie sagen, das machen Sie nicht. In der Presseerklärung haben Sie selbst gesagt, dass die technischen Voraussetzungen noch gar nicht geklärt seien. Insofern haben wir hier ein Prob­lem. Auch Experten sagen, dass wir diesen Trojaner so noch gar nicht haben.

Das andere ist: Der Staat macht sich zum Hacker. Der Staat nutzt Sicherheitslücken aus. Deshalb gibt es eben auch scharfe Kritik aus der IT-Branche, zum Beispiel von dem größten Verband Bitkom, der die Quellen-TKÜ sehr scharf kritisiert. Dem schließen wir uns als Grüne an.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Zum Thema „Unterbindungsgewahrsam“: Sie wollen die Dauer des Unterbindungsgewahrsams massiv ausweiten. Das ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, weil er in die Frei­heit der Personen eingreift. Auch hier muss ich Ihnen widersprechen, Herr Reul. Sie haben gesagt, Sie hätten sich an das BKA-Urteil angelehnt. Das stimmt aber nicht ganz. Das BKA-Urteil besagt, der Staat darf auch im Vorfeld Maßnahmen zur Informationsgewinnung durch­führen. Es wurde aber noch nicht geurteilt, ob es auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ge­ben darf. Insofern betreten Sie rechtliches Neuland. Wir haben hier ein verfassungsrechtli­ches Risiko. Ich bin gespannt, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickelt.

Auch das ist im Übrigen ein gutes Beispiel für Symbolpolitik. Glauben Sie allen Ernstes, dass ein Gefährder nach einem Monat in einer Ausnüchterungszelle im Polizeipräsidium tatsäch­lich geläutert ist?

(Daniel Sieveke [CDU]: Es geht um was ganz anderes!)

Es ist doch wirklich an Naivität nicht zu überbieten, Herr Reul, wenn Sie das wirklich meinen.

Der dritte Punkt, den ich hier ansprechen will, ist die Identitätsfeststellung. Derzeit ist es so, dass die Polizei jemanden für zwölf Stunden zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache neh­men darf. Das wollen Sie auf bis zu sieben Tage ausweiten,(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf)

(Beifall von der CDU)

und das, obwohl es keine Straftat ist, sich nicht ausweisen zu können, und es in Deutschland auch nicht die Pflicht gibt, an der Klärung der eigenen Identität mitzuwirken.

(Zurufe von der CDU)

Daran ändert auch Ihr Applaus nichts. Wir reden hier von Personen, die keine Straftaten be­gangen haben und die auch nicht im Verdacht stehen, Straftaten zu begehen.

(Zurufe von der CDU)

Wir reden von der Identitätsfeststellung und von nichts anderem. Diese Personen wollen Sie für eine Woche einsperren.

Da kommen Sie nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats, wie es gestern Herr Laschet auf der Veranstaltung der GdP gesagt hat; CDU und FDP waren ja leider nicht da.

(Angela Freimuth [FDP]: Wir waren im Plenum!)

Man kommt hier nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats.

– Ja, Sie waren im Plenum, das ist schön. Herr Laschet war als Abgeordneter und Minister­präsident ebenso wie Herr Reul und andere nicht im Plenum. Insofern haben wir es uns her­ausgenommen, auch einmal die Gewerkschaft zu besuchen.

Der Punkt ist, dass hier nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen wird. An dieser Stelle werden die Grenzen des Rechtsstaats ganz klar überschritten. Aus meiner Sicht ist diese Regelung zur Identitätsfeststellung rechtswidrig. Sie ist verfassungswidrig. Das werden wir als Grüne nicht hinnehmen.

Es ist viel Aktionismus. Das hatte ich gerade schon ausgeführt. Es ist viel Symbolpolitik, aber kein Mehr an Sicherheit. Dafür gibt es insgesamt massive Eingriffe in die Grundrechte. Ich sage auch – das Lob von Herrn Katzidis in Richtung FDP war ja gerade sehr vergiftet –:

(Gregor Golland [CDU]: Was machen Sie sich denn Sorgen um die gute FDP?)

Für denjenigen, der wirklich einmal wegen der Bürgerrechte in diese FDP eingetreten ist, ist es jetzt aus meiner Sicht der Zeitpunkt, aus dieser Partei auszutreten. – Herzlichen Dank.

