Warum die Feuerwehrleute eine höhere Zulage verdient haben

Heute wurde im Plenum das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das heißt, die Feuerwehrleute können jetzt – wo nötig – freiwillig ihre Arbeitszeit erhöhen und erhalten dafür pro Überstunde bis zu zehn Euro mehr. Die Kommunen können so vorübergehend Personalengpässe ausgleichen und haben Zeit, neues Personal anzuwerben. Damit die Mehrarbeit kein Dauerzustand wird, ist das Gesetz bis zum 31.12.2016 begrenzt.

Heute hat der nordrhein-westfälische Landtag einstimmig den rot-grünen Gesetzentwurf zur Anhebung der Opt-Out-Zulage von „bis zu 20 Euro“ auf „bis zu 30 Euro“ beschlossen. Seit der Einführung der Opt-Out-Zulage im Jahr 2007 ist diese nicht mehr erhöht worden. Mit dem Gesetz verfolgen wir mehrere Ziele: Zum einen wollen wir anerkennen, dass die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten in den letzten Jahren eine nur gering vergütete freiwillige Mehrarbeit geleistet haben, zum anderen möchten wir einen Anreiz geben, dass die Feuerwehrleute ihre Vereinbarungen mit den Kommunen über die freiwillige Mehrarbeit aufrecht erhalten. Damit wird den Kommunen, dort wo noch nicht genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht, eine Überbrückungsmöglichkeit durch erhöhte Wochenarbeitszeit geschaffen.

Opt-Out? Opt-Was? Was verbirgt sich hinter der Opt-Out-Regelung? Bei der Opt-Out Zulage handelt es sich um eine Zulage, die für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen gezahlt wird. Anlass für diese Zulagenregelung ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die hauptamtlichen Feuerwehrleute von ehemals 54 auf 48 Stunden durch eine EU-Vorgabe. Gründe dafür sind gesundheits- und arbeitsschutzrechtliche Überlegungen, die wir als Grüne grundsätzlich begrüßen. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden erfordert bei den Kommunen aber einen erheblichen Personalmehrbedarf. Zusätzliches Personal muss jedoch zunächst in ausreichendem Umfang von den Kommunen eingestellt beziehungsweise ausgebildet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr deshalb die Möglichkeit eingeräumt, dass Feuerwehrbeamtinnen und -beamte freiwillig über die 48 Stunden hinaus sechs Stunden mehr arbeiten können. Damit die Kommunen diese Mehrarbeit auch vergüten können, hat der Landtag das „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“ beschlossen.

Damit aus der Übergangszeit kein Dauerzustand wird, haben wir gemeinsam mit der SPD klargestellt, dass die Kommunen bis zum 31.12.2016 den Personalbedarf über Einstellungen und Ausbildung decken müssen. Danach werden die Regelungen in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr nicht mehr verlängert werden, das Gesetz über die Zahlung der Opt-Opt-Zulage läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Die Kommunen sind entsprechend in der Pflicht, die EU-Vorgabe umzusetzen.

Pressemitteilung: Grüne Landtagsfraktion besucht die Feuerwehren vor Ort

Die grüne Landtagsabgeordnete aus Witten, Verena Schäffer, hat gestern (Montag, den 24. Februar 2014) die Feuer- und Rettungswache Witten und die Brandübungsanlage der Kreisfeuerwehrzentrale in Gevelsberg besucht, um sich vor Ort über die Arbeit der Feuerwehren zu informieren. Außerdem hat Verena Schäffer bei der Ratinger Feuerwehr ein Gespräch mit dem Leiter der Feuerwehr, René Schubert, und dem Vorsitzenden des Verbands der Feuerwehren (VdF), Dr. Jan Heinisch, über die Umsetzungs- und Umweltprobleme der Abgasnorm EURO-VI bei Feuerwehrfahrzeugen geführt.

Die Gespräche sind Teil einer Aktion aller 29 grünen Landtagsabgeordneten, um sich in ihren Wahlkreisen ein Bild vom Einsatz und den Herausforderungen für die Feuerwehrleute zu machen. Verena Schäffer hatte diese Aktion als innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion initiiert. Die Ergebnisse der Gespräche fließen in die Diskussion über die Novellierung des Feuerwehrgesetzes ein. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Feuerwehren bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen“, sagte Verena Schäffer.

Zurzeit stehen in Nordrhein-Westfalen 80.000 ehrenamtliche und 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute für den Einsatz bereit. In einem Projekt des Landes NRW werden zurzeit Vorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes bei den Feuerwehren erarbeitet. Denn ohne dieses Engagement würde die Feuerwehr nicht funktionieren. Verena Schäffer: „Wir unterstützen den Wunsch der Feuerwehren, dass sich mehr Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund engagieren, die bisher noch unterrepräsentiert sind.“ Mit einer Novellierung des Feuerwehr-Gesetzes wollen die Grünen im Landtag außerdem Kinderfeuerwehren gesetzlich verankern. Damit sich künftig nicht nur Jugendliche ab zehn Jahren engagieren können, sondern auch Kindergruppen vor Ort den Nachwuchs ab sechs Jahren für den Brandschutz begeistern.

„Die vielen ehren- und hauptamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer sind mit sehr viel persönlichem Engagement bei der Sache. Das ist absolut bewundernswert“, sagt Verena Schäffer „der Besuch und die Gespräche bei den Feuerwehren in Witten, Gevelsberg und Ratingen haben mir erneut verdeutlicht, wie breit das Aufgabenspektrum der Feuerwehren ist, aber auch auf welchem hohen Niveau, sowohl was die Ausbildung als auch die Technik betrifft, die Feuerwehren in NRW arbeiten.“

Pressemitteilung mit dem VdF: „Grüne Landtagsfraktion besucht die Feuerwehren vor Ort “

Am kommenden Montag, 24. Februar 2014, besuchen die 29 Abgeordneten der Grünen Landtagsfraktion verschiedene Feuerwehren in ihren Wahlkreisen, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, und um sich über die Einsätze und Herausforderungen zu informieren. Die Aktion wurde mit Hilfe des Verbandes der Feuerwehren in NRW organisiert. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit rund 80.000 ehrenamtliche und 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute. Nur durch ihr Engagement ist ein flächendeckender Feuerschutz in NRW möglich. Dazu erklären Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag NRW, und Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbands der Feuerwehren in NRW (VdF NRW e.V.):

Verena Schäffer: „Die Ergebnisse der Aktion werden wir in die Diskussion um die Novellierung des Feuerwehrgesetzes einfließen lassen. Ein wichtiges Anliegen ist uns außerdem die Stärkung des Ehrenamts, denn ohne dieses Engagement würde die Feuerwehr, insbesondere im ländlichen Raum, nicht funktionieren. Wir unterstützen den Wunsch vieler Feuerwehren, dass sich mehr Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund engagieren, die bisher noch unterrepräsentiert sind. Zudem wollen wir Kinderfeuerwehren gesetzlich verankern, damit sich künftig nicht nur Jugendliche ab zehn Jahren engagieren können, sondern auch Kindergruppen vor Ort den Nachwuchs ab sechs Jahren für den Brandschutz begeistern.“

Christoph Schöneborn: „Viele aktuelle Themen der Landespolitik haben Bezug zur Arbeit der Feuerwehren: Feuerschutzgesetz, die Neuordnung der Rettungsdienst-Organisation und die Notfallsanitäter-Ausbildung, Inklusion und Integration in den Feuerwehren sowie der Unfallversicherungsschutz ehrenamtlicher Feuerwehrleute. Das sind nur einige unserer Themen, die wir landesweit mit den Abgeordneten der Grünen Landtagsfraktion erörtern werden. Auch die Auswirkungen einiger EU-Vorschriften auf die Arbeit der Feuerwehren werden wir ansprechen. Wir freuen uns darauf, überall in NRW einen aktiven Dialog mit den Abgeordneten auf den Weg zu bringen. Dabei danken wir ausdrücklich Verena Schäffer, die sich sehr stark gemacht hat für den Erfolg dieser Aktion, und die als innenpolitische Sprecherin stets ein offenes Ohr für die Belange der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen hat.“

Meine Rede zu polizeilichen Meldeauflagen

Text und Video meiner Rede zum Gesetzentwurf der CDU Drucksache 16/5038

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorab eine Selbstverständlichkeit festhalten: Wenn wir über das Thema „Gewalt im Fußball“ diskutieren, was wir in letzter Zeit des Öfteren getan haben, dann sprechen wir über einige wenige Personen, die den Sport für ihre Zwecke missbrauchen, die gewalttätige Auseinandersetzungen mit Fangruppierungen anderer Vereine gezielt suchen. Wir sind uns wohl einig, dass Gewalt im Stadion und im Umfeld von Spielen nicht zu tolerieren ist, dass es unterschiedliche Mittel und Maßnahmen sowohl präventiv als auch repressiv geben muss und dass Politik, Polizei, Vereine und Fans eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, dass Fußballspiele friedlich ablaufen. – Das vorab.