Neues schwarz-gelbes Polizeigesetz – Viel Symbolpolitik und weniger Rechtsstaat

Im Landtagsplenum am 26. April 2018 wird der Innenminister sein Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes NRW in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz sind erhebliche Verschärfungen und eine Verlagerung von polizeilichen Maßnahmen ins Vorfeld, also noch weit bevor eine Straftat begangen wurde, verbunden. Aus unserer Sicht beinhaltet eine geplante Änderung zur Identitätsfeststellung sogar eine verfassungswidrige Regelung, andere Regelungen bergen das Risiko, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Andere sind völlige Symbolpolitik und bieten kein Mehr an Sicherheit. Das nehmen CDU und FDP billigend in Kauf, denn sie sind Getriebene ihrer Wahlversprechen und der Ängste in der Bevölkerung, die sie im Wahlkampf geschürt haben. Die FDP fällt dabei als bürgerrechtliches Korrektiv völlig aus.

 Das Presse-Handout zu unserer Bewertung des Gesetzentwurfes finden Sie/findest Du hier.

Unter diesem Link findet sich zudem ein Video mit den wichtigsten Fakten zum neuen Polizeigesetz, dass  gerne auch in den sozialen Netzwerken geteilt werden kann.

Kommunalinfo: Rechte Straftaten im Jahr 2017

08Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren

wir fragen regelmäßig die aktuellen Zahlen zu politisch rechts motivierten Straftaten ab und haben nun die Zahlen für das Jahr 2017 vorliegen.

Politisch motivierte Kriminalität Rechts im Jahr 2017

Wie wir bereits anhand der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität im ersten Halbjahr 2017 ablesen konnten, ist mit 3.764 Straftaten im Jahr 2017 ein Rückgang zu verzeichnen. Nachdem die Zahlen seit der zweiten Jahreshälfte 2014 sprunghaft angestiegen waren, kann die aktuelle Entwicklung kaum beruhigen. Denn wir befinden uns weiterhin deutlich über dem Niveau von 2014 mit 3.286 Straftaten (2015: 4.437; 2016: 4.700). Auch die Zahl der rechtsextrem motivierten Gewalttaten befindet sich mit 206 Straftaten und darunter 172 Körperverletzungsdelikten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

Die meisten Straftaten wurden erneut in Dortmund begangen (250). Auch in Köln (220), Wuppertal (188), Düsseldorf (171) und Essen (148) wurden sehr viele Straftaten verübt.

Im Themenfeld Hasskriminalität wurden 1.563 Straftaten im Jahr 2017 erfasst, was deutlich über dem Niveau von 2014 mit 1.020 Straftaten liegt. Die Straftaten im Themenfeld Hasskriminalität stehen weiterhin an zweiter Stelle hinter dem Themenfeld Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus (2.430). Jedoch ist bei Betrachtung der Verteilung der Gewalttaten nach Themenfeldern festzustellen, dass hier die Hasskriminalität mit 154 Fällen sehr deutlich vor dem Themenfeld Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus (48) steht. Insgesamt sind 1.544 „fremdenfeindliche“, 294 „antisemitische“, 219 „islamfeindliche“ und 181 „rassistische“ Straftaten verübt worden.

Antisemitische Straftaten

Die Zahl der antisemitischen Straftaten ist mit 324 Fällen im Vergleich zu 2016 (297) sichtbar gestiegen. 294 dieser Straftaten hatten einen rechtsextremen Hintergrund, 17 wurden dem Phänomen „Ausländische Ideologie“ und 6 dem Themenfeld „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Die meisten antisemitischen Straftaten wurden in Köln (20), Essen (19), Dortmund (18), Düsseldorf (17) und Wuppertal (14) verübt.

Islamfeindliche Straftaten

Da die islamfeindlichen Straftaten erst seit dem 1. Januar 2017 gesondert erfasst werden, kann hier noch keine wirkliche Entwicklung nachgezeichnet werden. Jedoch lässt sich festhalten, dass in der zweiten Jahreshälfte 2017 mehr Straftaten verzeichnet wurden, als in der ersten. Im ersten Halbjahr waren es 93 Straftaten, im gesamten Jahr 2017 waren es 239. Einen rechtsextremen Hintergrund hatten 219 Straftaten. Bei 15 Straftaten war der Hintergrund nicht zuzuordnen. 2 Straftaten wurden der politisch motivierten Kriminalität – Links und 2 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – Religiöse Ideologie zugeordnet. Die meisten islamfeindlichen Straftaten wurden in Köln (26), Duisburg (24), Wuppertal (21), Dortmund (20) und Remscheid (13) begangen.