Zum Thema „Meldeauflagen“: Auch Meldeauflagen können durchaus ein Instrument der repressiven Seite sein. Allerdings – das ist gerade schon ausgeführt worden – werden schon heute Meldeauflagen angewandt und verordnet. Wir reden also nicht über ein neues Instrument. Bereits heute ist die Anwendung von Meldeauflagen durch die Generalklausel im Polizeigesetz möglich.

Die Überlegung der CDU, dafür einen Paragrafen zu schaffen, finde ich von der Gesetzessystematik her nicht verkehrt. Darüber kann man diskutieren.

Ich glaube, wir sind gut beraten, Maßnahmen, die aus der Generalklausel im Polizeigesetz abgeleitet werden und schon heute zum Instrumentenkasten der Polizei gehören, transparent und nachvollziehbar im Polizeigesetz zu regeln – zum einen aus Bürgerrechtsperspektive, zum anderen aber auch aus der Perspektive einer bürgernahen Polizei, die für Transparenz steht. Das ist eine spannende Debatte, die wir auch im Ausschuss führen sollten.

Nur – das möchte ich hier auch festhalten –, diese eigenständige Regelung im Polizeigesetz ist rechtlich nicht zwingend notwendig, weil das Instrument schon heute auf Grundlage der Generalklausel angewandt werden kann.

Wir Grüne stehen dafür, dass diese Regelung in der Generalklausel auch nicht abgesenkt werden darf. Die Hürden sind zu Recht hoch, weil wir hier über einen Grundrechtseingriff sprechen.

Der CDU – das hat Herr Kruse in seiner Rede sehr deutlich gemacht – geht es vor allen Dingen darum, das Instrument der Meldeauflagen auszuweiten. Das finde ich auch aus Bürgerrechtsperspektive problematisch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meldeauflagen sind kein Allheilmittel; das wurde gerade schon gesagt. Es gibt auch andere polizeiliche Maßnahmen wie die Bereichsbetretungsverbote, die viel häufiger zum Einsatz kommen. Meldeauflagen werden wirklich kaum verhängt, eben weil die Hürden so hoch sind. Sie brauchen eine Gefahrenprognose für die jeweilige Einzelperson, um die Meldeauflage überhaupt erteilen zu können. Herr Wehe hatte im Innenausschuss ausgeführt, dass die Polizei ungefähr einen Zeitraum von 14 Tagen einrechnen muss, um das Instrument der Meldeauflagen überhaupt anwenden zu können. Insofern reden wir über eine Maßnahme, die gar nicht häufig genutzt wird.

Herr Kruse, ich finde an dieser Stelle auch Ihre Begründung schwierig, sowohl die, die Sie hier mündlich vorgebracht haben, als auch die aus Ihrem Gesetzentwurf.

Sie führen das Beispiel Köln an. In Köln hat es am 18. Januar eine verabredete Auseinandersetzung zwischen Hooligangruppen gegeben. Wir haben diesen Fall, weil er uns alle aufgrund der angewandten Gewalt so fassungslos gemacht hat, im Innenausschuss sehr intensiv nachbereitet. Und im Innenausschuss ist auch deutlich geworden, dass die Polizei vorher gar keine Erkenntnisse darüber hatte, dass sich gewalttätige Personen verabredet haben, sich in Köln zu schlagen.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Insofern hätte das Instrument der Meldeauflagen hier gar nicht gegriffen. Es konnte nicht greifen, weil das einfach viel zu kurzfristig war. Daher ist Ihr Beispiel Köln völlig fehl am Platz.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Ihre Begründung stimmt also nicht so ganz.

An Ihrem Gesetzentwurf finde ich außerdem problematisch, dass Sie ihn allein aus dem Bereich Fußball begründen. Das Polizeigesetz gilt aber nicht nur für diesen einen Bereich, sondern umfassend. Wir müssen uns im Ausschuss auch angucken, in welchen anderen Bereichen möglicherweise Meldeauflagen genutzt werden könnten, damit wir nicht zu Fallkonstellationen kommen, in denen wir sie gar nicht wollen. Sie können keine reine „Lex Fußball“ machen.

Wir müssen auch über die Hürden sprechen, die Sie hier angeführt haben, und darüber, ob der Regelungsort richtig ist; Sie haben § 10 vorgeschlagen.

Ich glaube, dass wir noch viel zu diskutieren haben, finde die Debatte aber durchaus interessant. Ich freue mich auf Diskussionen im Ausschuss und auf eine hoffentlich sehr spannende Anhörung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Daniela Jansen [SPD])

Meine Rede zur Großen Anfrage der Fraktion der Piraten zur Videoüberwachung

Text und Video meiner Rede zur zur Großen Anfrage der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3573

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage liefert zwar eine Menge an Daten – das kann man nicht bestreiten –, aber sie gibt dann doch nicht so viel her, weil sie die Kameras im privaten Bereich nicht dabei hat. Ich glaube, wir haben eher das Problem, dass Private die Kameras aufstellen.

Die Anfrage stellt auch keinen Zeitverlauf dar, das heißt, wir wissen gar nicht: Wie war es vor fünf Jahren, wie war es vor zehn Jahren, hat es zugenommen oder nicht?

Ich glaube sehr wohl, wenn man heute durch die Innenstädte läuft, wenn man mit der Straßenbahn fährt, dass Videoüberwachung insgesamt eher zunimmt. Ich denke, das ist auch nicht verwunderlich, denn die Technik wird immer billiger.

Jede und jeder von uns – dessen müssen wir uns immer bewusst sein – wird hundertfach am Tag gefilmt. Wer jetzt sagt: „Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten“, der hat es nicht verstanden. Wir haben sehr wohl etwas zu befürchten, nämlich dass wir unsere Freiheit verlieren, wenn wir ständig überwacht werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung, darauf, dass man sich im öffentlichen Raum frei und unbeobachtet bewegen kann, ist, wie ich finde, ein sehr hohes Gut, das es immer wieder zu verteidigen gilt. Es gilt auch deshalb immer wieder zu verteidigen, wenn man sich anschaut, wie die Diskussionen mittlerweile laufen: Es gibt zum Beispiel das EU-Forschungsprojekt INDECT, das mit nicht unerheblichen Mittel ausgestattet ist und sehr gut aufzeigt, wohin die Reise schon längst geht. Dieses Projekt erforscht, wie potenzielle Gefährderinnen und Gefährder frühzeitig erkannt werden können.

Wer sich nicht normgerecht – was auch immer „normgerecht“ in diesem Zusammenhang bedeuten mag – in der Öffentlichkeit verhält, droht Gefahr zu laufen, dass er verdächtigt wird, potenziell eine Straftat begehen zu können oder eine Straftat zu planen.

Diese Technik ist jetzt schon in hohem Maße darauf ausgerichtet, unsere Freiheitsrechte einzuschränken. Gleichzeitig bringt es aber unserer Sicherheit nicht wirklich viel Nutzen. Ein gutes Beispiel dafür ist der geplante und zum Glück fehlgeschlagene Anschlag am Bonner Hauptbahnhof, als der salafistische Terrorist einen Sprengstoff zünden wollte. Das zeigt sehr deutlich: Ein Terrorist, der einen Sprengstoffanschlag begehen will, lässt sich nicht von einer Videokamera davon abhalten. Der Glaube, dass man mit Videotechnik Terroranschläge oder aber auch schwere Körperverletzungen, die unter Alkoholeinfluss und im Affekt geschehen, verhindern könnte, ist ein einfach nur naiv. Eine absolute Sicherheit wird es niemals geben. Dieses Versprechen kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht geben. Das wäre absolut nicht redlich. Das wird man auch nicht einhalten können.

Das Sicherheitsgefühl ist gerade angesprochen worden. Es mag sein, dass das subjektive Sicherheitsgefühl in U-Bahn-Tunneln erhöht wird, wenn dort Videokameras hängen. Das ist aber nur subjektiv. Objektiv wird sich nicht viel ändern. Wenn nämlich niemand hinter den Kameras sitzt und guckt, was gerade im U-Bahn-Tunnel passiert, wird es nicht wirklich helfen, wenn ein Übergriff stattfindet.