Flüchtlingsfeindliche Straftaten

Die flüchtlingsfeindlichen Straftaten sind mit 181 Straftaten auf einen Wert unter dem des Jahres 2015 (243) gesunken, sind aber deutlich über dem Niveau von 2014 (25). Hinter der Zahl von 181 Straftaten stehen 38 Gewaltdelikte sowie 30 Körperverletzungsdelikte mit 71 Geschädigten.

Schwarz-Gelb muss Handlungskonzept und Förderprogramm gegen Rechtsextremismus fortsetzen

Trotz des Rückgangs der politisch rechts motivierten Straftaten im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr, ist es wichtig zu sehen, dass sich diese Taten sehr gezielt aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder Religion gegen Menschen gerichtet haben. Eine vielfältige demokratische Gesellschaft kann sich hier also nicht zurücklehnen, sondern muss sich aktiv gegen rechte Hassreden und Gewalt einsetzen. Ebenso ist aber auch die Politik in der Pflicht gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorzugehen. In der rot-grünen Regierungszeit haben wir die Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus deutlich gestärkt. CDU und FDP müssen diese Förderung beibehalten und das Ende 2019 auslaufende Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus in NRW fortführen. Zudem läuft Ende 2018 das Förderprogramm NRWeltoffen, aus dem Städte und Kreise gefördert werden, um ein kommunales Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erstellen, aus. Auch dieses kommunale Förderprogramm muss von der neuen Landesregierung fortgesetzt werden. Darüber hinaus müssen endlich auch die Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags NRW aus der letzten Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen wurden damals einstimmig von allen Fraktionen – CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten – beschlossen. Leider finden sie sich nicht im Koalitionsvertrag von CDU und FDP wieder. Wir GRÜNE fordern die neue Landesregierung auf, diese Handlungsempfehlungen nun auch umzusetzen.

Für Nachfragen stehen unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Strategien gegen Rechtsextremismus, Hasret Karacuban (Hasret.Karacuban@landtag.nrw.de, 0211 884 4321), und ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus dem Landtag

Viele Grüße

Verena Schäffer

Einladung: „Bürgernahe Polizei: Chancen und Herausforderungen für eine*n Polizeibeauftragte*n“

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

bereits seit Langem wird die Forderung nach einer bzw. einem Polizeibeauftragten von unterschiedlichen Akteur*innen in der Debatte um Polizeiarbeit und Bürgerrechte gestellt. Wir GRÜNE haben uns immer für die Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner*in für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen eingesetzt. Die CDU und FDP in NRW haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Berufung einer bzw. eines Polizeibeauftragten verständigen können. Allerdings soll diese Person nur als Ansprechpartner*in für Polizeibeamt*innen, nicht aber für Bürger*innen fungieren. Das ist uns GRÜNEN zu wenig.

Deshalb laden wir Sie und Euch herzlich ein zur Veranstaltung: 

„Bürgernahe Polizei: Chancen und Herausforderungen für eine*n Polizeibeauftragte*n“

am Freitag, den 8. Dezember 2017

in der Zeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr

im Landtag NRW in Raum E1 D05

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir zwei Impulsvorträge von Irene Mihalic (Grüne Bundestagsabgeordnete und Polizeibeamtin) und Udo Behrendes (Leitender Polizeidirektor a.D.) hören und wollen im Anschluss mit ihnen sowie Dieter Burgard (Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragter für die Landespolizei) und Sebastian Fiedler (Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in NRW) über die Chancen und Herausforderungen für eine bzw. einen Polizeibeauftragten bei unserer Veranstaltung diskutieren.

Das Programm finden Sie/findest Du hier.

Anmeldungen bitte per E-Mail bis zum 1. Dezember 2017 bei Hasret Karacuban, Mitarbeiterin von Verena Schäffer MdL: Hasret.karacuban@landtag.nrw.de.

Viele Grüße

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Verena Schäffer MdL

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Innen- und Rechtspolitik

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1 * 40221 Düsseldorf

Tel: 0211 – 884 – 4305

Fax: 0211 – 884 – 3334

www.verena-schaeffer.de

www.gruene-fraktion-nrw.de