Die Anfrage zielte auf den öffentlichen Raum bzw. die öffentlichen Gebäude. Je nachdem, wo man sich bewegt – im Kaufhaus, am Bahnhof, in der Straßenbahn oder eben auf dem Marktplatz –, gelten sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen, beispielsweise gilt das Bundespolizeigesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, die jeweiligen Landespolizeigesetze. Im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz haben wir im § 15a eine Regelung zur Videoüberwachung. Wir haben in NRW eine sehr strenge Regelung gefunden, die nur die Überwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten zur Verhütung von Straftaten vorsieht.

Diese Einschränkung im Polizeigesetz führt momentan dazu, dass wir nur an zwei Standorten in NRW – zum einen in Düsseldorf und zum anderen in Mönchengladbach – eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes haben. An diesen beiden Stellen kann man das begründen, wenn man sich die Situation vor Ort anschaut und vergegenwärtigt, wie Videoüberwachung dort eingesetzt und kontrolliert wird. Ich finde, dass diese Einschränkung im Polizeigesetz verhältnismäßig ist und richtig ist, weil es um nichts anderes als um unsere Freiheitsrechte geht, die wir damit schützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Rede zur Überwachung durch die NSA und andere Geheimdienste

Video und Text meiner Rede zur  Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4881

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich gedacht, dass nach dem Redebeitrag von Herrn Hegemann das Niveau dieser Debatte nicht tiefer würde sinken können. Ich bin aber erstaunt, dass das doch noch möglich ist.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Bombis, ich muss schon sagen: Ich bin fassungslos, dass Sie hier das Hochschulzukunftsgesetz mit dem anlasslosen Ausspähen durch die NSA vergleichen. Ich glaube, Sie haben überhaupt nichts verstanden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich frage mich auch, ob Ihnen von der FDP eigentlich bewusst ist, wer in der Bundesregierung den Wirtschaftsminister und den Außenminister gestellt hat. Ich glaube, Sie haben die Erinnerung daran verloren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Punkt der Debatte ist nicht, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Das finde ich natürlich auch schlimm. Aber der Skandal ist, dass massenhaft und anlasslos Daten und Inhalte unserer Mails, unserer Telefonate, unserer Internetbewegungen abgehört und gespeichert wurden und wahrscheinlich auch noch werden.

Indes sitzt die Bundeskanzlerin nach wie vor wie die Schlange vor dem Kaninchen und rührt sich überhaupt nicht. Bei dem No-Spy-Abkommen hat sie sich schlichtweg verzockt. Ehrlich gesagt hat mich das auch nicht verwundert. Das war mir eigentlich von vornherein klar, dass es wahrscheinlich nicht zu einem Abschluss kommen würde. Denn wer so zaghaft in Verhandlungen geht, wer nicht weiß, was er da eigentlich fordert, und keinerlei Druck aufbaut, der muss sich auch nicht wundern, wenn er weder ein Abkommen noch Aufklärung und Transparenz herstellen kann.

Aber die Bundesregierung muss sich schon die Frage stellen lassen, wie sie in Zukunft den Schutz unserer Grundrechte gewährleisten will und auch das Vertrauen in das Internet zurückgewinnen möchte.

Ich will aber auch ähnlich wie Herr Bombis noch den Fokus ein Stück weit auf das Themenfeld „Wirtschaftsspionage“ erweitern. Wir haben uns ja bei unserer ersten öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das ja den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen kontrolliert, sehr intensiv auch mit der Frage der Wirtschaftsspionage hier in Nordrhein-Westfalen befasst.

Das ist wichtig, hier anzumerken: Es geht nicht nur um die USA und die Frage, ob von der NSA ausgespäht wird. Diese Frage hat Herr Snowden in seinem Interview am Sonntag ja angerissen. Mich würde es auch nicht wundern, wenn die NSA hier Wirtschaftsunternehmen ausspäht. Wir wissen es nicht. Aber mich würde es nicht wundern, wenn sie es täte, insbesondere dann, wenn das Ausspähen von Unternehmen anderer Staaten billiger ist als die eigene Entwicklung und Erforschung von Produkten.

Worauf ich aber hinaus will, ist: Wenn wir hier über die Wirtschaftsspionage und über die NSA reden, müssen wir auch darauf gucken, dass es nicht nur die USA sind, worüber wir diskutieren müssen, sondern wir wissen – das steht in jedem Verfassungsschutzbericht, und ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, die sich vielleicht sonst nicht so intensiv mit dem Themenbereich „Verfassungsschutz“ auseinandersetzen, da mal einen Blick reinzuwerfen –, dass wir von anderen ausländischen Nachrichtendiensten sehr wohl hier auch ausgespäht werden.

In dem letzten Verfassungsschutzbericht wurden beispielsweise die Aktivitäten der Staaten Iran, China, Nordkorea und Russland beschrieben. Wir wissen, dass ungefähr jedes zweite der 760.000 kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-West-falen Ziel von Spionageangriffen gewesen ist. Was wir nicht wissen – das muss ich einschränkend dazu sagen –, ist, ob es eben ausländische Nachrichtendienste waren oder aber beispielsweise kriminelle Strukturen.

Aber – darauf möchte ich auch hinweisen – es gibt in einigen Ländern, zum Beispiel in China und in Russland, den Auftrag zur Wirtschaftsspionage in den entsprechenden Gesetzen zu den Nachrichtendiensten. Das heißt, das ist dort gesetzlicher Auftrag.

Gerade das verdeutlicht auch noch einmal die Dimension der ausländischen Spionage in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen, wobei anscheinend nicht nur die Technik, sondern vor allen Dingen der Mensch eine große Schwachstelle in den Unternehmen ist. Die Nachrichtendienste versuchen, über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Informationen heranzukommen.

Deshalb finde ich es wichtig und richtig, dass die Sensibilisierung von Unternehmen eine wichtige Informationsmaßnahme auch des Verfassungsschutzes von Nordrhein-Westfalen ist.

Aber gerade diese Reichweite der Wirtschaftsspionage zeigt ja, dass ein No-Spy-Abkommen zwar richtig und politisch wünschenswert und auch erforderlich wäre, aber wir müssen uns bewusst machen, dass es allenfalls vor einer Ausspähung aus den USA schützen würde.

Wir müssen eigentlich die Diskussion darüber führen: Wie kann der Staat in Zukunft seine Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung und Beobachtung schützen – durch klare Abkommen beispielsweise, durch technische Möglichkeiten, aber eben auch durch Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen?

Hier sehe ich auch die Bundesregierung in der Pflicht, endlich aus der Deckung zu kommen und eine entsprechende Handlungsstrategie vorzulegen. Aber offensichtlich muss das Bundesinnenministerium ja nach wie vor zum Jagen getragen werden.

Ich finde, das zeigt auch dieses Interview von Herrn Maaßen, dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Herr Biesenbach hatte das Interview ja auch angesprochen. Ich lese das ein bisschen anders. Ich finde seine Aussagen zum Teil unsäglich.

 

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich gedacht, dass nach dem Redebeitrag von Herrn Hegemann das Niveau dieser Debatte nicht tiefer würde sinken können. Ich bin aber erstaunt, dass das doch noch möglich ist.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Bombis, ich muss schon sagen: Ich bin fassungslos, dass Sie hier das Hochschulzukunftsgesetz mit dem anlasslosen Ausspähen durch die NSA vergleichen. Ich glaube, Sie haben überhaupt nichts verstanden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich frage mich auch, ob Ihnen von der FDP eigentlich bewusst ist, wer in der Bundesregierung den Wirtschaftsminister und den Außenminister gestellt hat. Ich glaube, Sie haben die Erinnerung daran verloren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Punkt der Debatte ist nicht, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Das finde ich natürlich auch schlimm. Aber der Skandal ist, dass massenhaft und anlasslos Daten und Inhalte unserer Mails, unserer Telefonate, unserer Internetbewegungen abgehört und gespeichert wurden und wahrscheinlich auch noch werden.

Indes sitzt die Bundeskanzlerin nach wie vor wie die Schlange vor dem Kaninchen und rührt sich überhaupt nicht. Bei dem No-Spy-Abkommen hat sie sich schlichtweg verzockt. Ehrlich gesagt hat mich das auch nicht verwundert. Das war mir eigentlich von vornherein klar, dass es wahrscheinlich nicht zu einem Abschluss kommen würde. Denn wer so zaghaft in Verhandlungen geht, wer nicht weiß, was er da eigentlich fordert, und keinerlei Druck aufbaut, der muss sich auch nicht wundern, wenn er weder ein Abkommen noch Aufklärung und Transparenz herstellen kann.

Aber die Bundesregierung muss sich schon die Frage stellen lassen, wie sie in Zukunft den Schutz unserer Grundrechte gewährleisten will und auch das Vertrauen in das Internet zurückgewinnen möchte.

Ich will aber auch ähnlich wie Herr Bombis noch den Fokus ein Stück weit auf das Themenfeld „Wirtschaftsspionage“ erweitern. Wir haben uns ja bei unserer ersten öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das ja den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen kontrolliert, sehr intensiv auch mit der Frage der Wirtschaftsspionage hier in Nordrhein-Westfalen befasst.

Das ist wichtig, hier anzumerken: Es geht nicht nur um die USA und die Frage, ob von der NSA ausgespäht wird. Diese Frage hat Herr Snowden in seinem Interview am Sonntag ja angerissen. Mich würde es auch nicht wundern, wenn die NSA hier Wirtschaftsunternehmen ausspäht. Wir wissen es nicht. Aber mich würde es nicht wundern, wenn sie es täte, insbesondere dann, wenn das Ausspähen von Unternehmen anderer Staaten billiger ist als die eigene Entwicklung und Erforschung von Produkten.

Worauf ich aber hinaus will, ist: Wenn wir hier über die Wirtschaftsspionage und über die NSA reden, müssen wir auch darauf gucken, dass es nicht nur die USA sind, worüber wir diskutieren müssen, sondern wir wissen – das steht in jedem Verfassungsschutzbericht, und ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, die sich vielleicht sonst nicht so intensiv mit dem Themenbereich „Verfassungsschutz“ auseinandersetzen, da mal einen Blick reinzuwerfen –, dass wir von anderen ausländischen Nachrichtendiensten sehr wohl hier auch ausgespäht werden.

In dem letzten Verfassungsschutzbericht wurden beispielsweise die Aktivitäten der Staaten Iran, China, Nordkorea und Russland beschrieben. Wir wissen, dass ungefähr jedes zweite der 760.000 kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-West-falen Ziel von Spionageangriffen gewesen ist. Was wir nicht wissen – das muss ich einschränkend dazu sagen –, ist, ob es eben ausländische Nachrichtendienste waren oder aber beispielsweise kriminelle Strukturen.

Aber – darauf möchte ich auch hinweisen – es gibt in einigen Ländern, zum Beispiel in China und in Russland, den Auftrag zur Wirtschaftsspionage in den entsprechenden Gesetzen zu den Nachrichtendiensten. Das heißt, das ist dort gesetzlicher Auftrag.

Gerade das verdeutlicht auch noch einmal die Dimension der ausländischen Spionage in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen, wobei anscheinend nicht nur die Technik, sondern vor allen Dingen der Mensch eine große Schwachstelle in den Unternehmen ist. Die Nachrichtendienste versuchen, über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Informationen heranzukommen.

Deshalb finde ich es wichtig und richtig, dass die Sensibilisierung von Unternehmen eine wichtige Informationsmaßnahme auch des Verfassungsschutzes von Nordrhein-Westfalen ist.

Aber gerade diese Reichweite der Wirtschaftsspionage zeigt ja, dass ein No-Spy-Abkommen zwar richtig und politisch wünschenswert und auch erforderlich wäre, aber wir müssen uns bewusst machen, dass es allenfalls vor einer Ausspähung aus den USA schützen würde.

Wir müssen eigentlich die Diskussion darüber führen: Wie kann der Staat in Zukunft seine Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung und Beobachtung schützen – durch klare Abkommen beispielsweise, durch technische Möglichkeiten, aber eben auch durch Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen?

Hier sehe ich auch die Bundesregierung in der Pflicht, endlich aus der Deckung zu kommen und eine entsprechende Handlungsstrategie vorzulegen. Aber offensichtlich muss das Bundesinnenministerium ja nach wie vor zum Jagen getragen werden.

Ich finde, das zeigt auch dieses Interview von Herrn Maaßen, dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Herr Biesenbach hatte das Interview ja auch angesprochen. Ich lese das ein bisschen anders. Ich finde seine Aussagen zum Teil unsäglich.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ich finde verharmlosend, was er da von sich gibt. Dieses Interview ist von Naivität geprägt. Naiver geht es eigentlich nicht.

(Beifall von den PIRATEN)

Insofern: Wir brauchen Transparenz. Wir brauchen Aufklärung. Deshalb hoffe ich, dass der Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag bald kommt.

(Beifall von den GRÜNEN)